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NEURUPPIN - Der Inzestfall, bei dem ein heute Neuruppiner vor zehn Jahren seine damals elfjährige Tochter Sabine* vergewaltigt haben soll, erregt weiter die Gemüter. Strittig ist vor allem die Rolle des Jugendamtes. Dieses erfuhr spätestens im März 1998 von dem Verbrechen.
„Warum hat das Jugendamt der Familie keine Hilfe angeboten?“, fragte der Kyritzer Lehrer Max-Otto Stoyé am Dienstag im Jugendhilfeausschuss. „Vielleicht gab es keinen Antrag auf Hilfe“, sagte Jugendamtsleiterin Annemarie Hefenbrock. Das würde erklären, warum es bis auf einen Brief der Kliniken keine Unterlagen dazu im Jugendamt gebe. Bei einem losen Beratungsfall werden die Akten nach fünf Jahren vernichtet. Hätte es einen Hilfsantrag gegeben, beträgt die Aufbewahrungsfrist indes 30 Jahre. Stoyé ließ nicht locker „Wie ernst wird so ein Hinweis aus den Kliniken genommen, dass da ein Kind vergewaltigt wurde?“
Mit einer Anzeige ändere sich die Situation nicht grundsätzlich, sagte Jens Illing vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Denn die Kinder würden durch die Anzeige meist in schwere Loyalitätskonflikte gestürzt, da in über 80 Prozent der Missbrauchsfälle die Täter aus dem Kreis der Familie kommen. „Die Sozialarbeiter müssen Vertrauen erkämpfen, um dem Kind zu helfen“, betonte Anke Wittmoser-Steinfurth vom Rechtsamt. Würde der Sozialarbeiter den Fall anzeigen, würde das Kind erneut von einem Erwachsenen enttäuscht. Folge: Es hat kein Vertrauen mehr, schweigt – auch vor Gericht. Doch wenn der Täter nicht gesteht und es keine anderen Beweise gibt, ist die Aussage des Opfers entscheidend. Sonst bleibt der Täter straffrei.
„Das Dilemma ist doch, dass in diesem Fall keine Arbeit mit dem Kind stattgefunden hat“, widersprach Stoyé. „Wir gehen davon aus, dass es eine Beratung gegeben hat“, entgegnete Jugendamtsleiterin Hefenbrock. Belege dafür gibt es aber nicht.
Es sei richtig und wichtig, mit dem Kind zu arbeiten, stimmte Neuruppins Kripo-Chef René Gerdewischke zu. Gleichwohl sollte der Kreis Anzeige erstatten, sobald das missbrauchte Kind aus dem Einflussbereich des Täters heraus ist, so der Polizist. Sonst bestehe die Gefahr, dass sich der Straftäter ein neues Opfer suche. Dies könnte die Polizei dann nicht verhindern – weil sie nichts von den Übergriffen weiß.
„Es gibt unterschiedliche Gründe, warum junge Menschen einen Missbrauch nicht anzeigen“, sagte Katrin Krause. Die Sozialarbeiterin beim Deutschen Roten Kreuz verwies darauf, dass Missbrauchsopfer deshalb laut Gesetz mit Erreichen des 18. Lebensjahres zehn Jahre Zeit für die Anzeige haben.
Doch je später die Anzeige erstattet wird, um so schwerer haben es die Ermittler. Darauf hatte bereits die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Demnach ist die jetzige Beweislage nicht so klar, wie es Sabine und ihre Anwälte sehen – zumal der heute 67-Jährige bestreitet, Sabine vergewaltigt zu haben. Der Mann hat lediglich zugegeben, dass er die Mutter von Sabine missbraucht hat und dass Sabine seine leibliche Tochter ist. Auf Sperma- oder andere belastende Spuren können die Ermittler aber nicht zurückgreifen. Derartige Untersuchungen hat es vor zehn Jahren nicht gegeben, weil die Polizei nicht eingeschaltet wurde.
* Name geändert
Märkische Allgemeine, 29.5.
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