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Was ist eigentlich Geborgenheit? Wie definiert man Vernachlässigung? Und wann wird aus Vernachlässigung Misshandlung? Darüber zum Konsens zu kommen, ist nicht leicht. Aber Eltern sehen, wenn es Kindern schlecht geht. Es müssen nicht einmal die eigenen sein. An einem Tag im Juli 1999 konnten es drei Mütter aus dem badischen Offnadingen nicht mehr mit ansehen. Sie besorgten sich Babysitter für ihre Kleinen, fuhren ins nahe Freiburg und sprachen im Kreisjugendamt vor, wo sie sich zuvor einen Gesprächstermin hatten geben lassen.
Die Frauen schilderten den Beamten, was sie in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft seit Jahren miterlebt hatten: Drei Kinder, die kaum je lachten, die im Winter stundenlang bei Frost vor verschlossener Haustür kauerten, die wie versteinert wirkten, wenn man sie ansprach und die verschüchtert ablehnten, wenn man ihnen Hilfe anbot. Es waren die Geschwister Benjamin, Diana und Christine, heute acht, elf und zwölf Jahre alt, Pflegekinder der Frau R., welche, wie die Polizei jetzt bekannt gab, der Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflichten angeklagt ist.
Heute wollen es alle schon immer gewusst haben. Eva-Maria Münzer, Sozialdezernentin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, spricht es sogar offen aus: "Die Vernachlässigung der Kinder war offenkundig und allen bekannt." Das ist erstaunlich. Kann es im gepriesenen deutschen Sozialstaat sein, dass eine Familie Pflegekinder, die ihr gegen beträchtliches Geld vom Jugendamt anvertraut werden, "offenkundig vernachlässigt" und dennoch weiter vernachlässigen darf? Es kann. Voraussetzung ist ein kompliziertes Geflecht von Zuständigkeiten und Rechtslagen, das die Beteiligten dazu einlädt, mit dem Finger auf andere Beteiligte zu zeigen, immer über die Köpfe der Kinder hinweg. Ergebnis: Am Ende ist keiner mehr richtig verantwortlich. "Da haben einige über Jahre hinweg richtig weggeschaut", sagt eine erfahrene Betreuerin von Pflegefamilien.
Den drei Müttern von Offnadingen, die im Sommer 1999 nach Freiburg fuhren, um dem Amt die Augen zu öffnen für die "offenkundige" Vernachlässigung der Kinder, kann man mangelnde Verantwortungsbereitschaft am wenigsten nachsagen. Sie haben gehandelt. Und umso enttäuschter waren sie, als sich nichts änderte. Erst eineinhalb Jahre später sollte es dazu kommen - in der Entwicklungsgeschichte von Kindern eine kleine Ewigkeit.
Frau R., die Pflegemutter, muss aus Sicht der Jugendbehörde wohl über außergewöhnliche Energien verfügt haben, denn sie hatte ganz allein nicht nur die drei Pflegekinder aufzuziehen, sondern daneben auch vier eigene, das kleinste davon vermutlich in Wahrheit ein Enkel. Anfangs, 1993, rechtfertigt sich das Jugendamt heute, als sie die Pflegekinder erhielt, sei die Familie noch nicht vaterlos gewesen. Als sie es dann war, nach der Scheidung der Eltern, führte aber auch das nicht zu einem Ende des Pflegeverhältnisses. Dabei war die Überforderung der Mutter für jedermann, der sich interessierte, erkennbar. Das Mietshaus verwahrlost, in der Garage Kleintierkadaver, einzelne Pflegekinder wurden gesehen, wie sie zu Fuß aus dem drei Kilometer entfernten Mengen aus der Schule kamen. Und in der Schule wurden die Kinder von Lehrern und Mitschülern gemieden - wegen Körper- und Stallgeruchs.
"1996 haben wir von der misslichen Lage erfahren und haben versucht, sie zu verändern", sagt Eva-Maria Münzer. Als die Behörde versuchte, Frau R. die Pflegekinder wegzunehmen, passierte das Überraschende: Sie scheiterte vor Gericht. Frau R. klagte erfolgreich. Das Vormundschaftsgericht holte ein psychologisches Gutachten ein. Dieses kam zu dem Schluss, die Kinder würden "zusätzlich traumatisiert", würde man ihnen einen Wechsel der Pflegefamilie zumuten. Und noch merkwürdiger: Stattdessen berief das Gericht die Anwältin von Frau R. zum Vormund der Kinder und gab ihr den Auftrag, die Situation der Kinder zu "stabilisieren".
Über diese Entscheidung schüttelt man im Jugendamt noch heute die Köpfe: "Sonst werden wir immer von den Gerichten beschuldigt, wir würden unser Wächteramt nicht wahrnehmen. In diesem Fall haben die Richter versagt."
Welche Rolle die Juristin damals spielte, die bis heute das Sorgerecht für die Kinder hat, ist undurchsichtig. Am Ende war aber sie es, die der Pflegemutter Ende 2000 die Kinder wegnahm und sie schließlich anzeigte: Ihren neuen Betreuerinnen hatten die Kinder, als sie sich endlich geborgen fühlten, glaubwürdig berichtet, wie sie mit Reitpeitschen geschlagen und wie Sklaven gehalten wurden. Die zu erwartende Hauptverhandlung vor dem Freiburger Landgericht könnte nach alledem zu einem Lehrstück über Missstände in der staatlichen Jugendhilfe werden. Badische Zeitung 21-3-2002
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