FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2002

 

Kind kurzfristig aus verwahrloster Wohnung geholt

Spelle


Aus einer völlig verwahrlosten Wohnung in Spelle hat die Polizei am 25. Oktober einen zweijährigen Jungen herausgenommen und ihn dem Jugendamt übergeben. Seit Anfang November befindet es sich wieder bei der Familie. Dies bestätigten Polizei und das Jugendamt des Landkreises auf Anfrage unserer Zeitung. Die Beamten waren an jenem Freitag im Oktober gegen drei Uhr morgens zu der Wohnung gerufen worden, da es dort einen Streit gegeben hatte. Der Schwiegervater des Ehemannes, der in der Wohnung darüber lebt, hatte angerufen. Auf Anfrage unserer Zeitung beschrieb Polizeioberkommissar Werner Hartke das Chaos, das seine Kollegen dort vorfanden.

Bereits im Eingangsbereich stieg den Beamten ein übelriechender Müllgeruch in die Nase. Im Wohnzimmer fanden sie das kleine Kind, das auf der Couch unter einer mit Urinflecken übersäten und völlig verdreckten Decke lag. Die Beamten fragten das Ehepaar nach dem Kinderzimmer. ,,Dort türmte sich der Hausmüll meterhoch", schilderte Hartke die Beobachtungen der Kollegen. Im Badezimmer hatten sich die Tapeten bereits von den Wänden gelöst. Überall lag angefeuchtetes Toilettenpapier herum. Utensilien zur Körperhygiene waren nicht oder nur noch im verdreckten Zustand vorhanden.

Nicht anders sah es in der Küche aus. Dort fanden die Polizeibeamten einen Herd vor, der so verdreckt war, dass die einzelnen Herdplatten nicht mehr auszumachen waren. Tisch und Stühle fehlten. Die Spüle quoll über von dem benutzten Geschirr. Auch im Schlafzimmer konnten sie keinen Schritt machen, ohne auf Müll zu treten. Überall in der Wohnung lagen leere Alkoholflaschen herum. ,,Ich hab' mir nur die Bilder angesehen, das reichte", sagte Polizeioberkommissar Hartke.

Die Beamten informierten umgehend das Jugendamt des Landkreises, das beim Amtsgericht einen Antrag auf Übertragung des vorläufigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind stellte. Das Gericht entsprach dem Antrag. ,,Der Junge kam dann zunächst für einige Tage ins Krankenhaus, wo ein Gesundheits-Check durchgeführt wurde", erklärte Dieter Sturm, Sprecher des Landkreises, gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Danach wurde das Kind für eine Woche von einer Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen, um dann wieder zu seiner Familie zurückzukehren.

Nach Angaben von Sturm gibt es im Landkreis Emsland mehrere solcher Fälle, in denen Familien mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind und einer professionellen Hilfe bedürfen. In Spelle geschah dies zunächst einmal durch eine Aufforderung an die Eheleute, die Wohnung zu säubern. Das Jugendamt kontrollierte auch, ob die beiden dem Folge leisteten. ,,Dann hat ein Hilfeplangespräch stattgefunden, um zu klären, wie die Situation für den Jungen verbessert werden kann", erläuterte Sturm.Als Ergebnis des Gespräches wurde eine so genannte Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) eingerichtet. ,,Eine Fachkraft betreut die Familie regelmäßig und hilft, ihr Leben in den Griff zu bekommen", sagte der Sprecher des Kreises. Ziel der SPFH sei es, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken.

Sturm unterstrich, dass der Landkreis mit der Rückkehr des Jungen in die Familie den Fall nicht ,,abgehakt" habe. Das Jugendamt verfüge immer noch über das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Sollte es in der Wohnung wieder zu Verwahrlosungen kommen, werde man erneut handeln. Die Polizei ermittelt gegen die Eheleute wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Neue Osnabrücker Zeitung - Lokales - 6.12.2002

 

Kommentar: Die Androhung, "man werde erneut handeln", ist viel zu diffus. Stattdessen muß eindeutig klargestellt werden, unter welchen Bedingungen, wann welche Konsequenzen gezogen werden, insbesondere wann die Herausnahme des Kindes vorgenommen wird.
Kurt Eberhard (Dez. 2002)

 

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