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Frau aus dem Ort will nicht länger schweigen / Jugendamt und Gericht uneins
Die Behörde hatte das dreijährige Kind schon aus der Familie geholt. Der Richter ließ es zurückbringen.
Pewsum - Der Fall des kleinen Kevin aus Bremen, der tot im Kühlschrank seines drogenabhängigen Vaters gefunden wurde, hat vor allem auch viele erschüttert, die in ihrem sozialen Umfeld Fälle kennen oder vermuten, in denen es Kindern schlecht geht. Eine Pewsumerin mag nun nicht mehr schweigend mitansehen, wie ein dreijähriges Kind in der Ortschaft von seinen Eltern behandelt wird. Was sie besonders aufregt, ist, dass das Jugendamt das Kind sogar schon aus der Familie geholt hatte, ein Richter dies aber rückgängig machte.
Für die Pewsumerin, die ungenannt bleiben möchte, ist das unfassbar. Für sie steht dadurch aber fest, dass nicht immer die Jugendämter Schuld haben, wenn etwas schief läuft. In diesem Fall seien dem Jugendamt des Landkreises Aurich die Hände gebunden.
„Das geht doch nicht, wenn es um Kinder geht“, regt sich die Pewsumerin auf. Sie weiß aus eigener Anschauung, wie es in der Familie zugeht. „Und alle anderen im Ort wissen das auch“, fügt sie hinzu. Alle machten sich Sorgen. Der Vater sei drogenabhängig, die Mutter alkoholabhängig, schildert sie den Fall. Sie habe es selbst mitbekommen: „Der Vater schlägt sein Kind am Kopf, schreit es an und schleift es mit.“ Manchmal laufe das Kind noch um Mitternacht vor dem Haus herum.
Das dreijährige Kind sei vom Jugendamt aus der Familie genommen worden, dann aber auf Beschluss des Familienrichters wieder zurückgebracht worden. „Jetzt kifft der Vater das Kind wieder vollkommen zu“, heiße es in der Nachbarschaft der Familie.
Für die Entscheidung des Richters hat die Pewsumerin nicht das geringste Verständnis. Er habe sich nicht einmal selbst vor Ort ein Bild gemacht. „Die Jugendämter scheitern an der Justiz“, ist ihr Eindruck.
Das Jugendamt des Landkreises Aurich in Norden weiß, um welchen Fall es geht. Ein Mitarbeiter räumt im Gespräch mit der OZ ein, dass er den richterlichen Beschluss „eher nicht nachvollziehen“ kann. Das Amt könne aber nichts weiter tun. „Das Rechtssystem sieht vor, dass alle Eingriffe in das Elternrecht nur mit richterlichem Beschluss möglich sind.“ Das Gericht sei allerdings verpflichtet, selbst zu ermitteln. Normalerweise arbeite das Jugendamt aber gut mit dem Gericht zusammen. Dass ein Beschluss des Richters anders als der des Amtes ausfalle, komme nicht so oft vor.
Richter hätten es in Vormundschaftsfällen nicht immer einfach, sagt der Pressesprecher des Landgerichts Aurich, Jürgen Rohlfs, auf Anfrage. Es gebe nicht nur viele Gesetze und Paragrafen, sondern auch kinderpsychologische Gutachten und emotionale Bindungen zu berücksichtigen. Er hat selbst schon oft mit solchen Fällen zu tun gehabt. „Das waren die schwierigsten Entscheidungen, die ich in meinem Richterleben treffen musste.“
Für die Pewsumerin ist das ein schwacher Trost. Sie hat inzwischen schon die zuständigen Ministerien in Hannover und Berlin eingeschaltet. Das Leid des Kindes mag sie gar nicht mehr mit ansehen. „Da fühlt man sich richtig ohnmächtig.“
Ostfriesenzeitung, 13-10-06
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