FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2002

 

Pflegeeltern und Vater streiten um Vierjährigen
Alle Seiten führen Kindeswohl ins Feld

Von M. Guth

 

Neubrandenburg. Ein Familiendrama spielt sich derzeit zwischen Neubrandenburg, Zachow und Berlin ab. Im Mittelpunkt der vierjährige Tobias. Wo und wie er aufwachsen soll, darüber hat eine Familienrichterin am Amtsgericht zu befinden. Zwei Parteien stehen sich im Rechtsstreit um das Kind gegenüber - die Pflegeeltern aus Zachow, bei denen der Junge in den vergangenen dreieinviertel Jahren gelebt hat, und der leibliche Vater, der mit Frau und Kind in Berlin wohnt. Mitspracherecht haben das Jugendamt Mecklenburg-Strelitz und ein Verfahrenspfleger in Vertretung des Kindes. Alle Beteiligten versichern, einzig und allein eines im Sinn zu haben - das Wohl des kleinen Tobias. Sein Leben beginnt, wie es schlimmer kaum sein kann: ungewollt, ungeliebt, vernachlässigt; Mutter gleichgültig, Vater unbekannt. Das Jugendamt schaltet sich ein, bringt das Baby Tobias und seine zwei Jahre ältere Halbschwester Sabrina zunächst ins Kinderheim, kurz darauf zu Pflegeeltern. Die Schaepers mit ihrer Tochter nehmen die Geschwister auf. Derweil ermittelt das Amt den Vater. Der, heute verheiratet in Berlin, bewirbt sich um das Sorgerecht für den bisher unbekannten Sohn. Kontakt entwickelt sich. Der leiblichen Mutter ist‘s egal; Hauptsache die Kinder werden gut untergebracht, warum Tobias nicht beim Vater, lässt sie wissen.

Geschwister getrennt
Die Schaepers wiederum, mit denen die Geschwister endlich eine liebevolle Familie gefunden haben, halten Veränderung nicht für günstig. "Wer will, dass Pflegekinder Bindungen aufbauen, darf nicht erwarten, dass sie diese plötzlich wieder auflösen", argumentieren sie und führen zudem das Wohl von Tobias‘ Halbschwester Sabrina an, der einzigen, die der Junge seit seiner Geburt bei sich hat.
Seit 20. September aber sind dei Beiden getrennt - vorläufiger Höhepunkt des Dramas und Anlass für einen verzweifelten Hilferuf der Pflegeeltern an den Nordkurier.
An jenem Tag hatte das Gericht Vater und Pflegeeltern zu einer Anhörung geladen, um einen Entscheid über den künftigen Aufenthalt von Tobias vorzubereiten. Nach dem Termin trennte man sich wie zuvor vereinbart ohne Entscheidung.
Tobias verbrachte das folgende Wochenende in Berlin. Von dort aber kehrte er nicht zurück. "Per Telefon beschied uns das Jugendamt, dass er nach Willen des Gerichts vorerst beim Vater bleiben soll", schildert Roland Schaeper, der sich hintergangen sieht. "Solche Urteile im Namen des Volkes? Das darf es doch nicht geben."

"Sehr schwieriger Fall"
Richterin Veronika Bartel kann sich zum Sachverhalt nicht äußern: "Das Verfahren ist nicht öffentlich und auch noch nicht abgeschlossen." Jedoch gibt sie zu verstehen, dass die Entscheidung am 20. September aus einem weiteren Verfahren um Tobias resultiert und nichts mit der Sache der Pflegeeltern zu tun hatte. Den Verdacht, der leibliche Vater werde bevorzugt, damit das Jugendamt Kosten für die Pflegefamilien-Betreuung spart, weist sie zurück: "Es geht nur um das Wohl des Jungen. Ein sehr schwieriger Fall, der mir schon viele schlaflose Nächte bereitet hat." Tobias Interesse soll nun eine Psychologin ausloten, bevor endgültig geurteilt wird. Die "Musterlösung" solcher Fälle, so erfuhr Nordkurier von einem Fachmann für Familien- und Pflegekindschaftsrecht, soll so aussehen, dass die Kinder nicht eine Seite verlieren, sondern eine weitere hinzugewinnen, also zwei Eltern haben. Das funktioniere nur, wenn beide Seiten dazu bereit seien, gibt der Experte zu bedenken.
Nordkurier 3-11-2002

 

Kommentar: Die Rückführung eines Pflegekindes nach mehr als 2 Jahren ist unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten kaum zu vertreten. Dieses Wissen hat seinen Niederschlag inzwischen in der juristischen Fachliteratur z.B. bei Salgo gefunden. Deshalb ist die Vorgehensweise von Jugendamt und Gericht hier nachdrücklich zu kritisieren: Das Jugendamt hat die Pflicht, kontinuierliche Hilfeplanfortschreibung zu betreiben, so dass die Frage des Aufenthaltsortes aus jugendamtlicher Sicht längst hätte geklärt sein müssen. Es ist doch fadenscheinig, ein Kind den Pflegeeltern zu entreißen und gleichzeitig zu behaupten diese Entscheidung habe "....mit der Sache der Pflegeeltern nichts zu tun". Welche langfristigen Schädigungen Kinder aus solchen bindungsfeindlichen Entscheidungen erleiden beschreibt ausführlich Wallerstein.
C.M.

 

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