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Zwickau/dpa. Der qualvolle Tod des vierjährigen Mehmet aus Zwickau (Sachsen) hat Entsetzen ausgelöst: An diesem Freitag beginnt vor dem Landgericht der Stadt der Prozess gegen die Mutter und den Stiefvater des Jungen wegen Totschlags. Die beiden Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Sie sollen Mehmet mehrfach misshandelt und gequält haben. So soll der 45-jährige Stiefvater den Jungen laut Staatsanwaltschaft mit einer TV-Fernbedienung und der flachen Hand geschlagen haben. Dabei sei der Vierjährige mit seinem Kopf gegen Möbel der Wohnung gestoßen. Am 13. Oktober 2006 war der Junge an den Folgen der Misshandlungen in einem Krankenhaus gestorben.
An diesem Tag war der Notarzt in Zwickau alarmiert worden, ein vierjähriger Junge soll von einer Treppe gestürzt sein. Der Rettungshubschrauber bringt Mehmet in die Klinik. Wenig später stirbt der Junge an Hirnblutungen. Die Ärzte stellen am ganzen Körper Blutergüsse fest, die von Misshandlungen zeugen und nicht zu einem Treppensturz passen. Zudem weist das Kind Anzeichen von Mangelernährung auf. Die Mediziner informieren die Polizei. Wenig später wird der Stiefvater festgenommen - er soll Mehmet getötet haben. Auch die Mutter des Kindes wird verhaftet.
Im Ermittlungsverfahren räumte der Stiefvater laut Staatsanwaltschaft die Quälereien ein. Die 28-jährige Mutter hat nach Überzeugung der Anklagebehörde nicht eingegriffen und so den Tod ihres Sohnes in Kauf genommen.
Ihre Verteidigerin Gundula Böhme weist die Vorwürfe zurück. «Sie hat versucht, einzuschreiten. Vor allem hat sie nie damit gerechnet, dass es so weit kommen und er dem Jungen etwas antun würde. Jetzt leidet sie furchtbar.» Die Frau hatte zwei Söhne aus erster Ehe mit in die Beziehung gebracht. Anfangs sei das Verhältnis des Mannes zu den Kindern gut gewesen, sagt die Anwältin. Mit der Geburt der ersten gemeinsamen Tochter habe es sich jedoch verschlechtert. Der Mann habe dem Mädchen seine ganze Zuneigung geschenkt. Die Situation sei dann an jenem «schwarzen Freitag» im Oktober eskaliert.
Die Tochter und der zweite, inzwischen siebenjährige Sohn, leben mittlerweile in Pflegefamilien. Weihnachten 2006 brachte die Angeklagte im Gefängnis eine weitere Tochter zur Welt. Auch dieses Kind ist nach Auskunft der Stadtverwaltung Zwickau in Obhut des Jugendamtes. Nach Mehmets Tod waren Vorwürfe gegen die Behörde laut geworden. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten jedoch keine Anhaltspunkte für Versäumnisse ergeben. Das Jugendamt hatte die Familie von 2002 bis 2005 nach einem Haftaufenthalt der Mutter wegen eines Drogendelikts schon einmal sozialpädagogisch betreut.
Damals habe sich der Lebensgefährte gut eingebracht und sich um die Jungen gekümmert, hieß es. Anzeichen von Misshandlungen habe es nicht gegeben. «Es hat kein Fehlverhalten des Jugendamtes gegeben», sagt der Sprecher der Stadtverwaltung, Matthias Merz. Jugendamt und die freien Träger der Jugendhilfe arbeiteten nun enger zusammen. So werde dem Amt mitgeteilt, wenn ein Kind in der Kindertagesstätte häufig unentschuldigt fehle, damit die Behörde den Ursachen nachgehen könne.
Mitteldeutsche Zeitung, 06.02.07
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