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Marburg/Wiesbaden (AP) Es ist ein Fall, der Bevölkerung und Politik in ganz Deutschland aufgerüttelt hat: Wegen einer krassen Mangelernährung und Unterversorgung starb am 24. März dieses Jahres die 14 Monate alte Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen. Ab dem kommenden Freitag müssen sich die Eltern des kleinen Mädchens vor dem Landgericht Marburg wegen Mordes und Kindesmisshandlung verantworten.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nachdem diedamals 21-jährige Mutter mit ihrem leblosen Kind eine Arztpraxis aufgesucht hatte. Dort konnte nur noch der Tod Jacquelines festgestellt werden. Die Ärzte waren vom Zustand des Kindes geschockt. Das 14 Monate alte Mädchen wog lediglich sechs Kilogramm, rund die Hälfte dessen, was bei einem Kind dieses Alters als normal gilt.
Die Anklagebehörde macht die Eltern für die Situation verantwortlich. Beide sollen aus Gleichgültigkeit und völliger Gefühllosigkeit ab Dezember 2006 die Ernährung, Pflege und Versorgung von Jacqueline weitgehend eingestellt haben. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Annemarie Wied, berichtete, war das Mädchen schließlich so wund, dass es Schmerzen und Qualen leiden musste.
Außerdem habe das Kleinkind so wenig Nahrung erhalten, dass es in den Wochen vor seinem Tod an extremem Untergewicht gelitten habe. Das Gesicht von Jacqueline habe dem einer Greisin geglichen, sagte Wied. Das Kind habe nicht mehr laufen und aus Schwäche schließlich nicht einmal mehr aus seinem Fläschchen trinken können. Ärztliche Hilfe hätten die Eltern nicht geholt. Warum Vater und Mutter so handelten, ist bislang unklar.
Anders als im Fall des kleinen Kevin, der in der Obhut seines drogenabhängigen Vaters starb, deutet bei den Angeklagten nichts auf eine Überforderung hin. Jacqueline war das einzige Kind, das im Haushalt des Ehepaares lebte. Ein zweites Kind der Mutter wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Es war zum Zeitpunkt von Jacquelines Tod vier Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft hat zudem darauf hingewiesen, dass im Haushalt der Familie noch zwei Hunde lebten, die im Gegensatz zu dem Kind einwandfrei versorgt waren. Die Eltern sitzen seit Ende März in Untersuchungshaft. Die Anklagebehörde wertet ihr Verfahren als gemeinschaftlich begangenen Mord durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Der Fall Jacqueline hatte im Frühjahr die Diskussion über die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern neu entfacht. Fachleute wie die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) verwiesen darauf, dass Fälle extremer Vernachlässigung oder Kindesmisshandlung schneller aufgedeckt werden könnten, wenn die Eltern verpflichtet würden, ihre Kinder an den sogenannten U-Untersuchungen teilnehmen zu lassen. Das Saarland hat ein entsprechendes Gesetz bereits eingeführt. Hessen und Rheinland-Pfalz wollen in den nächsten Monaten folgen. Der Prozess vor dem Landgericht Marburg ist vorerst bis zum 9. November terminiert. Das Gericht hat zunächst drei Sachverständige und zehn Zeugen benannt.
PR, 16.10.07
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