FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

Bundesrat fordert verpflichtende Teilnahme
an Früherkennungsuntersuchungen

 

Der Bundesrat hat heute in zwei Entschließungen Verbesserungen bei den Früherkennungsuntersuchungen angeregt. Er forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für alle Kinder im Alter von einem halben bis zu fünfeinhalb Jahren unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Rechtspflicht erhoben wird. Darüber hinaus soll die Bundesregierung bundesrechtliche Grundlagen schaffen, durch die persönliche Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten auch länderübergreifend zwischen den zuständigen Melde- und Sozialbehörden ausgetauscht werden können, soweit dies für die Entwicklung eines Meldewesens zur Überwachung der Teilnahme an verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder erforderlich ist. Daneben hat der Bundesrat unter Hinweis auf eine frühere Entschließung nochmals den Willen aller Länder unterstrichen, die Früherkennungsuntersuchungen zu nutzen, um gesundheitliche Kindeswohlgefährdungen früher zu erkennen, das Untersuchungsspektrum um Merkmale von Kindesvernachlässigung und Gewalt zu erweitern und einen Datenaustausch zu ermöglichen, der es den Gesundheits- und Jugendbehörden der Länder und Kommunen ermöglicht, bei Eltern, die ihre Kinder nicht bei Früherkennungsuntersuchungen vorgestellt haben, nachfassen zu können. Nach Auffassung des Bundesrates sollte dies unter anderem durch ein verbindliches Einladungswesen erreicht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die bereits in der früheren Entschließung beschriebenen Ziele von allen Ländern unabhängig davon verfolgt werden, ob sie für oder gegen die verpflichtende Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sind. Abermals bekräftigte der Bundesrat darüber hinaus die Forderungen für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls. Er forderte die Bundesregierung erneut und dringlich auf, mit einer für die Länder gestaltungsoffenen bundesrechtlichen Regelung früheren Forderungen des Bundesrates nachzukommen. Von besonderer Bedeutung und hoher Dringlichkeit seien dabei ein verbindliches Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 durch die gesetzlichen Krankenkassen und den Sozialhilfeträger sowie die Schaffung von Rechtsgrundlagen, um die Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenversicherung mit den zuständigen Stellen der Länder für die Durchführung des Einladungswesens zu ermöglichen.

Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen
Drucksache 823/06 (Beschluss)
Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
Drucksache 898/06 (Beschluss)

 

 

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