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Ab Oktober tritt in Münster die neue Meldepflicht für Vorsorge-Untersuchungen bei Kindern in Kraft. Kinderärzte müssen dann melden, welches Kind unter fünf Jahren zu den Untersuchungen erschienen ist. Wenn ein Kind nicht zur Untersuchung kommt, werden die Eltern nach einem Datenabgleich mit einem Schreiben erinnert. Gegebenenfalls wird das Jugendamt eingeschaltet. Kinder sollen mit der Neuregelung besser vor Vernachlässigung und Misshandlungen geschützt werden. In Münster leben mehr als 12.000 Kinder unter fünf Jahren.
Wmtv, 2.9.
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