FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

Ein Pakt für das Wohl der Kinder

VON HOLGER KLEIN
 

In der Vereinbarung präzise festgelegt ist das Vorgehen von Kindergärten und Jugendamt bei einer Kindeswohlgefährdung.

Siegburg - Ein Kind steht im Schlafanzug vor einer Bäckerei und bettelt um Geld, ein anderes kommt nur unregelmäßig in den Kindergarten und ist dann noch oft unzureichend gekleidet. Wenn solche Fälle auftreten, wird das Jugendamt eingeschaltet. Doch um “Kindeswohlgefährdungen” - so der Fachbegriff - zu erkennen, braucht die Behörde Informationen der Einrichtungen, die am nächsten am Kind dran sind: Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs. In der Kreisstadt gibt es daher schon seit Gründung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vor zweieinhalb Jahren einen engen Kontakt zwischen dieser Behörde und dem Träger der Jugendhilfe.

Nun aber haben die Partner eine Präventionsvereinbarung darüber geschlossen, die ihre Zusammenarbeit verbindlich regelt. In der Vereinbarung verpflichten sich die Mitarbeiter der Einrichtung, die Eltern auf die Bedürfnisse ihrer Kinder aufmerksam zu machen. Die Problemeinsicht der Erziehungsberechtigten soll geweckt und die Angst vor fremder Hilfe in Erziehungsfragen genommen werden. Wenn sich keine Verbesserung für das Kind erreichen lässt, verpflichten sich die Erzieher den Allgemeinen Sozialen Dienst zu informieren - mit dem Wissen der Eltern.

“Bevor notfalls im letzten Schritt das Familiengericht eingeschaltet wird, versuchen wir mit den Eltern und den Kooperationspartnern von Kindergärten und Schulen ein Schutzkonzept zu entwickeln”, erzählt Klaus Meiners vom Allgemeinen Sozialen Dienst. Ebenfalls in der Präventionsvereinbarung enthalten ist die Selbstverpflichtung aller Kinder- und Jugendeinrichtungen, eine Kinderschutzfachkraft zu benennen, mit der die Kollegen Verdachtsmomente besprechen und die weitere Vorgehensweise planen können.

“Die Standards zur Prävention von Kindeswohlgefährdung wurden von den Erzieherinnen und den Jugendamtsmitarbeitern auf der Basis ihrer Erfahrungen in der Praxis und nicht am grünen Tisch entwickelt, daher bin ich sicher, dass die Vereinbarung besonders den Kindern helfen wird”, sagte Bürgermeister Franz Huhn bei der Vorstellung der Standards.

Wichtig ist den Beteiligten das Gespräch mit den Eltern. “Wir müssen als erstes versuchen, diese mit ins Boot zu holen und sie unterstützend beraten. Wenn das nicht gelingt oder die Eltern halten sich nicht an die mit uns getroffenen Absprachen, müssen wir eingreifen und das Kind gegebenenfalls fremdunterbringen”, so Sandra Clauß, Leiterin der sozialen Dienste im Amt für Kinder, Jugend und Familie.

KStA, 21.11.06

 

 

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