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GIESSEN (wa). "Ja, es sind Fehler gemacht worden. Vor allem beim jüngsten Kind." Andreas Prinz leitete mit diesen Worten im Jugendhilfeausschuss seinen Bericht ein, in dem es um die interne Aufarbeitung des Jugendamtes in einem Fall von schwerer Kindesmisshandlung ging. Unter anderem seien mangelnde Kontrollen, unvollständige Aktenführung, fehlende oder zu spät vorgelegte Informationen Dritter, aber auch persönliche Fehleinschätzungen der mit dem Fall betrauten Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) festgestellt worden. Der Jugendamtsleiter wies darauf hin, dass die Fehler teilweise aber auch mit der Arbeitsüberlastung des Mitarbeiters zu erklären seien. Um eben genau diesen Sachverhalt drehte sich im Übrigen auch der Bericht des Fachausschusses Hilfen zur Erziehung, der mit Datenmaterial die Arbeit des ASD vorstellte, die Überlastung der Mitarbeiter verdeutlichte und als Konsequenz daraus sechs zusätzliche Sozialarbeiterstellen im Stellenplan 2009/2010 als Antrag an die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich beschloss (siehe Bericht Seite 14). Ziel sei es, Fälle wie die der vier Kinder künftig zu vermeiden.
In dem konkreten Fall waren Ende vergangenen Jahres vor Gericht schwerer sexueller Missbrauch und Misshandlungen von vier Kindern im Alter von drei bis elf Jahren ans Licht gekommen. Die 40-jährige Mutter und ihr 41 Jahre alter Lebensgefährte mussten sich verantworten. Die Jugendschutzkammer verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Mitangeklagte muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Im Zuge der Verhandlung waren massive Vorwürfe gegen das Jugendamt erhoben worden, deren interne Analyse "objektive Anhaltspunkte dafür ergaben, dass in der Bearbeitung des Falles durch den Sozialen Dienst Fehler zu Lasten des jüngsten Kindes gemacht wurden".
Jugendamtsleiter Prinz erklärte, dass es mangelnde aktive Kontrollen gegeben habe, unzureichend dokumentiert worden sei und die Akten unvollständig gewesen seien. Des Weiteren seien Sachverhalte falsch eingeschätzt worden. Und: Die für den "komplexen Fall" verantwortliche Fachkraft habe relevante Informationen Dritter nicht oder nicht zeitnah erhalten.
In der Aufarbeitung "der bedauerlichen und falschen Entwicklung" ging Prinz auf einen Teambeschluss vom Februar 2002 ein, der für die Fachkraft "die verbindliche Herausnahme aller vier Kinder aus der Familie vorsah und dazu verpflichtete, dies notfalls mit Hilfe des Familiengerichtes durchzusetzen". Für das jüngste Kind, ein Mädchen, sei dies allerdings nicht realisiert worden. Die Kleine sei mit ihrer Mutter in einer Suchtklinik gewesen, später gab es eine ambulante Hilfe, die klare Kontrollfunktionen beinhaltete. "Nur damit schien der Verbleib des Mädchens bei der Mutter vertretbar", so der Jugendamtsleiter.
Die Kontrollen hätten nicht funktioniert, was zwar registriert, aber ohne die notwendigen Konsequenzen geblieben sei. Prinz: "Die verantwortliche Fachkraft verfolgte eine andere Linie als der Teambeschluss vom Febrauar 2002 vorsah. Damit konnte sie den Kinderschutz für das Kind wesentlich weniger, wenn überhaupt, sicherstellen." Damit hätte die Fachkraft eine deutlich höhere Verantwortung dafür übernommen, dennoch den Kinderschutz zu wahren. "Dies ließ dann aber die bereits angesprochene Arbeitssituation nicht zu." Aber: "Die Arbeitsüberlastung kann nicht in vollem Umfang der Rechtfertigung der benannten Schwachstellen in der Fallarbeit dienen."
Weitere Untersuchungen machten nach Angaben des Jugendamtsleiters auch deutlich, dass die im Allgemeinen Sozialen Dienst gemachten Fehler "in nicht unerheblichem Maß" dadurch begünstigt wurden, dass eine Reihe an dem Fall beteiligter Institutionen und Fachkräfte kinderschutzrelevante Informationen nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung an das Jugendamt weiter geleitet hätten. Prinz kündigte an, dass auch mit den betroffenen Stellen der Fall aufgearbeitet werden soll, "ohne jemanden auf die Anklagebank zu setzen".
Die Analyse des Falles wird nach Auskunft des Jugendamtsleiters Auswirkungen auf die künftige Bearbeitung derart komplexer Vorgänge haben. "Es muss eine regelmäßige und differenzierte Reflexion durch eine nicht mit dem Fall betrauten Fachkraft geben. Das ist dringend notwendig." Da hoher Arbeitsdruck und Überlastung in fataler Weise negative Auswirkungen auf die Sicherstellung des Kindesschutzes hätten, sei eine personellen Aufstockung des ASD dringend erforderlich. Die Mehrheit der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses teilt diese Einschätzung und stimmte für die Aufstockung des Personals.
Giessener Anzeiger, 19.4.08
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