FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2007

 

Wieder bei der Mutter

Mutmaßliche Peinigerin behält ihr Sorgerecht

von JÜRGEN LAUTERBACH



Mit richterlichem Segen darf der elfjährige Junge zumindest vorerst bei seiner Mutter bleiben, die über Monate hinweg eine Nachbarin gequält und erniedrigt haben soll. Nach Einschätzung des Jugendamtes ist das Kindeswohl nicht gefährdet, wenn es weiter bei seiner Mutter lebt, sagt Amtsleiterin Kerstin Schöbe. Auch das eingeschaltete Familiengericht in Brandenburg habe in diesem Sinne entschieden und der Mutter das Sorgerecht nicht entzogen.

Soweit bekannt, haben sich zwischen Januar und Juli hässliche Szenen in einem Wohnhaus im Stadtteil Nord abgespielt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Bewohner des Hauses, die eine 51 Jahre alte Frau gedemütigt, geprügelt und erpresst haben sollen (MAZ berichtete).

Nach Informationen des Stadtkuriers hat ein im selben Haus lebendes Paar das allein stehende Opfer gezwungen, sie zu bedienen, zu putzen, Geld abzuheben und abzuliefern. Zumindest in einem Fall soll die tatverdächtige Frau ihren elf Jahre alten Sohn dazu animiert haben, mit auf die 51-Jährige einzuprügeln. Daraufhin soll er tatsächlich zugeschlagen haben.

Außerdem hat das Kind als Mitbewohner des Haushalts offenbar ständig mitbekommen, wie die Nachbarin wie eine Sklavin behandelt und gedemütigt wurde, zum Beispiel indem die Mutter und ihr Partner solange an deren Haaren herum schnippelten, bis der Kopf schließlich kahl war.

Nachdem das Opfer die Straftaten bei der Polizei angezeigt hatte, erwirkte die Staatsanwältin einen Haftbefehl gegen die mutmaßlichen Peiniger. Während die Mutter in Untersuchungshaft saß, lebte deren Sohn in der Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes.

Inzwischen ist die beschuldigte Frau wieder auf freiem Fuß, weil der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde. Daher musste das Jugendamt über den Verbleib des elfjährigen Kindes befinden. Das Amt habe der Familie eine Familienhelferin zur Beobachtung und Unterstützung an die Seite gestellt, berichtet Jugendamts-Chefin Kerstin Schöbe.

"Von der Mutter geht nach unserem Wissen keine Gefahr für das Kind aus", sagt die Amtsleiterin. Sie spricht von einer "Gratwanderung", bei der es abzuwägen gelte, was das Beste für das Kind ist. Das Jugendamt hat die Rückendeckung des Familiengerichts. Kerstin Schöbe verweist auf den richterlichen Beschluss, der Mutter das Sorgerecht nicht zu entziehen.

Heike Hase ist Vorsitzende des Kinderschutzbundes in Brandenburg. Treffe es zu, dass der Junge zum Schlagen aufgefordert wurde, müsse man die Erziehungsfähigkeit der Mutter sehr gründlich prüfen, fordert sie und fragt nach der Kindeswohlgefährdung: "Wie soll ein Kind lernen, sich sozialverträglich zu verhalten, wenn die eigene Mutter es dazu anstiftet, eine wehrlose Frau zu verprügeln?"

Anscheinend habe der Junge miterlebt, dass es in Ordnung ist, jemand Schwächeren auszunutzen, zu prügeln und zu versklaven. "Was soll aus einem Kind einmal werden, wenn es so aufwächst?", fragt die Kinderschützerin, die von Beruf Rechtsanwältin ist. "Wenn ein solches Verhalten nicht ausreicht, ein Kind von seinen Eltern zu trennen, fragt man sich, wo die Grenze zur Erziehungsunfähigkeit dann liegen soll".

Märkische Allgemeine, 1.11.2007

 

 

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