Nachrichten / Jahrgang 2007

 

"Oft sind Drogen und Alkohol im Spiel"

 

Jugendhilfeausschuss thematisiert Gewalt gegenüber Kindern - Jugendamt durch Missbrauchsprozess in der Kritik - 65 Inobhutnahmen im Jahr 2006

GIESSEN (wa). Der Schutz des Kindes ist in der Verfassung verankert, damit beauftragt sind die Eltern. Im Rahmen des staatlichen Wächteramtes spielen die Jugendämter eine wichtige Rolle, die auch mit freien Trägern zusammenarbeiten. Dennoch kommt es immer wieder zum Teil zu massiven Übergriffen, vor allem im direkten Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Erhält das Jugendamt der Stadt einen Hinweis auf Gewalt in einer Familie, werden die Fachkräfte nach einem genau festgelegten Schema aktiv. Eine der zentralen Aussagen von Jugendamtsleiter Andreas Prinz, der das Handlungskonzept im Jugendhilfeausschuss vorstellte, ist: Es ist nie ein Mitarbeiter allein mit der Beurteilung eines Falles betraut. "Nachdem jede eingehende Meldung hinsichtlich einer möglicherweise akuten, schwerwiegenden Kindeswohlgefährdung protokolliert ist, wird der Fall unverzüglich gemeinsam mit einer zweiten Fachkraft beurteilt, um weitere Handlungsschritte abzusprechen", erklärte Prinz. Zu den Familien werde Kontakt aufgenommen, ein Hausbesuch erfolge. Erhärte sich der Verdacht oder bestehe eine akute Gefährdung, könne das Jugendamt Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder des Jugendlichen ergreifen und es etwa in Obhut zu nehmen.

65 Inobhutnahmen hat es nach Aussage von Birgit Schlathölter im Jahr 2006 in der Stadt Gießen gegeben. Der Sachstandsbericht der Jugendhilfeplanerin über das sich im Aufbau befindliche "Regionale Frühwarnsystem in Stadt und Kreis Gießen" passte zum zentralen Thema, das die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, Vertreter politischer Parteien und Mitarbeiter der freien Träger gleichermaßen, emotional beschäftigte: Wie können wir Kinder vor Misshandlung und Missbrauch oder Vernachlässigung schützen?

Aktueller Anlass in der Stadt Gießen ist der Prozess gegen eine Mutter und deren Lebensgefährten, die vier Kinder sexuell missbraucht und schwer misshandelt haben sollen. In dem Fall, der vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Gießen verhandelt wird, sind auch schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt erhoben worden. Dies mündete in einen Berichtsantrag zur "Prävention und Intervention bei Gewalt in der Familie", den Astrid Dietmann-Quurck in den Jugendhilfeausschuss einbrachte.

Auf einige der darin gestellten Fragen, die ausführlich in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen, ging Prinz ein. Der Jugendamtsleiter, der eine "vollständige und eindeutige Aufklärung" im aktuellen Missbrauchsfall (der Anzeiger berichtete) ankündigte, erklärte: Grundlage eines jeden Handelns der Fachkräfte im Jugendamt sei der "Leitfaden zum Umgang mit akut schwerwiegender Kindeswohlgefährdung".

Liege ein Hinweis vor, werde Kontakt zur Familie aufgenommen und komme es nach einem Hausbesuch zu einer Ersteinschätzung. "Diese beinhaltet das Erscheinungsbild des Kindes und sein Verhalten, die Situation der Familie sowie das Kooperationsverhalten und die Ressourcen der Eltern", erklärte Prinz. Die beiden mit dem Fall befassten Fachkräfte teilten ihre Einschätzung der Abteilungsleitung mit, die bei Bedarf fachlich berate. Wichtig war es Prinz zu betonen, dass immer schriftliche Protokolle anzufertigen sind. "Ist ein Schutzbedarf erkennbar, wird entsprechend gehandelt." Dies könnten zum Beispiel Hilfen zur Erziehung oder, in schwerwiegenden Fällen, Inobhutnahmen sein. Letztere Maßnahme werde angewendet als vorläufige Unterbringung, als sicherer Ort, an dem Minderjährige geschützt, versorgt und betreut werden, als Ort der Krisenintervention und als Ort, von dem aus Kontakt zu den Eltern aufgenommen wird, um gemeinsam die aktuelle Situation zu analysieren und mögliche Perspektiven zu entwickeln.

65 Mal wendeten die Fachkräfte des Jugendamtes der Stadt die Inobhutnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlicher in 2006 an. "Je jünger das Kind ist, desto höher das Gefährdungsrisiko", erklärte Jugendhilfeplanerin Birgit Schlathölter bei der Vorstellung des Sachstandsberichtes zum "Regionalen Frühwarnsystem". 30 Prozent seien null bis fünf Jahre, neun Prozent sechs bis neun Jahre alt gewesen.

"Dann gibt es einen Einbruch. 28 Prozent der in Obhut Genommenen waren 16 bis 17 Jahre alt." Schlathölter informierte, dass Misshandlung und Vernachlässigung häufig in "extrem desolaten Wohn-, Finanz- und Familienverhältnissen stattfinde. Oft seien Drogen und Alkohol im Spiel. Die Jugendhilfeplanerin betonte, dass es bei dem Aufbau des Frühwarnsystems darum gehe, "Verantwortungsgemeinschaft für Kinderschutz zu thematisieren". Dazu zählen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie Schulen, Haus-, Frauen-, und Kinderärzte als auch Kliniken, Gesundheitsamt, Frühförderung, Mütterpflegerinnen und Hebammen, Jugendhilfe, Familien- und Jugendgericht, Polizei und Staatsanwaltschaft.

Es gelte Konzepte, Meldeketten, Verfahrenswege und Kooperationsstrukturen zu entwickeln. Erste Schritte in diese Richtung seien gemacht, erste Gespräche geführt. Auch sei ein Familienbegleitbuch angedacht, das unter anderem praktische Tipps und Infos sowie Orientierungshilfen im Dschungel der vorhandenen Angebote und Möglichkeiten biete. Denn: "Trotz zurückgehender Geburtenrate steigt die Zahl der Hilfen zur Erziehung", zitiert Birgit Schlathölter aus der Statistik. Und das liege unter anderem "an einer Zunahme der Fälle mit innerfamiliären Konflikten und mangelnder Erziehungskompetenz".

Giessener Anzeiger, 12.12.07

 

 

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