FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2007

 

Kinderschutz

Der Druck auf Eltern wird erhöht

von Gudrun Mallwitz



Die Landesregierung in Brandenburg will den Kinderschutz verbessern. Eltern werden zu allen Vorsorgeuntersuchungen angeschrieben. Wer der Vorladung zum Arzt nicht folgt, muss künftig mit dem Besuch eines Behördenvertreters rechnen.

Eltern, die ihr Kind trotz wiederholter Aufforderung nicht zu den vorgesehenen Gesundheitsuntersuchungen schicken, müssen in Brandenburg künftig mit dem Besuch eines Behördenvertreters rechnen Das Land will zu allen Untersuchungen, die bis zur Einschulung vorgesehen sind, schriftlich eingeladen. Wer mit seinem Kind nicht erscheint, wird über den Kinderarzt an die Behörden gemeldet und erneut angeschrieben und schließlich persönlich kontaktiert.

Die Landesregierung will mit einer Änderung im Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst den Kinderschutz verstärken. Sie zieht damit Konsequenzen auf die steigende Zahl von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen. Derzeit nehmen lediglich 70 Prozent der Kinder alle Untersuchungen in Anspruch, aus sozial benachteiligten Familien werden nur 47 Prozent dem Arzt vorgestellt.

Rechtliche Bedenken gegen Pflichtbesuch
Der Ruf nach Konsequenzen wurde in Brandenburg vor allem nach den Fall des kleinen Dennis laut. Dessen Leiche war im Juni 2004 in einer Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung in Cottbus entdeckt worden. Die Behörden hatten das Verschwinden von Dennis nicht bemerkt.

Das Land hat sich nach den Worten von Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) für ein verbindliches Einladungssystem an die Eltern entschieden. Die Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen, scheitere an verfassungsrechtlichen Bedenken. „Zwingen können wir niemanden“, räumte Ziegler gestern ein. „Wir setzen aber darauf, dass unsere Schreiben die Eltern an die fälligen Untersuchungen erinnern.“ Die erste Untersuchung, genannt U1, findet direkt nach der Geburt statt, die restlichen in unterschiedlichen Intervallen. Zudem sollen die Landkreise künftig bei Kindern mit auffälligen Befunden über ein Betreuungscontrolling dafür sorgen, dass auffällige Kinder möglichst früh behandelt werden.

„Ziel ist es, alle Kinder regelmäßig untersuchen zu lassen“, sagte Ministerin Ziegler. Die am Ende des Kleinkindalters liegenden U8 und U9 würden nur von 76 Prozent bzw. 72 Prozent der Eltern wahrgenommen. Bei den Untersuchungen U1 bis U7 liege die Quote bei 82 Prozent. „Dass Kinder ohne Früherkennungsuntersuchungen Gefahr laufen, gesundheitliche Probleme zu verschleppen, zeigt sich darin, dass 18 Prozent der Kinder mit unvollständigen U1 bis U8 in der Schuleingangsuntersuchung Erstdiagnosen mit medizinisch relevanten Befunden haben“, sagte Ziegler. Die regionalen Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Untersuchungen seien beträchtlich.

CDU wollte Zwang
Die CDU hatte in der Regierungskoalition nach mehreren spektakulären Fällen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung gefordert, die Gesundheitsuntersuchungen zur Pflicht zu machen. Gestern sprach der CDU-Fraktionschef im Landtag, Thomas Lunacek, von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Er bedauerte es aber, dass eine Verpflichtung nicht durchsetzbar war.

Das bayerische Kabinett hat hingegen im September einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der alle Eltern ab Frühjahr 2008 zu den Vorsorgeuntersuchungen verpflichtet. Der Bezug des in Bayern zusätzlich gebotenen Landeskindergeldes soll an den Nachweis der ersten Untersuchungen gekoppelt werden. Zudem werden vor dem Besuch von Kindertageseinrichtungen und der Schule die Nachweise des Kinderarztes verlangt. Das Einladungssystem war den Bayern zu unverbindlich, aber auch zu aufwendig. Allerdings muss die Sprecherin des dortigen Gesundheitsministeriums, Dagmar Britze, Grenzen einräumen. Auch ohne Nachweis werde keinem Kind der Besuch der Kita oder der Schule verwehrt.

„Für eine deutliche Verbesserung beim Kinderschutz nimmt das Land gerne den bürokratischen Mehraufwand hin“, sagte Ministerin Ziegler.

Finanziell belasten die Regelungen das Land nicht. Im Gegenteil. Laut Kabinettsvorlage beträgt der Mehraufwand 390.000 Euro pro Jahr, doch steht dem eine Kostenreduzierung von 412.000 Euro gegenüber. Unterm Strich spart das Land also 22.000 Euro jährlich. Denn das neue Gesetz sieht auch vor, dass die bisherigen jährlichen Reihenuntersuchungen wegfallen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst untersucht die Kinder künftig zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr einmal. Eingeladen werden sollen dazu auch jene, die keine Kita besuchen.

WELT, 23. Oktober 2007

 

 

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