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Stuttgart - Schulen sollen künftig Eltern bei massiven Problemen ihrer Kinder stärker in die Pflicht nehmen können. So sollen Schulen das Jugendamt informieren dürfen, wenn Eltern nicht auf Einladungen zu Gesprächen mit Lehrern reagieren, erläuterte Kultusminister Helmut Rau (CDU) in einem dpa-Gespräch. "Wir müssen das Wächteramt des Staates stärken - es ist unsere Pflicht, uns um das Wohl des Kindes zu kümmern." Es gebe eine "nennenswerte Zahl" von Eltern, die sich nicht um das Wohlergehen ihrer Kinder sorgten. "Die Schule muss geeignete Mittel erhalten, um zu verhindern, dass ein Kind durch den Rost fällt."
Ein entsprechender Gesetzentwurf sei vom Ministerrat bereits gebilligt und bei einer Anhörung von Landeselternbeirat und Landesschulbeirat begrüßt worden. Das Gesetz zur Änderung des Schulgesetztes soll nach den Plänen von Rau noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden.
Bei einem Bündel von Schwierigkeiten, wie schlechte Leistungen, regelmäßigem Schulschwänzen und auffälligem Verhalten, könne die Klassenkonferenz - die Lehrer einer Klasse unter Vorsitz des Schulleiters - die Eltern zu einem Gespräch einladen. "Es kann ja auch erst einmal darum gehen, von den Schwierigkeiten zu informieren", sagte Rau.
Bislang hatte die Schule keine Handhabe, wenn Eltern die Zusammenarbeit mit der Schule verweigerten. Künftig solle sie bei Hinweisen auf die ernsthafte Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kindeswohles in einer zweiten Einladung ankündigen können, bei weiterer Ignoranz der Eltern das Jugendamt von dem Fall zu unterrichten. "Dann kann das Jugendamt die Familie zu Hause aufsuchen oder die Eltern einbestellen", erklärte Rau. Der Gesetzentwurf sieht auch die Verhängung von empfindlichen Zwangsgeldern vor, wenn die Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen.
Der Christdemokrat will auch sicherstellen, dass die Eltern ihr Kind nicht komplett von der Schule fernhalten können. So muss das Einwohnermeldeamt etwa nach einem Umzug der Grund- oder Hauptschule in seinem Schulbezirk den Neuzugang melden. Wenn das Kind nicht im Unterricht auftaucht, muss die Schule dies der Behörde zurückmelden. Sollten Eltern auch nach mehrfacher Aufforderung ihr Kind nicht zum Unterricht schicken, kann das Amtsgericht auf Antrag der zuständigen Polizeibehörde auf Basis des geplanten Gesetzes eine Durchsuchung der Wohnung anordnen. "Es gab ja schon Fälle, bei denen Kinder gestorben sind, weil niemand in die Wohnung reinkam", betonte Rau und erinnerte an den Fall der in Hamburg aufgrund massiver Vernachlässigung gestorbenen Jessica.
Rau unterstrich die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder. Das reiche von einem geregelten Tagesablauf, gesunder Ernährung über kontrollierten Medienkonsum bis hin zu ausreichendem Schlaf. "Durch ihre Zuwendung haben sie großen Einfluss auf Motivation und Leistungsbereitschaft ihres Nachwuchses." Sie müssten sich auch über die Entwicklung der Kinder in der Schule und ihren Umgang mit Gleichaltrigen auf dem Laufenden halten.
Ähnliche Gesetzesinitiativen wie in Baden-Württemberg gibt es laut Rau bereits in Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Der Landeselternbeirat habe in der Anhörung zu dem Gesetz sogar dafür plädiert, die Schulen zur Einschaltung der Behörden zu verpflichten. "Wir wollen den Schulen aber lieber die Entscheidungsfreiheit lassen."
Julia Giertz, Stuttgarter Nachrichten, 13.8.
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