FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

Spendenaufruf der Pflegeelternschule Baden Württemberg
für ein entführtes Pflegekind

 

Büsra ist im August 1993 in Deutschland geboren. Ihre Mutter v erstarb, als sie 6 Monate alt war. Der Vater verbüßte eine mehrjährige Haftstrafe. Das Mädchen kam nach dem Tod der Mutter in ein Kinderheim. Man hatte von Seiten des Jugendamtes die Hoffnung, dass der Vater das Kind als Freigänger versorgen kann. Der Vater wurde jedoch erneut straffällig und nach Verbüßung der Haft im Jahre 2000 in die Türkei abgeschoben.

Büsra kam mit ca. 4 Jahren in die Pflegefamilie. Den Vater kannte sie von gelegentlichen Besuchen im Gefängnis. Er hatte jedoch offensichtlich für sie keine große Bedeutung. Sie schloss sich besonders eng an die Pflegemutter an. Auch der Pflegevater wurde zu einer engen und wichtigen Bezugsperson. Es gelang, eine sichere Bindung zu den Pflegeeltern aufzubauen und trotz der Vorbelastung des Kindes konnte Büsra eine unbeschwerte Kindheit genießen.

Büsra knüpfte Freundschaften mit ihren Schulfreundinnen und außerhalb der Schule nahm sie Unterricht im Kunstturnen, lernte Schifahren und war erfolgreiche Schülerin in der Ballettschule. Ihre besondere Liebe galt den Tieren, die im Hause lebten.

Der Vater stand in regelmäßigem Briefverkehr mit der Pflegefamilie. Er betonte immer, wie froh er sei, dass es Büsra so gut in der Pflegefamilie gehe. Schließlich kam man überein, dass die Einladung des Vaters zu einem Ferienaufenthalt in der Türkei angenommen wird. Büsra war gerade 13 Jahre alt. Sie freute sich auf die Ferien in der Türkei zusammen mit der Pflegeeltern. Am 27. August 2005 kam die Familie schließlich in Ankara an. Von dort ging es 300 km in das Landesinnere.

Die Pflegefamilie wurde zunächst von der Familie des Vaters freundlich aufgenommen. Büsra versteht die türkische Sprache nicht. Der Vater spricht jedoch deutsch, sodass die Verständigung mit ihm möglich war, mit den anderen Familienmitgliedern jedoch nicht. Schließlich bat die Familie um ein Gespräch ohne Kinder. Nach kurzer Zeit nahm das Gespräch eine unerwartete Wende. Der Vater und die übrigen Familienangehörigen nahmen plötzlich eine drohende Haltung gegenüber den Pflegeeltern ein und erklärten, Büsra sei an einen unbekannten Ort verbracht worden und die Pflegeeltern mögen unverzüglich nach Deutschland zurück gehen. Büsra bleibe in ihrer Familie in der Türkei.

Seit einem Jahr ist Büsra in der Türkei in einer ihr völlig fremden Welt. Es lässt sich nur ahnen, wie hilflos und verlassen sich das Kind fühlen muss.

Die gerichtlichen Schritte zur Rückführung wurden vom Amtsvormund eingeleitet. Es war jedoch am Anfang kein besonderes Engagement erkennbar, sodass die Pflegeeltern auf Anraten eines engagierten Botschaftsangehörigen einen Rechtsanwalt in der Türkei beauftragt hatten, damit das gerichtliche Verfahren beschleunigt wird. Dies gelang auch, weil die Pflegeeltern zum Gerichtstermin in die Türkei flogen. Sie taten dies trotz der massiven Bedrohung durch die Gesamtfamilie des Vaters. Der türkische Anwalt hatte dafür gesorgt, dass zu ihrem Schutz drei türkische Männer eingesetzt wurden. Der Termin im Juni 2006 führte zu keinem Urteil. Es wurde nochmals ein Termin auf Oktober 2006 festgelegt. Der Richter war durch die Anwesenheit der Pflegeeltern und durch den Vortrag des Anwaltes der Pflegefamilie positiv gestimmt, sodass die erneute Reise in die Türkei erfolgversprechend
aussieht.

Die Pflegeeltern leben in bescheidenen Verhältnissen. Es ist ihnen schwer gefallen, um finanzielle Unterstützung zu bitten .Sie mussten bereits einen Kredit aufnehmen. Weitere Schulden können sie nicht machen weil der Pflegevater arbeitslos geworden ist.

Die Anwaltskosten belaufen sich bis jetzt auf 5.000,-- Euro . Für die Flüge in die Türkei mit Hotelkosten fallen zusammen mit dem Flug im Oktober ca. 1.400,-- Euro an. Die Kosten für die Begleitung und den Dolmetscher belaufen sich auf ca. 500,-- Euro, für Bürokosten wie Beglaubigungen und Überbeglaubigungen sind nochmals ca. 500,-- Euro fällig. Die Gesamtkosten belaufen sich mindestens auf 7.500,-- Euro.

Die Pflegeelternschule bittet unter dem Stichwort „Büsra“ um zweckgebundene Spenden. Eine Spendenbescheinigung wird ausgestellt. Um genaue Adressenangabe wird gebeten. Das Konto lautet:
Pflegeelternschule B.W.e.V.
BW – Bank: BLZ 600 501 01
Konto-Nr. 210 38 02

 

 

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