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Bremen (carechild) - Heute beginnt der Prozess gegen den Ziehvater des brutal zu Tode gefolterten Kevin, dessen Leiche die Polizei im Kühlschrank des Angeklagten fand. Durch die Schuld des Jugendamtes war es dem als besonders aggressiv und gewalttätig bekannten Verbrecher möglich, den zweijährigen Kevin seit Geburt mit Schlägen und Knochenbrüchen zu malträtieren und letztendlich zu töten.
Virtuell sitzt auch das Jugendamt mit auf der Anklagebank, dessen vollständiges Versagen dem mehrfach vorbestraften, drogenabhängigen Verbrecher seine Taten erst ermöglichte. Trotz Kenntnis seiner Gewalttätigkeiten, Anzeigen von Ärzten, die Kevin behandelten etc. beliess es das wehrlose Kleinkind bei seinem gewalttätigen Ziehvater.
Ein Untersuchungsausschuss hat dem Jugendamt damals "strukturelles Systemversagen" vorgeworfen und eine vollständige Überforderung der dort Verantwortlichen festgestellt.
Kevin wurden noch kurz vor seinem Tod mehrere Knochenbrüche zugefügt, die letztendlich zu einem Herzversagen geführt haben. Insgesamt hat ein Gerichtsmediziner 24 Knochenbrüche festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Mordes erhoben, weil der Ziehvater einen bedingten Tötungsvorsatz bei Ausübung seiner Tat hatte und besonders grausam vorgegangen ist. Anm.d.Red: Bedingter Vorsatz (lat. dolus eventualis) = die Folgen einer Handlung billigend in Kauf nehmen, aber nicht zwingend wollen. Es genügt die Folgen für möglich zu halten
Das 2. Schwurgerichtskammer des Landgericht Bremen hat die Anklage aber so nicht zugelassen. Sie geht nach "Aktenlage und derzeitigem Kenntnisstand" vorerst von Totschlag aus. An vorerst 16 Verhandlungstagen sollen mehr als 30 Zeugen und Sachverständige vernommen werden. Der Prozess wird voraussichtlich ca. Mitte Januar 2008 zu Ende gehen.
Ein psychiatrisches Gutachten hat dem Gewalttäter bereits volle Schuldfähigkeit attestiert.
Carechild, 25.10.07
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