Nachricht / Jahrgang 2007

 

Jugendamt hatte nichts bemerkt

 

Bei einer Pressekonferenz im Kreishaus wurde deutlich, dass der inhaftierte 41-jährige Verdächtige seit Jahren ein alter Bekannter des Jugendamtes ist.

Kreis Euskirchen - Zwei Wochen, bevor der zweijährige Max Luca in der Wohnung in Schleiden zu Tode misshandelt wurde, hatten die Mutter und ihr Lebensgefährte Besuch von einem Team des Kreis-Jugendamtes. Der unangemeldete Hausbesuch war ausgelöst worden durch einen telefonischen Hinweis der Oma Max Lucas, die sich Sorgen um das Kind machte. Allerdings war der Hinweis eher vage.

Als die Jugendamtsmitarbeiter zwei Stunden später an der von der Oma angegebenen Adresse klingelten, wurden sie von der Mutter und deren inzwischen unter Totschlagsverdacht verhaftetem Lebensgefährten „kooperativ empfangen“, wie Landrat Günter Rosenke gestern in einer eilig einberufenen Pressekonferenz darlegte.

Der kleine Junge hatte eine Kopfverletzung, die allerdings bereits wieder verheilte. Da das Kind ansonsten einen unauffälligen Eindruck machte, gaben sich die Jugendarbeiter mit der Erklärung der Erwachsenen zufrieden: Max Luca sei vom Bett gefallen und habe sich dabei über dem rechten Auge die Schürfwunde zugezogen.

„Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes und damit eine Veranlassung von weitergehenden Maßnahmen ergaben sich durch den Hausbesuch nicht“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Kreises. Immerhin hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Robert Deller gegenüber der Presse angegeben, dass die Obduktion des Kindesleichnams zahlreiche ältere Hämatome belegt habe, die von Misshandlungen herrührten. Die konkrete Nachfrage von Journalisten, ob sich denn die Jugendamtsmitarbeiter beim Hausbesuch auch mal den Rücken des Kindes näher angesehen hätten, verneinten die Vertreter der Kreisverwaltung. Dafür habe es keinen Anlass gegeben, da die Oma nicht auf mögliche Misshandlungen hingewiesen habe. Vielmehr hätten die Jugendamtsmitarbeiter den Erwachsenen den gut gemeinten Rat gegeben, auch mit solchen Verletzungen des Kindes einen Arzt aufzusuchen.

Allerdings war zumindest der Wohnungsmieter, den die Jugendarbeiter ebenfalls antrafen, durchaus kein unbeschriebenes Blatt für die Behörden, wie der Landrat, Sozial-Geschäftsbereichsleiter Wilfried Rupperath und der neue Jugendamtsleiter Erdmann Bierdel einräumen mussten. Rosenke: „Wir haben eine Akte.“ Demnach lebe der jetzt festgenommene 41-Jährige seit 1996 im Kreis Euskirchen. Das Sorgerecht für eine im Jahr 1995 geborene Tochter wurde der Familie wenig später entzogen, sie lebt bei Pflegeeltern in Belgien. Ein Jahr später wurde ein weiteres Kind der Familie „bei Bekannten abgegeben“, sagte Rosenke. Das Jugendamt brachte dann auch dieses Kind zu Pflegeeltern.

Staunend hörten gestern die Journalisten, dass der jetzt festgenommene Vater dann im Jahr 1997 nach einem psychiatrischen Gutachten das alleinige Sorgerecht für ein anderes, bereits 1992 geborenes Kind zugeteilt bekam.

Zahlreiche Hinweise
Im Zusammenhang mit einer Trennungssituation - offenbar war damals die Beziehung zerbrochen - bekam das Jugendamt im März 2003 Hinweise auf eine angebliche Kindeswohl-Gefährdung im Haushalt des Mannes. In der Folge kam es zu mehrfachen Anschuldigungen, unter anderem auch wegen angeblicher Kindesmisshandlung. Nachgewiesen wurde allerdings nichts. Seit 2004 gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem Jugendamt und der Schule, offenbar wegen unentschuldigten Fehlens des ältesten Kindes, zuletzt im Frühjahr dieses Jahres.

Zusammenfassend konstatierte das Jugendamt, dass es wohl regelmäßig bei Trennungssituationen Vorwürfe gegen den jetzt festgenommenen Mann gab, aber in keinem Fall belastbare Beweise vorzulegen waren.

Rosenke räumte ein, dass offenbar jeweils unterschiedliche Mitarbeiter des Jugendamtes im Einsatz waren. Beim letzten Besuch, gut zwei Wochen vor dem Tod von Max Luca, war der eingesetzten Sozialarbeiterin und dem Teamkoordinator des Allgemeinen Sozialen Dienstes zunächst gar nicht klar, dass sie in die Wohnung des 41-Jährigen gehen würden. Sie hatten von der Großmutter lediglich den Namen und die Adresse der Kindsmutter bekommen. Auf dem Türschild stand aber nur der Name des Wohnungsinhabers, und das war der Mann.

Abschließend konstatierte ein sich sichtlich unwohl fühlender Landrat, dass die Vorgehensweise seiner Mitarbeiter „absolut korrekt“ gewesen sei. Andererseits lerne die Kreisverwaltung in jedem Fall dazu: „Beim nächsten Mal werden wir in so einem Fall noch genauer hinsehen.“

KStA, 27.9.07

 

 

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