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Weil er sein Kind so schwer misshandelte, dass es mit sieben Monaten seinen Verletzungen erlag, ist ein Vater (24) am Montag vom Frankfurter Landgericht zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Mutter (22), die nichts gegen die Mann unternommen hatte, um das Baby zu retten, kam mit drei Jahren Jugendstrafe davon.
"Ein Martyrium ohnegleichen", erklärte Vorsitzende Richterin Bärbel Stock zur Urteilsbegründung. Bruch des Schlüsselbeins, Oberschenkelbrüche und Kopfverletzungen hatten Rechtsmediziner bei dem am 15. Januar 2001 geborenen Daniel diagnostiziert. Vom Notarzt eingewiesen, konnte das Kind trotz Intensivbehandlung in der Uni-Klinik nicht gerettet werden. Am 13. August 2001 war der Junge schließlich gestorben - "ein kleines Kerlchen", so die Richterin, "das erlöst wurde von seinen Leiden". Selbst wenn das Kind das schwere Hirntrauma überstanden hätte, so lautete übereinstimmend die Prognose der Ärzte, wäre es für den Rest seines Lebens halbseitig gelähmt gewesen.
Wie die fast vier Monate dauernde Beweisaufnahme vor der 27. Großen Strafkammer ergab, hatte der Vater das Kind permanent misshandelt. Er war als "Hausmann" völlig überfordert und regelmäßig ausgerastet, wenn das Baby zu schreien begann. Anfangs setzte es Ohrfeigen oder aber er stopfte dem Säugling mit einem Tuch den Mund zu. "Halt's Maul", schrie er entnervt das Baby an - was ein Nachbar mitbekam, der sich vergeblich um eine Entspannung der Situation bemühte und sich dann kopfschüttelnd abwendete.
Tödlich für das Kind waren die wilden Schüttel-Attacken des Vaters. Als Daniel am 30. April das Fläschchen verweigerte, würgte der 24-Jährige ihn erst mit der Hand und schüttelte den Jungen dann bis zur Bewusstlosigkeit.
Während der Vater dem Urteil zufolge in der Beziehung als "Peiniger" auftrat, war die Mutter "die Dulderin". Zwar wusste sie um die Brutalität ihres Partners, der bereits einschlägig vorbestraft war, doch sah sie sich nicht im Stande, etwas gegen ihn auszurichten. Auch wenn sie tagsüber nicht zu Hause war, sondern als Kassiererin arbeiten ging, hätte ihr nach Überzeugung des Gerichts der im letzten Monat völlig apathische Zustand des Babys nicht entgehen dürfen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte sie die Beziehung vielmehr beenden und mit dem Kind ausziehen müssen. Nicht zuletzt wegen seines ständigen Haschischkonsums war der selber in schwierigen Verhältnisse aufgewachsene Vater zur Tatzeit nur bedingt steuerungsfähig. Strafmildernd wurde ihm darüber hinaus angerechnet, dass er noch versucht hatte, das Kind wiederzubeleben und die Notärztin alarmiert hatte.
Von der Anklagevertretung waren gegen ihn 13 Jahre Freiheitsentzug gefordert worden. Die Verteidigung hatte keinen speziellen Antrag gestellt. Mit der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht zugleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Therapie dort kann maximal zwei Jahre dauern und wird bei erfolgreichem Ausgang auf die Strafverbüßung später angerechnet.
Besorgt zeigte sich das Gericht, nachdem die Mutter ein weiteres Kind geboren hat - von einem anderen Partner. Ähnlich wie der Angeklagte biete auch der neue Mann nach Einschätzung des Gerichts keine Garantie für eine stabile Beziehung. So äußerte die Mutter bereits, sie habe "Angst um den kleinen Alexander, wenn er allein zu Haus ist mit dem Vater". In diesem Zusammenhang übte die Strafkammer deutlich Kritik am Jugendamt, das offensichtlich nicht schnell genug und situationsgerecht handele. Richterin Stock: "Dass der Tierschutz hier zu Lande besser funktioniert als der Kinderschutz - an diesem Satz ist leider etwas dran". Frankfurter Rundschau 1-10-2002
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