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Vielen Sozialhilfeempfängern wurde die Freude auf Weihnachten ziemlich verdorben. Denn sie wissen nicht, ob ihr Geld nächsten Monat pünktlich kommt. Erst kurz vor Heiligabend erhielten sie die Aufforderung, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Statt der so genannten "Hilfe zum Lebensunterhalt" bekommen Menschen über 65 und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen über 18 von Januar 2003 an so genannte Grundsicherungsleistungen. Wer keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt hat, erhält aber auch keinen "besonderen Mietzuschuss". Die Gesetzesänderung bedeutet für die Betroffenen, dass sie zum einen formell Grundsicherung und zum anderen Wohngeld beantragen müssen.Bekannt ist das seit Oktober. Aber nicht alle Betroffenen wissen Bescheid.
Per Brief, vom Bezirksamt Vaihingen erst am 19. Dezember aufgesetzt, wurden die betroffenen Vaihinger kurz vor dem Fest über diesen Sachverhalt informiert. Den Schreiben beigefügt sind ein vierseitiger Antrag auf Grundsicherung und ein achtseitiger Antrag auf Wohngeld. Die Unterlagen gingen den Adressaten drei Tage vor Heiligabend zu. Sozialhilferechtler und Betreuer Jörg Stimpfig empört es, dass die Bescheide so kurzfristig verschickt worden sind. "So kann man mit alten und behinderten Menschen nicht umgehen. Ein Kranker oder eine Sozialrentnerin können nichts mit einer Aufforderung wie: ,Um weiterhin Wohngeld zu erhalten, müssen Sie selbst einen Antrag beim Amt für Liegenschaften und Wohnen stellen", anfangen. Außerdem genügt es nicht, die komplizierten Anträge auszufüllen. Die Antragsteller müssen alle möglichen Belege zusammensuchen und fotokopieren." Das alles ist nach Meinung Stimpfigs zwischen Weihnachten und Neujahr nicht zu schaffen - zumal jetzt nicht alle Betreuer zu erreichen sind.
In Stuttgart wird davon ausgegangen, dass von den rund 23 000 Sozialhilfeempfängern zwischen 4000 und 7000 Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Nach Informationen unserer Zeitung sollen alle betroffenen Sozialhilfeempfänger auf Veranlassung des Sozialamts erst kurz vor Weihnachten von ihren Bezirksämtern angeschrieben worden sein. Um niemanden konfus zu machen, hat aber zum Beispiel das Bezirksamt Möhringen darauf verzichtet, den Einstellungsbescheid über den Mietzuschuss noch vor dem Fest zu verschicken.
Herbert Burkhardt, Bezirksvorsteher in Vaihingen, weist den Vorwurf zurück, dass sich die Bezirksämter zu viel Zeit mit dem Versenden der Anträge gelassen haben. "Wir konnten nicht früher reagieren, weil nicht klar war, was Sache ist", sagt er und weist auf die Überstunden seiner Mitarbeiter hin, die nötig waren, um zu recherchieren, wer Anspruch auf Grundsicherung hat. "Die Leute, die sich schwer tun, die Formulare auszufüllen, können die Unterlagen beim Bezirksamt abstempeln lassen. Damit ist der Anspruch auf Leistungen angemeldet", sagt er. Dass die Betroffenen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil das Geld nicht pünktlich kommt, kann sich Burkhardt nicht vorstellen. Die Bearbeitungszeit für die Anträge auf Grundsicherung betrage etwa zwei Stunden. Er räumt aber ein, dass die Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld, die nicht dezentral vom Bezirksamt, sondern zentral vom Amt für Liegenschaften und Wohnen bearbeitet werden, bis zu acht Wochen betragen könne.
Stuttgarter Zeitung, 28.12.2002
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