|
Zwei Wochen zuvor hatte das Kreisjugendamt bei einem Hausbesuch nichts Auffälliges festgestellt
Kreis Euskirchen/Schleiden (tor). "Auch wir müssen immer wieder feststellen, dass wir nicht auf der Insel der Glückseligen leben", bemerkte Rudi Dick, der mittlerweile im Ruhestand befindliche Leiter des Kreisjugendamtes, vor gut einem Jahr bei der Vorstellung eines Projektes zur Früherkennung und Verhinderung von körperlicher Gewalt an Kleinkindern. Nun gibt es einen Fall im Kreis Euskirchen, bei dem ein Kind an den Folgen der Misshandlungen gestorben ist.
Am vergangenen Dienstag nahm die Polizei in Schleiden einen 41-jährigen Mann fest, der verdächtigt wird, den zwei Jahre alten Sohn seiner Lebensgefährtin misshandelt und getötet zu haben. Die Mutter des Jungen, eine 21 Jahre alte Frau, war am 14. September mit ihrem bewusstlosen Sohn in einer Schleidener Arztpraxis erschienen. Der Arzt stellte einen nur sehr schwachen Puls und lebensgefährliche Blutergüsse am Körper des Jungen fest. Er wurde zunächst ins Schleidener Antonius-Hospital überwiesen und wenig später mit dem Rettungshubschrauber ins Aachener Klinikum geflogen, wo der Junge fünf Tage später starb.
Bei der von der Staatsanwaltschaft Aachen veranlassten Obduktion wurde festgestellt, dass das Kind neben zahlreichen Verletzungen am ganzen Körper auch erhebliche Gehirnverletzungen erlitten hatte, die schließlich zum Tod führten.
Einen Tag nach der Festnahme des dringenden tatverdächtigen Lebensgefährten der Kindsmutter räumte Landrat Günter Rosenke in einer eilends einberufenen Pressekonferenz ein, dass zwei Mitarbeiter des Kreisjugendamtes zwei Wochen zuvor einen unangemeldeten Hausbesuch durchgeführt hätten. Die Großmutter des Jungen hatte sich telefonisch an das Jugendamt gewandt und erklärt, ein "schlechtes Gefühl" zu haben, da sie das Kind längere Zeit nicht gesehen habe.
Rosenke betonte, dass das Jugendamt nach diesem vagen Hinweis nicht zwingend einen Hausbesuch hätte durchführen müssen, da im Sinne des Paragraphen 8a Sozialgesetzbuch VIII, das den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen behandelt, "keine gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindes" vorlagen. Dennoch sei eine Sozialarbeiterin zusammen mit einem Teamkoordinator des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) unverzüglich zu dem unangemeldeten Hausbesuch ausgerückt - und zwar zur Wohnung des Lebensgefährten.
"Das Kind wurde nach Wahrnehmung der Mitarbeiter gesund angetroffen", berichtete der Landrat weiter. "Das Kind hatte eine kleine, weitgehend abgeheilte Schürfwunde über dem rechten Auge, die nach Angaben der Mutter von einem Sturz aus dem Bett herrührte." Da der Junge ansonsten altersentsprechend reagiert und sich sowohl die Mutter als auch deren Lebensgefährte den Mitarbeitern gegenüber kooperativ verhalten habe, hätten sich keine Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes und damit der Veranlassung zu weitergehenden Maßnahmen ergeben. "Die Vorgehensweise der beiden Mitarbeiter war absolut korrekt", betonte Landrat Rosenke ausdrücklich.
Was sie jedoch nicht wussten: Beim Kreisjugendamt wie auch bei der Kreispolizeibehörde gibt es Akten über den Lebensgefährten der Mutter. Darin ist zum Beispiel vermerkt, dass der Mann bereits im April Besuch vom Jugendamt hatte, weil seine 15-jährige leibliche Tochter, für die er im Übrigen das alleinige Sorgerecht besitzt, wiederholt nicht zum Unterricht in der Schule erschienen war. In diesem fall waren allerdings andere Mitarbeiter vor Ort gewesen.
Außerdem geht daraus hervor, dass gegen den Mann, der seit 1996 im Kreis Euskirchen lebt, bereits mehrfach wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs und Kindesmisshandlung ermittelt wurde. 1995 und 1996 wurde ihm und seiner damaligen Lebenspartnerin das Sorgerecht für zwei leibliche Kinder aberkannt. Beide Kinder leben seither bei Pflegefamilien.
Zudem hat es in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Trennungssituationen immer wieder Vorwürfe wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung gegeben. Nachgewiesen werden konnte dem Festgenommenen jedoch nichts.
Bei der Polizei ist der Mann unter anderem aktenkundig wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mittlerweile wurde außerdem bekannt, dass der mutmaßliche Täter, der die Misshandlungen bislang bestreitet, im Juli zu einer einjährigen Haftstraße wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Diese hätte er in Kürze antreten müssen.
Blickpunkt Euskirchen, 7.10.07
|