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Berlin. Wenn früher das Jugendamt über den Entzug des elterlichen Sorgerechts für ein Kind entscheiden musste, war Vorsicht angesagt. Der Staat - so die gängige Meinung - hat in den Familien nichts zu suchen. Spektakuläre Fälle von Kindesmissbrauchs haben einen Meinungswandel ausgelöst.
Seit einiger Zeit - ganz besonders aber seit 2007 - gibt es eine Trendwende. Jugendämter und Gerichte schauen nicht nur genauer hin, wenn es Hinweise auf Misshandlungen oder Verwahrlosung in Familien gibt. Sie schreiten auch schneller ein. Der Vorwurf: "Warum habt ihr nicht rascher und härter eingegriffen" wird inzwischen gefürchtet.
Die jüngsten Zahlen der Statistiker aus dem Jahr 2007 sprechen für sich: In etwa 10.700 Fällen wurden mit Urteilen der Familiengerichte Kinder ganz oder teilweise ihren Eltern entzogen. Das waren 1200 Fälle (12,5 Prozent) mehr als im Jahr davor. 28.200 Kinder - immerhin im Schnitt 77 pro Tag - wurden vorübergehend von Jugendämtern "in Obhut" genommen. Sie sollten geschützt werden.
Die Verteilung auf die Bundesländer zeigt deutliche regionale Unterschiede. In Bremen ist das Schicksal des zweieinhalbjährigen Kevin, der 2006 zu Hause zu Tode gequält wurde, noch gut in Erinnerung. Das dortige Jugendamt hat im vergangenen Jahr in 126 Fällen Kinder den Eltern entzogen, weil Gefahr in Verzug war. Das war doppelt so häufig wie 2006.
Große Steigerungen gab es auch in Niedersachsen mit 1225 Fällen (+ 31 Prozent), Thüringen (+ 30) und Rheinland-Pfalz (+ 27). Weniger Fälle von Entzug des Sorgerechts wurden dagegen in Schleswig-Holstein mit 299 (- 18 Prozent) registriert, in Berlin (- 15) und Sachsen- Anhalt (- 14).
Hinter jedem dieser Schicksale steckt ein mehr oder weniger langwieriger Rechtsweg. Zunächst muss jemand die Probleme dem Jugendamt melden, etwa Angehörige, Bekannte oder Betreuer. Nachdem das Jugendamt den Zustand des Kindes überprüft hat, kann Anzeige bei einem Familiengericht erfolgen. Das wiederum entscheidet dann über den Entzug des Sorgerechts.
An diesen juristischen Schritten soll sich nichts ändern. Der Blick der Behörden in die Familien soll aber weiter geschärft werden. Familienministerin Ursula von der Leyen will dafür das Jugendschutzgesetz reformieren. Die Vorschläge dafür kommen demnächst ins Kabinett. Zentrale Bestimmung: Vertreter der Jugendämter sollen künftig möglichst in die Wohnungen der gefährdeten Kinder gehen, um sich einen direkten Eindruck von den Familien zu verschaffen.
Bereits gesammelte Informationen über Familien sollen bei Umzügen der Eltern automatisch dem Jugendamt im neuen Wohnort übermittelt werden. Bislang fallen bereits registrierte kritische Fälle bei mehreren Umzügen nicht mehr auf. Die Schweigepflicht von Ärzten und Hebammen soll zudem gelockert werden. Schöpfen sie bei der Untersuchung eines Kindes Verdacht - etwa weil sie Verletzungen bemerken oder ein Kind verstört wirkt - können sie ohne Zustimmung der Eltern das Jugendamt einschalten.
100.000 Kinder sind jährlich Opfer von Vernachlässigung oder Misshandlungen. 80 bis 120 Kinder sterben im Vorschulalter durch die Hand ihrer Eltern oder enger Bezugspersonen, sagen die Statistiker. Die Täter der Misshandlungen waren in 73 Prozent der bekannten Fällen die Mutter, etwa in jedem fünften Fall der Vater. Ein öffentliches "Frühwarnsystem" gegen diese Gewalt in den häuslichen vier Wänden wird nun aufgebaut. "Es sind kleine Fehleinschätzungen, die in der Summe zur Katastrophe führen", hatte von der Leyen nach dem Fall Kevin gesagt. (dpa)
FR 28.11.08
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