FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2002

 

Erlanger Jugendschöffengericht setzte dem Martyrium einer Frau und ihrer Töchter ein Ende: Gewalttätiger Mann muss hinter Gitter. Dreieinhalb Jahre wegen sexuellen Missbrauchs und Misshandlung von Schutzbefohlenen

 
KARIN KRUMM

 

„Aufschlitzen, Hand abhacken, Kopf ab.“ Mit diesen Schlagwörtern hat ein 40-jähriger Russland-Deutscher aus Herzogenaurach jahrelang seine Familie tyrannisiert und verprügelt, sich zum Sittenwächter seiner beiden minderjährigen Töchter aufgespielt — um sich dann selber an ihnen zu vergreifen. Ein Erlanger Jugendschöffengericht verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs und Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Im April dieses Jahres sorgte der Angeklagte für Schlagzeilen, als er sich in Suizidabsicht aus dem vierten Stock seiner Wohnung stürzte aber mit einer Rückenverletzung davonkam. Seitdem sitzt er in U-Haft. Vor Gericht blieb er zur Sicherheit in Handschellen und beließ es beim „Stinkefinger“ und unflätigen Bemerkungen. Die Vorwürfe fand er „alle falsch“ und glaubte an ein Komplott seiner beiden heute 17 und 14 Jahre alten Töchter. Dagegen aber sprachen fürs Gericht zweifelsfrei deren Angaben und die der Ehefrau, die unter Ausschluss des Angeklagten gemacht wurden. Seine Frau war Anfang des Jahres ins Frauenhaus geflüchtet und machte die eingereichte Scheidung auch nach dem spektakulären Fenstersprung nicht wieder rückgängig.

Die von Staatsanwalt Dieter Weidlich erhobenen Vorwürfe gegen den 40-Jährigen waren nur die Spitze eines Eisbergs. Von 43 Attacken des Mannes, die nachgewiesen werden konnten, waren bis auf sechs alle schon verjährt. Die aber warfen ein Schlaglicht auf die jahrelange Tyrannei des Vaters, der ständig unter Alkohol stand, laufend herumbrüllte und schon zuschlug, wenn die Kinder nur laut waren. Als die jüngere Tochter einmal zehn Minuten zu spät kam, wurde sie mit dem Ledergürtel verprügelt, ein anderes Mal hatte er ihr mit voller Wucht ausgerechnet auf jenes Ohr gehauen, an dem die 14-Jährige bereits fünf Mal operiert worden war.

Ein Vorfall im Oktober vorigen Jahres brachte dann den Fall ins Rollen: Als der 40-Jährige seine älteste Tochter mit einem Jungen auf der Bank sitzen sah, hatte er sie hinterher nach Strich und Faden vermöbelt, sie an den Haaren gezogen, getreten und so lange gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam. Daraufhin vertraute sich das Mädchen einer Lehrerin an, die sofort das Jugendamt einschaltete. Auf eigenen Wunsch kam die 16-Jährige für drei Monate bei einer Pflegefamilie unter. Bei den Ermittlungen kam dann heraus, dass sich der Vater auch sexuell an den beiden Töchtern vergriffen hatte, allerdings soll es bei Streicheleinheiten geblieben sein.

Nur Schläge eingeräumt

Vor allem diese Vorwürfe bestritt der Angeklagte vehement. Niemals würde er sich an seinem eigen Fleisch und Blut vergreifen. Nur einmal habe er seine Älteste geschlagen, und „das musste sein“, damit sie ihre Jungfräulichkeit bewahre.

Der 40-Jährige steht schon seit Jahren wegen seiner Alkoholprobleme unter Betreuung, war schon dreizehn Mal in der forensischen Klinik und hat bereits etliche alkoholbedingte Vorstrafen abgesessen. Von einer Therapie hält er nichts und wird deshalb nach Meinung der Gutachter vermutlich im alten Fahrwasser bleiben.

Die Biografie des Angeklagten ließ dann tief blicken. Mit neun Geschwistern in Tadschikistan aufgewachsen, musste er schon in früheren Jahren Schwerstarbeit leisten. Wenn er nicht spurte, setzte es vom Vater Prügel. Als Fallschirmspringer kam der gelernte Gärtner im Afghanistan-Krieg zum Einsatz und verdrängt seitdem die erlebten Greuel vermehrt mit Alkohol. Zuletzt war er arbeitslos.

Auch wenn er selbst Gewalt erfahren habe, sei dies kein Grund, den eigenen Kindern gegenüber gewalttätig zu werden, meinte Staatsanwalt Dieter Weidlich und konnte dem Angeklagten weder Schuldeinsicht noch Reue zugute halten. Die Töchter hätten zwar keine körperlichen Schäden zurückbehalten, aber seelische.

Verteidigerin Yvonne Kaiser hielt nur die vom Angeklagten eingeräumte Körperverletzung für erwiesen und die Zeugen für unglaubwürdig. Deshalb müsse ihr Mandant von den übrigen Vorwürfen freigesprochen werden. Zudem stamme dieser aus einem anderen Kulturkreis und halte seine Erziehungsmethoden für rechtens.

Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Heinz Kuhmann entgegen, dass sich der 40-Jährige gefälligst nach unseren Gesetzen zu richten habe und folgte den Argumenten und dem Strafantrag des Staatsanwalts.
Erlanger Nachrichten - 12-12-2002

 

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