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Kleine Kinder kurz vor dem Verhungern – wir sehen sie täglich in Nachrichten aus Afghanistan. Im Amtsgericht Hannover hat am Mittwoch das Foto eines vierjährigen Mädchens, das mitten in Hannover verhungert ist, Erschütterung hervorgerufen. Jaqueline starb am 14. November 2000 in Linden. Sie war 92 Zentimeter groß, wog sieben Kilo – ein mit Haut überzogenes Skelett.
Auf der Anklagebank: die Eltern Tina (26) und Wolfgang J. (34). Beide wurden zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, nur wegen fahrlässiger Tötung. Das Paar wirkte wie am Boden zerstört. Die Mutter ist in psychiatrischer Behandlung und Selbstmord gefährdet. Sie war nicht zu einer Aussage fähig.
Angeblich haben beide nicht erkannt, dass ihr Kind an Unterernährung sterben könnte. Jaqueline soll so zu essen bekommen haben wie ihre Geschwister Dominique (4) und René (1), die gesund sind. Mediziner vermuten, dass Jaqueline unter einer Stoffwechselstörung litt und ihre Nahrung nicht richtig verwerten konnte. Nachgewiesen ist das aber nicht, weil sich das nur beim lebenden Menschen untersuchen lässt.
Wie das Abmagern des Kindes unbemerkt bleiben konnte und warum die Eltern nicht zum Arzt gingen, blieb das große Rätsel der Tragödie. „Wo waren die Nachbarn, wo waren die Bekannten“, fragte Richter Michael Siegfried. Es gab sie, doch offenbar habe sich niemand darum gekümmert: „Die soziale Kontrolle hat versagt.“
Warum die Eltern keine Hilfe beim Jugendamt oder Ärzten holten, dafür gab es ansatzweise Antwort. Die Mutter habe große Angst gehabt, dass man ihr alle drei Kinder wegnimmt, und der Vater habe sich dieser Vorstellung gebeugt, erklärte Verteidiger Alfred Dreher. Beide seien in Heimen aufgewachsen.
Tina J. war das jüngste von sieben Kindern. Der Vater Trinker, die Mutter habe sie nicht gewollt. Sie habe keine guten Erinnerungen an Jugendämter. Trotzdem passe das Etikett asozial oder verwahrlost nicht auf das Paar.
Beide haben trotz ungünstiger Kindheit einen Hauptschulabschluss geschafft. Wolfgang J. hat Fleischer gelernt. Sie hätten sich ein gepflegtes Zuhause aufgebaut, so Anwalt Carsten Mauritz. Die anderen Kinder seien gesund. Was im Innern der Mutter vorging, sei unklar. Auch der Psychologe sei nicht an sie heran gekommen.
„Juristisch haben die Eltern grob fahrlässig gehandelt“, so Richter Siegfried. Doch weder er noch der Ankläger sahen Sinn in einer Haftstrafe. Da die Eltern derzeit Sozialhilfe bekommen, sei auch eine Geldbuße nicht sinnvoll, „weil das Geld den Kindern fehlen würde“. Wiederholungsgefahr sah niemand. Das Paar nimmt nun Unterstützung der Familienhilfe an. Neue Presse - 25-10-2001
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