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meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2002

 

Richter greifen Sozialarbeiter hart an
Jüngster Angeklagter durch Eltern nicht psychiatrisch behandelt

Von Jan Wätzold


Halle/MZ. Im Mordprozess gegen zwei Jugendliche und einen jungen Erwachsenen vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts haben am Dienstag die Aussagen von zwei als Zeugen geladenen Sozialarbeitern für allgemeine Bestürzung gesorgt. Die Frau und der Mann, beide beim Jugendamt der Stadt Halle beschäftigt, hatten schildern sollen, wie der mit 16 Jahren jüngste Angeklagte bis zum Tatzeitpunkt von ihnen betreut worden war. Die Aussagen waren mit Spannung erwartet worden, da Prof. Andreas Marneros als psychiatrischer Gutachter am vorhergehenden Verhandlungstag erklärt hatte, Marcel A. hätte nach zwei traumatischen Erlebnissen mit fachmännischer Betreuung durchaus auf die richtige Bahn gebracht werden können.

Die Prozessbeteiligten interessierte nun, warum der Junge trotz der von Marneros rückwirkend prognostizierten Chance mit dabei war, als der 59-jährige Hans-Ulrich W. im August des vergangenen Jahres zu Tode gequält wurde. Nicht nur den Richtern, die die gestrigen Zeugenaussagen als "unglaublich" und "deprimierend" bezeichneten, drängte sich das Gefühl auf, dass Marcel A.s Mittäterschaft bei der fast 30-stündigen Marter hätte verhindert werden können. So erklärte der Anwalt des Jungen, dass er noch sechs Wochen vor dem Verbrechen versucht habe, beim Familiengericht die Trennung des damals 15-Jährigen von seiner alkoholkranken Mutter zu erwirken. "Vom Betreuer des Jugendamtes wurde der Antrag allerdings nicht unterstützt", so Rechtsanwalt Achim Jaroschinsky. Vielmehr habe ihm der Sozialarbeiter erklärt, er brauche den Jungen als Motivation für die Mutter, nicht mehr zur Flasche zu greifen.

Die Tatsache, dass die Frau ihren Sohn erst ein Vierteljahr vorher mit einem Messerstich in den Rücken verletzt hatte, war offenbar nicht Grund genug, eine zumindest vorübergehende Trennung zu erzwingen oder den Jungen psychiatrisch behandeln zu lassen. Dazu erklärte der Sozialarbeiter am Dienstag vor Gericht: "Es ging uns um den Zusammenhalt der Familie."

Damit weiß sich der Stadtangestellte zumindest in der Tradition seiner Vorgängerin. Die Frau hatte die Familie seit 1994 betreut. Nachdem Marcel A. schon einmal in der elterlichen Wohnung durch einen Messerstich schwer verletzt worden war, hatte sie den Jungen nach einem kurzen Heimaufenthalt wieder nach Hause geschickt. Die Begründung der Sozialarbeiterin vor Gericht: "Er liebte seine Mutter doch so sehr." Die bestürzte Entgegnung einer beisitzenden Richterin, der damals Neunjähriger habe ja wohl kaum die damit verbundenen Gefahren realistisch einschätzen können, stieß bei der Mitarbeiterin des Jugendamtes nur auf Schulterzucken.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag, den 5. März, mit den Plädoyers fortgesetzt.
Mitteldeutsche Zeitung - 28.2.2002

 

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