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Dipl. Soz. Päd. Katja Paternoga Berlin
9.11.2003
An Regierender Bürgermeister von Berlin Herr Klaus Wowereit Berliner Rathaus 10173 Berlin
Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§32 Satz 2 SGB VIII - AV-Pflege - Entwurf - Stand: 07.10.2003)
Sehr geehrter Herr Wowereit,
als Sozialpädagogin und seit Jahren engagierte Pflegemutter dreier heilpädagogischer Pflegekinder möchte ich mich heute an Sie wenden.
Der Senat hat in seinem Entwurf der AV Änderungen vorgesehen, die insgesamt dem Ausbau des Pflegekinderwesens entgegenstehen. Hierzu sind verschiedene hochqualifizierte Stellungnahmen erfolgt, die Sie ebenso wie die AV unter www.agsp.de einsehen können. Hier möchte ich mich nicht wiederholen.
Was ich speziell an Sie richten möchte, ist Folgendes:
Sie stehen nach außen als ein Mensch, der seine Nonkonformität selbstbewusst und offen lebt und hierbei Integrität und Natürlichkeit demonstriert. Sie sind für viele das Sinnbild, dass gerade in Berlin die Ausgrenzung von Randgruppen ein Ende finden soll.
Nun frage ich mich, wie es unter Ihrer Regierung möglich sein kann, dass eine Randgruppe, die keine Lobby hat und die mehrfach belastet und von Ausgrenzung bedroht ist, zusätzlich durch Ihre Regierung ausgegrenzt und benachteiligt werden kann?
Es handelt sich hier um behinderte, traumatisierte und entwurzelte Kinder, die einer Fremdunterbringung bedürfen. Kinder, die meist durch schwere in ihrer Herkunftsfamilie erlittene Traumata behindert oder von Behinderung bedroht sind und/oder die weitere Krankheiten und Behinderungen haben und zusätzlich elternlos sind bzw. in Obhut genommen werden mussten. Diese Kinder werden in Zukunft gem. dem neuesten Entwurf der AV aus meiner Sicht gegenüber "gesunden" Kindern, die in Obhut genommen werden müssen, diskriminiert.
Aus der jahrelangen Innenansicht (m)einer heilpädagogischen Pflegefamilie und auch anderer kann ich mit absoluter Bestimmtheit sagen, dass das neue Konzept für traumatisierte und behinderte Pflegekinder nicht aufgehen wird. Es werden keine Pflegefamilien mehr für traumatisierte und behinderte Pflegekinder gefunden werden können.
Das ist eine eindeutige Benachteiligung behinderter fremdunterzubringender Kinder gegenüber nichtbehinderten!
Zusätzlich werden die AV in der jetztigen Fassung dazu führen, dass bestehende (noch) heilpädagogische Pflegefamilien zerbrechen werden. Für unsere Familie wird dies beispielsweise gelten, denn wir, die wir unser gesamtes Lebenskonzept nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme unserer drei behinderten Kinder galten, ausgerichtet haben und von dem Erziehungsgeld leben, können (neben der üblichen 105-Stunden-Woche! ohne Urlaub, ohne Krankheitstage, ohne Altersvorsorge) nicht zusätzlich arbeiten, um den drohenden finanziellen Verlust auszugleichen. Wir stehen am Rande unserer Kraft. Und dies, weil wir von Regierungsseite keine Anerkennung und Unterstützung in unserer wertvollen, engagierten Arbeit erhalten, sondern zusätzlich seit einem Jahr dem Gefühl regelmäßiger existentieller Bedrohung ausgesetzt werden.
Für Rückfragen bin ich jederzeit telefonisch erreichbar.
In Erwartung einer engagierten Reaktion verbleibe ich
hochachtungsvoll
Dipl. Soz. Päd. Katja Paternoga
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