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Berlin - Um Kinder besser gegen Misshandlung oder Vernachlässigung zu schützen, will Bayern Ärzte stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen gesetzlich verpflichtet werden, den Behörden entsprechende Indizien zu melden. «Beobachten Ärzte Auffälligkeiten, darf der Kinderschutz nicht am Datenschutz scheitern. Deshalb soll eine ausdrückliche Mitteilungspflicht von Ärzten und Hebammen eingeführt werden», sagte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) der «Welt am Sonntag».
Bislang gebe es eine große Rechtsunsicherheit, wann der Arzt seine Untersuchungsergebnisse melden dürfe oder müsse. Dies soll nun klar geregelt werden. «Damit wird sichergestellt, dass bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung auch das Jugendamt informiert wird. Durch diese Meldepflicht ist sichergestellt, dass der Staat entsprechend handeln kann», sagte Stewens. Die neue Informationspflicht soll für jeden Arztbesuch bestehen, unabhängig davon, ob es sich um eine Früherkennungsuntersuchung handelt oder nicht.
Die Meldepflicht für Ärzte gehört zu einem Bündel von Maßnahmen zum Schutz der Kinder, die am Dienstag im Kabinett beschlossen worden seien, sagt Stewens. Dazu zählt auch die gesetzliche Verpflichtung, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Stewens fordert die Bundesregierung auf, aktiv zu werden, damit überall in Deutschland diese Regelungen zur Pflicht werden. AP, 30. Juni 2007
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