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DARMSTADT-DIEBURG (ane). Zur Überraschung der Anwesenden gestand am Mittwoch der 52 Jahre alte Babenhäuser den sexuellen Missbrauch an seiner Stieftochter. Drei Prozesstage, mit vielen Zeugenvernehmungen, die Einblick in das zerrüttete Familienleben gaben, waren vorangegangen. Dabei hatte der Angeklagte immer wieder die Vorwürfe zurückgewiesen und versucht, seine heute 18 Jahre alte Stieftochter als unglaubwürdig darzustellen (wir berichteten). Die dritte Große Strafkammer am Landgericht Darmstadt verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung und achtzig Stunden gemeinnützige Arbeit.
„Ich gebe die Anklage zu. Die Angaben von ihr stimmen“, gestand der Zweiundfünfzigjährige die vier Vorfälle in den Jahren 1993 und 1994. Wie sich seine Stieftochter verhalten habe, wollte der Vorsitzende Richter Rolf Engeholm wissen. „Sie hat sich nicht gewehrt. Einmal hat sie gesagt, sie möchte das nicht.“ Der Richter versuchte, die Motive des Mannes zu erfahren. „Es hat sich so ergeben“, sagt er. „So etwas ergibt sich nicht“, erwidert der Richter.
Von sexuellen Übergriffen wusste auch das Kreisjugendamt. Schon 1994 habe die Stieftochter der Behörde davon berichtet, sagte ein Sozialarbeiter. Von einer Polizeiakte aus dem Jahr, in der nach Angaben der Beisitzenden Richterin Barbara Bunk der Missbrauch festgehalten worden sein soll, wisse er allerdings nichts.
Die Achtzehnjährige, die nicht mehr bei der Familie lebt und Nebenklägerin war, führe bis heute „ein trauriges Leben“, erklärte Staatsanwalt Lutz Steuerwald in seinem Plädoyer. Auch auf die Rolle der beim Stiefvater lebenden Mutter ging er ein. „Sie hat sich vorbehaltlos mit den Interessen ihres Mannes identifiziert.“
Das Geständnis müsse wohlwollend bei der Urteilsfindung eingehen, obwohl es sehr spät gekommen sei. „Es ist niemanden was erspart geblieben.“ Als Wiedergutmachung sah Steuerwald das Geständnis, weil „der Angeklagte aus eigenem Munde die Dinge eingeräumt hat und das Opfer damit nicht als Lügnerin dasteht“. Er forderte zwei Jahre auf Bewährung, 80 Stunden Arbeitsauflage und einen Bewährungshelfer.
Die Verteidigerin der Nebenanklage verzichtete darauf, ein Strafmaß zu nennen, „weil unsere Vorstellungen von denen hier sehr abweichen.“ Ihr ging es darum, dass der Angeklagte die Verantwortung für seine Tat übernimmt. Sie schilderte die Folgen, die für die junge Frau bis heute anhalten. Zudem sprach sie von einem „Justizskandal“, weil weder Polizei noch Jugendamt etwas unternommen hätten, als die Nebenklägerin 1994 Anzeige erstattete. „Ihr wäre viel erspart geblieben, wenn dem damals nachgegangen worden wäre.“ Die Anwältin forderte auf alle Fälle eine monatliche Auflage von 100 Mark für die Dauer der Bewährungszeit.
Die Verteidigerin des Babenhäusers wertete das Geständnis als Reue und forderte eine Bewährungsstrafe. Die Forderung nach einer monatlichen Zahlung von 100 Mark erschien ihr aufgrund der finanziellen Situation der Familie als zu hoch. Auch der Angeklagte konzentrierte sich in seinem Schlusswort auf den Hinweis, dass er 100 Mark im Monat nicht zahlen könne.
Auf eine Geldauflage verzichtet das Gericht. Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sah Richter Engeholm wegen des Geständnisses als gerechtfertigt an. „Es handelt sich hier um schwere, verabscheuungswürdige Taten. Ein Schaden, der sich addiert zu vielen anderen Schädigungen“, erklärte er in der Begründung. Zum Schluss blieb seine Frage stehen: „Wie konnte es soweit kommen?“ Darmstädter Echo - 7.11.2001
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