FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2007

 

 Deutsche Liga für das Kind gegen Kürzung
der Kindesunterhaltssätze


Die derzeit im Deutschen Bundestag verhandelte Unterhaltsrechtsreform nennt als ihr erstes Ziel die Stärkung des Kindeswohls. Zu diesem Ziel steht die geplante Kürzung des Kindesunterhalts in krassem Widerspruch. Bekanntlich sollen die Kinder nach der geplanten Reform künftig monatlich bis zu 37 Euro im Monat an Unterhalt verlieren. So sollen die jüngsten Kinder in der untersten Einkommensgruppe künftig statt 199 Euro nur noch 188 Euro monatlich erhalten, die Kinder der zweiten Altersgruppe statt 257 Euro nur noch 227 Euro und die Kinder der Altersgruppe zwölf bis18 Jahre statt bisher 316 Euro zukünftig nur noch 279 Euro. Diese Kinder, die ohnehin den geringsten Unterhalt bekommen, sollen also künftig mit 11 Euro bzw. 30 Euro bzw. 37 Euro monatlich weniger auskommen können.

Eine stichhaltige Begründung für diese Regelung enthält der Entwurf nicht, sieht man einmal davon ab, dass der Entwurf die Kindesunterhaltsbeträge nicht mehr an der bisher geltenden Regelbetragsverordnung messen will, sondern an dem so genannten Kinderfreibetrag aus dem Einkommensteuerrecht. Diese Anbindung des Kindesunterhalts ist jedoch nicht zwingend, zumal auch der Kinderfreibetrag keine feste Größe ist, sondern in gewissen zeitlichen Abständen an das allgemeine Einkommensniveau angepasst wird. Aber selbst wenn man den Kinderfreibetrag zur Grundlage machen will, ist es nicht zwingend, hierbei nicht auch den Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag gemäß § 32 Absatz 6 Satz 1 Einkommenssteuergesetz in Höhe von weiteren 1.080 Euro zugrunde zu legen. In diesem Falle würden die Unterhaltsbeträge für Kinder gegenüber dem jetzigen Zustand nicht sinken, sondern sich - je nach Einbeziehung des Ausbildungsfreibetrages - sogar leicht erhöhen können.

Die Deutsche Liga für das Kind appelliert an den Deutschen Bundestag, sich seiner besonderen Verantwortung gegenüber den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft bewusst zu werden und die von der Bundesregierung vorgeschlagene drastische Kürzung der Kindesunterhaltssätze, für die eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit nicht besteht, abzulehnen. Jede andere Regelung verschlechtert die Situation der Kinder und würde alle Bemühungen von Bundesregierung und Bundestag, die Situation der Kinder zu verbessern, zunichte machen.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 20.7.2007.

 

 

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