FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

 Verbesserter Kindesschutz durch
verbindliche Vorsorgeuntersuchungen

 

Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern rückt immer mehr in das öffentliche Interesse. Nach dem Willen der Länder soll ein besserer Kindesschutz durch verbindliche Vorsorgeuntersuchungen erreicht werden. Der Bundesrat verabschiedete auf Initiative Hamburgs einen entsprechenden Entschließungsantrag.

Nach UNICEF-Angaben leiden rund 200.000 Kinder in Deutschland unter Vernachlässigung. Besondere öffentliche Anteilnahme erregte der Tod der sechsjährigen Jessica aus Hamburg, die im vergangen Jahr in der elterlichen Wohnung verhungert war.

Aufgeschreckt durch die jüngsten Fälle von Kindesmisshandlung wird nun bundesweit über Maßnahmen zum Schutz von Kindern debattiert. Große Einigkeit besteht in Politik und Fachlichkeit darüber, dass schon frühzeitig einer möglichen Vernachlässigung im Elternhaus entgegengewirkt werden muss. Über die Strategien, dies zu erreichen ist man allerdings uneins.

Nach dem Willen der Bundesländer sollen Verwahrlosung und Misshandlungen von Kindern durch verbindliche Vorsorgeuntersuchungen eingedämmt werden. Der Bundesrat verabschiedete am 10.02.2006 auf Initiative Hamburgs einen entsprechenden Entschließungsantrag. Er sieht vor, möglichst vielen Kindern die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu ermöglichen, die den Eltern bislang lediglich empfohlen werden. Künftig sollen gesetzliche Krankenkassen die Eltern verbindlich zu den Untersuchungen ihrer Kinder einladen. Bei Nichtwahrnehmung der Termine könnte dann im Sinne des Kindeswohls helfend interveniert werden. Eine Untersuchungspflicht für Kinder, wie sie auch von einigen Bundespolitikern gefordert wird, sieht der Antrag aber nicht vor. Sie wird auch von der Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt, abgelehnt.

Die Bundesratsinitiative sieht vor, dass die Krankenkassen die zuständige Behörde – z. B. das Jugendamt – informieren, wenn Kinder trotz Einladung nicht zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Jugendämtern sollen geschaffen werden. Weiterhin sollen die Früherkennungsuntersuchungen auf Merkmale der Vernachlässigung und Misshandlung ausgerichtet werden. Nach dem Plan der Länder soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass bei einer Überarbeitung der Kinder-Richtlinien spezifische Untersuchungsschritte zur Erkennung von Kindesvernachlässigung und -missbrauch vorgesehen werden. Art und Inhalt der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Februar 2005 das Verfahren für eine Überarbeitung der Kinder-Richtlinien eingeleitet.

Der Entschließungsantrag wurde den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates zur Beratung zugewiesen.

Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
- Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
-
BR-Drucksache 56/06

Die Jugendministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 18./19. Mai 2006 den Beschluss
Familien stärken - Kinder schützen verabschiedet und sich damit u. a. zu den Früherkennungsuntersuchungen positioniert.

Mitteilung der AGJ, (www.agj.de

 

 

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