FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2007

 

Vorsorge für Kleinkinder wird Pflicht

 

Als drittes Bundesland führt Schleswig-Holstein die Pflichtvorsorge für Kleinkinder ein. Ganz ohne Kritik ging das neue Kinderschutzgesetz im Landtag nicht durch.

Kiel - Ein Allheilmittel ist das neue Kinderschutzgesetz nicht. "Wir werden auch mit diesem Gesetz so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder Tim stehen, nicht ausschließen können", räumte der CDU-Sozialpolitiker Torsten Geerdts im Landtag ein. Trotzdem sei jeder Schritt, der auch nur ein einziges Kind vor Vernachlässigung oder Missbrauch bewahrt, ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Meinung, die parteiübergreifend geteilt wurde. Bis auf die FDP, die sich der Stimme enthielt, stimmten alle Parlamentarier für das neue Gesetz, das zum April 2008 in Kraft tritt. Es ist bundesweit einmalig und gilt als vorbildlich.

Kernpunkt ist die Plicht zu Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder. Zur Kontrolle soll eine zentrale Stelle beim Landesamt für soziale Dienste eingerichtet werden, die die Daten aller Kinder von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden übernimmt. Ärzte melden dieser Stelle alle Früherkennungsuntersuchungen der unter Neunjährigen. Dort werden die Kinder ermittelt, die nicht zu den Untersuchungen "U 4" bis "U 9" gebracht wurden. Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine Einladung zum medizinischen Check, wird das Jugendamt oder das Gesundheitsamt informiert.

Grüne: "Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird belastet"
Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu, äußerten aber auch Kritik. Sie konnten sich mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen, dass Eltern gegenüber der Behörde die Vorsorge belegen müssen und nicht die Ärzte die Kinder melden. "Jetzt wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientenfamilie belastet. Und es entsteht zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Arztpraxen", monierte die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold.

Von allen gelobt wurde jedoch, dass das Gesetz nicht auf Strafe, sondern auf Hilfe ausgerichtet sei. "Unterstützung, Förderung und Beratung von Eltern und Kindern stehen im Vordergrund", sagte Siegrid Tenor-Alschausky (SPD). Damit kein Kind "verloren geht", sehe das Gesetz eine breite Palette vorbeugender Bildungs- und Beratungsangebote vor. Vor allem Schwangere und junge Eltern sollen von Hilfsangeboten der Jugendämter profitieren.

FDP: "Sozialarbeit im Norden muss weiter aufgebaut werden"
Die Nagelprobe komme bei den anstehenden Haushaltsberatungen, meinte der SSW-Abgeordnete Lars Harms. Dann werde sich zeigen, ob es sich bloß um "Bekenntnisse auf Papier" handele. Wie die FDP mahnte er den systematischen Aufbau aufsuchender Sozialarbeit im Norden an. Einige Eltern würden schon daran scheitern, "ihr Quartier zu verlassen" und "in den Bus zur Beratungsstelle in die Stadt" zu steigen.

Schleswig-Holstein ist nach dem Saarland und Bremen das dritte Bundesland, das die Pflichtvorsorge einführt.

SHZ 22. November 2007 | Von Margret Kiosz

 

 

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