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Düsseldorf/Monheim (carechild) - Bereits am Montag wurde ein 83 jähriger Düsseldorfer Sexualverbrecher, wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter, vom Düsseldorfer Landgericht zu 4 Jahren Haft verurteilt. Eine Sozialarbeiterin des Monheimer Jugendamtes soll von den Verbrechen gewusst und geschwiegen haben.
Im Zeitraum von 1993 bis 2002 hat der Sexualverbrecher seine eigene Tochter unzählige Male sexuell missbraucht. Zu Beginn des Missbrauchs war sie gerade einmal 10 Jahre alt. Die Mutter des Kindes soll dafür sogar Geld kassiert haben.
Als wäre das, zusammen mit dem erschreckend niedrigen Strafmass, noch nicht schrecklich genug, schockieren auch die Begleitumstände dieses Falles.
Eine Sozialarbeiterin des Monheimer Jugendamtes soll von den Verbrechen gewusst haben und untätig geblieben sein. Dies ging aus der Verhandlung hervor.
Äussern wollte sich das Jugendamt dazu nicht, weil das Urteil nicht in schriftlicher Form vorliege, so die Leiterin des Jugendamt Annette Berg gegenüber "RP-Online". Sie ist der Meinung, dass es keinen Grund gäbe sich zu äussern, sofern kein schriftlicher Vorwurf vorliegen würde.
Auch Michael Hohmeier, Pressesprecher der Stadt Monheim, stiess gegenüber der Nachrichtenseite ins gleiche Horn. Schliesslich wäre das ein Verfahren gegen den 83 jährigen und nicht gegen das Jugendamt. Man wolle erstmal das schriftliche Urteil abwarten.
Ein paar Worte des Bedauerns oder die übliche "wir werden das umgehend prüfen" Floskel hatten demnach beide nicht übrig. Die ergänzende Aufklärung des Sachverhaltes wird wohl die Staatsanwalt schaft übernehmen müssen. Von der Verwaltung ist nach solchen Äusserungen jedenfalls keine Aufklärung zu erwarten.
Allerdings ist auch die Staatsanwaltschaft selbst in diesem Verfahren unter Beschuss geraten. So soll der Rektor einer Förderschule sich bereits 1998 hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft gewandt haben, weil er Hinweise auf sexuellen Missbrauch von dem Mädchen bekommen habe, die aus Angst keine Anzeige erstatten wollte. Die Staatsanwaltschaft erklärte ihm damals, das er solche Informationen vertraulich behandeln muss, ähnlich wie beim Beichtgeheimnis von Priestern.
Die Staatsanwaltschaft will nun (9 Jahre später) Aussagen des Rektors prüfen nach denen solche Hinweise "beinahe täglich" an ihn herangetragen werden. Sollten sich Anhaltspunkte für weitere konkrete Fälle ergeben, werde man die Ermittlungen sofort aufnehmen.
15. August 2007
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