FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

Justizministerkonferenz in Brüssel: Justizsenatorin von der Aue bekräftigt Forderung nach stärkerem Kinderschutz

 

Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit:
Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue begrüßte den am heutigen Tage von der Justizministerkonferenz in Brüssel gefassten Beschluss, auf materiell- und verfahrensrechtliche Verbesserungen im Familienrecht zum Wohle vernachlässigter und gefährdeter Kinder hinzuwirken. Die Experten-Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz mit maßgeblicher Beteiligung der Berliner Justiz- und Jugendverwaltung hatte jüngst ihre Arbeit beendet und einen Abschlussbericht mit Vorschlägen zu Gesetzesänderungen veröffentlicht, der Gegenstand der Beratungen während der Justizministerkonferenz war. Die 16 Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben heute gemeinsam das Bundesjustizministerium um die rasche Vorlage eines Gesetzentwurfs gebeten.

„Ich begrüße nachdrücklich, dass die Arbeitsgruppe schon nach wenigen Monaten intensiver Arbeit ihre Ergebnisse vorlegen konnte und so die dringend erforderliche Gesetzesänderung vorantreibt. Auch in Berlin hat es in jüngster Vergangenheit erschreckende Fälle von Kindesvernachlässigung gegeben. Zur frühzeitigen Hilfe für diese Kinder, die für eine gute Entwicklung unerlässlich ist, reichen die bisherigen Regelungen nicht aus; eine Gesetzesänderung ist überfällig. Karin Schubert hat sowohl in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene als auch für das Land Berlin darauf hingewirkt, dass die Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten für Familiengerichte gesetzlich geregelt wird. Ich bin sehr erleichtert, dass die Gesetzesänderung nun in Aussicht ist, und werde mich nachdrücklich für eine schnelle Umsetzung der Vorgaben des Abschlussberichts einsetzen,“ hob von der Aue am Rande der Konferenz in Brüssel hervor.

Neben den avisierten gesetzlichen Änderungen zum Wohle von Kindern war für die Berliner Justiz während der Tagung von besonderer Bedeutung, dass die Justizsenatorin für Berlin als einem der ersten Bundesländer einen Staatsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen zum Betrieb des gemeinsamen Registerportals der Länder unterzeichnete. Hintergrund ist, dass ab 1. Januar 2007 nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister alle Bundesländer verpflichtet sind, jedermann einen Zugriff auf die Registerdaten zu gewähren. Diese Daten müssen außerdem über die Internetseite des durch das Bundesministerium für Justiz neu zu errichtenden Unternehmensregisters abrufbar sein. Die Bundesländer haben sich nun darauf verständigt, ein gemeinsames Registerportal zu errichten, das beim Amtsgericht Hagen in NRW geführt werden soll. Über dieses Portal kann jedermann nach Erhalt einer Benutzerkennung Einsicht in die elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister der angeschlossenen Ländern nehmen; darüber hinaus ermöglicht es eine bundesweite Suche nach den eingetragenen Firmen und juristischen Personen sowie einen Datenaustausch mit anderen elektronischen Informations- und Kommunikationssystemen wie etwa dem Unternehmensregister.

Von der Aue war vom Berliner Senat ermächtigt worden, den Staatsvertrag nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen: „Mit der Unterschrift erfüllen wir alle Anforderungen zur Inbetriebnahme des gemeinsamen Registerportals. Für die Berliner Justiz ist der Vertragsschluss ein weiterer wesentlicher Schritt auf dem Weg der Justizmodernisierung, die sich nicht nur durch neue Medien, sondern auch durch eine bürgernahe Informationspolitik auszeichnet.“

Info: Vor dem Hintergrund besorgniserregender Fälle von Jugendkriminalität sowie erschütternder Erkenntnisse über die Vernachlässigung von Kindern schlug die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ dem Bundesjustizministerium in ihrem Bericht eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zu gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vor. Die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte sowohl bei schwerwiegend verhaltensauffälligen und straffälligen als auch bei von Vernachlässigung und Verwahrlosung bedrohten Kindern sollen erweitert werden. Im einzelnen bedeutet dies, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Voraussetzungen für ein Eingreifen der Familiengerichte entschärft werden und in die betreffende Norm (§ 1666 BGB) ein - nicht abschließender - Katalog der vom Gericht zu verhängenden Maßnahmen aufgenommen wird. Nach den Feststellungen der Expertenrunde werden bislang die vielfältigen möglichen Schutzmaßnahmen für gefährdete Kinder von den Gerichten nicht voll ausgeschöpft; häufig beschränkten sie sich auf den Entzug des Sorgerechts. In einem frühen Stadium der Kindeswohlvernachlässigung seien jedoch oft Ge- und Verbote an die Eltern effektivere Maßnamen zum Schutz des Kindes. Durch den nun vorgeschlagenen Katalog, der unter anderem das Gebot zur Annahme öffentlicher Hilfen sowie zur Sorge für die Einhaltung der Schulpflicht und die Möglichkeit von Kontaktverboten enthält, soll die Bandbreite der möglichen Eingriffsmaßnahmen verdeutlicht werden.

Rückfragen: Dr. Juliane Baer-Henney, Telefon: 030/9013-3633

 

 

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