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Im Fall der misshandelten Lea-Marie drohen dem Landkreis Güstrow jetzt nach SVZ-Informationen Schmerzensgeldforderungen in Höhe von mehreren 100.000 Euro. Vor kurzem verurteilte das Amtsgericht Güstrow eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe, weil sie Hinweisen auf eine Misshandlung nicht nachgegangen war (SVZ berichtete). "Deshalb hat Lea-Marie jetzt Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Landkreis", sagt Rainer Becker, Landesvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe MV mit Sitz in Güstrow.
Wegen der schweren Schädigung des Kindes komme eventuell auch noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente hinzu, so Becker weiter. Abzuwarten bleibe, ob Anklage gegen die Kinderärztin erhoben werde. Dann könnten auch bei ihr Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Becker sieht vor allem aber den Landkreis in der Pflicht. Ein Dilemma: Der für Lea-Marie eingesetzte Amtsvormund sei Mitarbeiter des Landkreises und müsse jetzt gegen seinen Dienstherren einen möglichst hohen Schadensersatz für das Kind erstreiten.
Der Kreis äußerte sich gestern nicht. Es liege gegenwärtig keine Klage vor.
Lea-Marie aus Teterow war über Jahre von ihrer Mutter misshandelt worden, musste u. a. giftige Lösungsmittel trinken. Dadurch erlitt sie schwere Verätzungen.
SVZ, 20. März 2009
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Kinderhilfe begrüßt "ausgewogenes Urteil"
Rainer Becker, Landesvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe MV mit Sitz in Güstrow, begrüßt das Urteil des Amtsgerichtes Güstrow gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes Güstrow im Fall Lea-Marie als ausgewogen. "Es wurde deutlich, dass Mitarbeiter der Jugendämter eine besondere Pflicht haben, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen", so Becker. Vergangene Woche wurde die ehemalige Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Euro auf Bewährung sowie 2000 Euro Schmerzensgeld als Wiedergutmachung an die geschädigte Lea-Marie verurteilt, weil sie Hinweisen auf eine Misshandlung des Kindes nicht nachgegangen war (SVZ berichtete).
Becker, der den ganzen Prozess begleitete, begrüßt zudem, dass klare Worte bezüglich der Mitverantwortung der Mediziner gefunden wurden, die damals trotz mehr als 30 Krankenhausaufenthalten von Lea-Marie keinen Verdacht schöpften. Der Vorsitzende des Kinderschutzbundes schließt eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zumindest gegen die Kinderärztin von Lea-Marie nicht aus. Die Staatsanwaltschaft Rostock prüft gerade solche Schritte.
Becker, der als Polizeidirektor auch Dozent an der Güstrower Verwaltungsfachhochschule ist, kämpft nun dafür, dass Lea-Marie Schadensersatz erhält. Bei einer Berufung könnte sich das für die heute Achtjährige in die Länge ziehen. "Gemäß Artikel 34 Grundgesetz hat der Staat für Fehler seiner Mitarbeiter, bei denen Bürger zu Schaden kommen, hier wäre dies der Landkreis Güstrow, über die so genannte Staatshaftung einzustehen", erklärt er. "Wenn das Urteil gegen die ehemalige Jugendamtsmitarbeiterin rechtskräftig werden sollte, hätte ihr Amtsvormund die Pflicht, derartige Ansprüche für das Kind gegenüber dem Kreis geltend zu machen." Das zu zahlende Geld könne sich der Kreis jedoch nicht von seiner ehemaligen Mitarbeiterin zurückholen. "Dies wäre nur bei so genannter grober Fahrlässigkeit möglich. In unserem Fall hatte die Vorsitzende bezüglich der Schuldfrage jedoch nur Fahrlässigkeit und nur geringe Schuld festgestellt", so Becker.
Lea-Marie aus Teterow war über Jahre von ihrer Mutter misshandelt worden, musste unter anderen giftige Lösungsmittel trinken. Dadurch erlitt sie schwere Verätzungen. Die Mutter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Lea-Marie lebt heute bei Pflegeeltern. Alle fünf Wochen muss ihr unter Vollnarkose die Speiseröhre geweitet werden.
SVZ, 09. März 2009
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