FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2002

 

Baby den Schädel gebrochen

 

Mit Betreuung überfordert: Behinderter Mann misshandelt Sohn der Freundin - Haftstrafe ohne Bewährung

Weiden. (jbe) "Mir ist alles zu viel geworden." Mit diesen Worten versuchte ein 21-jähriger Weidener seine Taten zu entschuldigen. Wegen dreifacher Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilte ihn am Montag das Gericht zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis - ohne Bewährung.

Der geistig behinderte Mann gestand die ihm vorgeworfenen Taten. Im April 2001 war er mit seiner damaligen Lebensgefährtin in eine Wohnung gezogen. Die 19-jährige Frau brachte zwei Söhne mit in die Verbindung, von denen einer zu den Tatzeitpunkten ein erst wenige Monate alter Säugling war.

Der Angeklagte schien mit der neuen Situation überfordert. "Der Kleine hat die ganze Nacht geschriehen. Ich konnte nie schlafen und war in der Arbeit ständig müde." Wenige Tage nach dem Einzug kam es dann zum ersten Vorfall. Das Paar alarmierte den Notarzt, nachdem es beim Säugling Atemnot feststellte. Im Krankenhaus bemerkten die behandelnden Ärzte Hämatome an Kopf, Bauch und Rücken, die, so die Auffassung des Gerichts, auf Schläge des Angeklagten zurückzuführen sind.

Im Mai folgte dann eine weitere, besonders brutale Tat: Als der Angeklagte mit dem Säugling badete, ergriff er, ohne feststellbaren Grund, dessen Hand und hielt sie nach Meinung des sachverständigen Arztes, mindestens 20 Sekunden unter den heißen Wasserstrahl. Das Kind erlitt hierbei massive Verbrühungen, die noch immer gepflegt werden müssen und wohl bleibende Narben zurücklassen werden. Bei der Einlieferung und der 18-tägigen stationären Behandlung im Krankenhaus schöpften die Ärzte Verdacht und rieten dem Jugendamt, die Familie genauer zu überprüfen.

Ein nächster Vorfall im Juli sorgte dann für die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Offenbar hatte der Angeklagte ihm einen Faustschlag an die Stirn versetzt, und es war mit dem Kopf auf eine Stuhllehne geschlagen. Nachdem es mehrmals Blut gebrochen hatte, zogen der Angeklagte und seine Freundin eine Kinderärztin hinzu. Die veranlasste eine sofortige Einweisung ins Krankenhaus. Dort stellten die Ärzte einen beidseitigen Schädelbruch des Säuglings sowie ein Hämatom an der Stirn fest.

Zwei Jahre und neun Monate forderte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung dagegen eine Jugendstrafe auf Bewährung. Der Vorsitzende, Richter Thomas Weiß entschied jedoch, dass der Angeklagte zwar als reifeverzögert eingestuft werden kann, bei ihm jedoch keine weitere geistige Entwicklung zu erwarten ist. Das schließe eine Jugendstrafe aus.

Strafmindernd wirkte sich die enorme Stresssituation aus, unter der der Angeklagte damals stand, außerdem sein Geständnis und sein reumütiges Verhalten. Die Brutalität besonders bei der zweiten und dritten Tat, ließen eine Bewährungsstrafe jedoch nicht zu, so Weiß. Auch die Mutter des Kindes hat eine Anklage wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu erwarten.
Der neue Tag 18-9-2002

 

Bilanz zu unserer Pressedokumentation

weitere Artikel

 

weitere Beiträge zum Thema Wächteramt der Jugendämter

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken