FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2008

 

Bewährungsstrafe für Missbrauch

Uchter macht sich an Stieftochter heran
 Fehler im Jugendamt

 

Uchte/Verden (wb). Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter in sechs Fällen wurde gestern ein 36 Jahre alter Angeklagter aus Uchte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Fall mit besonderer Dramatik im Leben des Opfers.

Der leibliche Vater der Schülerin ist gleichzeitig der Stiefvater ihrer Mutter. Die 15-Jährige hat damit Vater und Stief-Opa in einer Person.

Von 17 angeklagten Fällen wurden sechs mit dem Urteil geahndet. Die übrigen wurden eingestellt. Nicht weil der heute 15-Jährigen nicht geglaubt wurde, sondern weil diese beim Strafmaß nicht besonders ins Gewicht gefallen wären.

Ohne die Zusage einer Bewährungsstrafe hätte der Mann vermutlich kein Geständnis abgelegt. Doch nur damit war der Schülerin die Aussage vor Gericht zu ersparen (MT von gestern). "Das hat die Kammer dem Angeklagten hoch angerechnet", so Richter Joachim Grebe.

Bewährung hielt das Gericht für vertretbar, da der 36-Jährige nicht vorbestraft ist und einer "Psychotherapie zur Aufarbeitung seiner Sexualproblematik" zugestimmt hat. Außerdem zahlt er 5000 Euro Schmerzensgeld.

In den verurteilten Fällen war es überwiegend zu Berührungen gekommen. Unter anderem hatte er seine Stieftochter aufgefordert, ihm den Nacken zu massieren, wobei er sie unter ihrem Nachthemd angefasst hatte. Dabei habe er sich knapp an der Grenze zum schweren sexuellen Missbrauch bewegt, so das Gericht.

Außerdem habe er den Missbrauch durch "Reden pornografischen Inhalts" erfüllt. Das Kind sei ihm schutzlos ausgeliefert gewesen, so der Richter, denn die Mutter war in allen Fällen nicht zu Hause.

Die Lebensgeschichte des Opfers kam im Prozess zur Sprache. Erst mit sieben Jahren erfuhr sie, dass die Frau, die sie für ihre große Schwester hielt, ihre leibliche Mutter ist. "Deren Stiefvater hatte mit ihr das Mädchen gezeugt", so der Vorsitzende. In diesem Wissen lebte sie einige Jahre bei Oma und Vater und zog 2005 zu ihrer Mutter und dem Stiefvater. Etwa zeitgleich begann der Missbrauch.

Unzureichend gehandelt zu haben, scheint das Jugendamt Nienburg. Im November 2005 habe es einen "Hilfeschrei" des Mädchens gegeben, so Richter Grebe. Sie hatte das Jugendamt informiert, dass der Stiefvater sie begrapsche. "Dies hatte jedoch keine Konsequenzen", so der Richter, weil von der Mutter, vielleicht auch von der Tochter gesagt worden war, dass die Übergriffe aufgehört hätten. Im Juli 2006 kam es zu einer der sechs Taten.

"Der Apparat", wie es der Grebe formulierte, war erst in Gang gekommen, nachdem das Mädchen die Polizei alarmiert hatte, weil der Stiefvater sie getreten habe. Seitdem lebt sie im Heim.

Mindener Tageblatt, 25.9.2008

 

 

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