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Misshandlung: Eltern vor Gericht. Der 15-Jährige nahm Drogen, trank und beging reihenweise Straftaten. Das Ehepaar war mit der Erziehung total überfordert.
Von Arne Kolarczyk
Quickborn/Pinneberg -
Mit der Erziehung des 15-jährigen Frank* waren Karl* (46) und Tanja K.* (45) aus Quickborn total überfordert. Der Junge nahm Drogen, trank Alkohol, beging reihenweise Straftaten und schwänzte die Schule. Als Strafe ketteten die Eltern ihren Sohn am Bett an.
Eine Erziehungsmethode, mit der sich gestern das Jugendschöffengericht Pinneberg befassen musste. Misshandlung von Schutzbefohlenen lautete die Anklage. Nach anfänglichem Zögern räumten die Eltern ihr krasses Fehlverhalten ein - und kamen mit einer Geldstrafe von jeweils 750 Euro auf Bewährung davon. Diese müssen sie nur dann zahlen, wenn sie die Auflage des Gerichts, sich einer geeigneten Therapie zu unterziehen, missachten.
Der Fall der Familie K.* - ein trauriges Beispiel dafür, was passiert, wenn Eltern in ihrer Rolle als Erzieher versagen und die Hilfe vom Jugendamt nicht fruchtet. Bereits vor vier Jahren wurde gegen die Eheleute ermittelt, weil sie ihre älteste Tochter misshandelt haben sollen. Das Verfahren wurde eingestellt. Ein zweites Verfahren gegen den Vater - auch damals war Frank der Hauptbetroffene - wurde 2003 eingestellt, nachdem Karl K. an einer sechsmonatigen Betreuung des Jugendamts teilgenommen hatte.
Gebracht hat dies nichts. "Die vom Jugendamt kamen alle paar Wochen für zwei Stunden ins Haus und haben geredet. Alles nur Theorie. Nach den zwei Stunden saßen wir wieder alleine da", so der 46-Jährige. Er räumte ein, den zweitältesten Sohn - das Paar hat fünf Kinder - nie in den Griff bekommen zu haben. "Die vom Jugendamt haben immer gesagt, wir sollen konsequenter sein."
Also wurde der Heranwachsende in den Keller gesperrt. Im Winter, als es dort zu kalt wurde, kam die einige Meter lange Eisenkette aus dem Baumarkt zum Einsatz, angelegt ums Fußgelenk und dem Bettpfosten. "Wie können sie ihren Sohn anketten?" fragte Richterin Trüller. "Wenn er sie drei Jahre lang ständig terrorisiert, kifft, volltrunken nach Hause kommt, eine Straftat nach der anderen begeht und sich ihnen verweigert, geht das ganz leicht", so Karl K.
Das Anketten, so schränkt er ein, sei maximal drei Mal passiert. Und zwar von mittags bis zum Schlafengehen. Fürs Essen und Toilettengänge sei der Junge losgemacht worden. Die Anklage war lediglich von einem Vorfall ausgegangen. Dann, so Staatsanwalt Christian Irmer-Tiedt, habe sich der 15-Jährige mit einer Zange befreit. "Ich sehe das Anketten als schwächere Form des Einsperrens", so der Vater.
Nach eigenen Angaben würde er das heute aber nicht wieder tun. Als die Richterin wissen wollte, warum nicht, druckste Karl K. herum. "Das ist Freiheitsberaubung", gab schließlich seine Frau an. Sie übernahm eine Mitverantwortung für die Ereignisse.
"Diese Verhaltensweise ist außerordentlich verwerflich und nicht zu entschuldigen", so Staatsanwalt Irmer-Tiedt. Die Angeklagten hätten ihren Sohn wie ein Tier behandelt. "Solche Erziehungsmaßnahmen dürfen nicht ergriffen werden." Weil die Eheleute nicht vorbestraft sind, ein Geständnis abgelegt und so dem 15-Jährigen die Aussage gegen die eigenen Eltern erspart haben, billigte ihnen der Anklagevertreter Strafmilderung zu.
"Eine geeignete Therapie soll ihnen deutlich machen, dass es andere Möglichkeiten zum Reagieren gibt, wenn sich Kinder unerwünscht verhalten." Professionelle Hilfe regten auch die Verteidiger Peter Berthold und Henry Brendel an.
Der 15-jährige Frank, der seine Eltern zum Gerichtstermin begleitet hatte, wohnt weiterhin Zuhause.
Hamburger Abendblatt, 23.8.2006
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