Nachrichten / Jahrgang 2006

 

 Anzeigepflicht bei Mißverbrauch gefordert

Polizei kritisiert Jugendämter: Sie schalteten zu selten die Behörden ein

 

von Axel Lier

Potsdam - Brandenburger Kriminalbeamte werfen den Jugendämtern im Land vor, in Fällen von Mißbrauch, Mißhandlung sowie Vernachlässigung von Kindern zu selten oder nicht rechtzeitig genug die Behörden einzuschalten. "Wir sind der Meinung, daß deutlich mehr angezeigt werden müßte und fordern deshalb eine Anzeigepflicht für die Jugendämter bei Verdacht auf Straftaten von erheblicher Bedeutung", fordert Wolfgang Bauch, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK).

Auslöser der Kritik ist unter anderem der aktuelle Fall um Familie M. aus Drachhausen (Spree-Neiße). Der siebenfache Familienvater Frank M. (39) steht wegen Besitzes und Handels mit kinderpornographischem Material und wegen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger im Mittelpunkt der Ermittlungen der Cottbusser Staatsanwaltschaft.

Nach Informationen dieser Zeitung war der Verdacht des Mißbrauchs von Kindern in der Familie M. dem Jugendamt in Cottbus bereits etwa ein Jahr lang bekannt, bevor er auch den Ermittlungsbehörden berichtet wurde. Die Familie wohnte damals noch in Cottbus, und die jetzt mitbeschuldigte Ehefrau Kristine M. (30) hat diesen Verdacht einem Jugendamtsmitarbeiter gegenüber geäußert - das soll auch in der Akte dokumentiert worden sein. Später zog die Familie nach Drachhausen, die Akte ging zum zuständigen Jugendamt nach Forst (Spree-Neiße). Dort hat man wohl den Faden aufgenommen; Kristine M. hätte aber plötzlich "dicht gemacht" und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt trotz eines Wechsels der Betreuerin abgelehnt.

Kripo-Mann Wolfgang Bauch macht seinem Ärger darüber Luft: "Die Jugendämter sind offenbar abhängig davon, daß die Täter mitspielen. Doch wer denkt an die Opfer?", fragt der BDK-Chef. Jugendämter würden sich oft hinter Datenschutzbestimmungen aus dem Sozialgesetzbuch verstecken, wonach das Wissen um Straftaten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen an die Polizei oder Justiz weitergegeben werden könne. "Leidtragende sind die zukünftigen Opfer, die vor den Tätern nicht geschützt werden können, weil die Polizei sie gar nicht kennt", so Bauch. Im Interesse des Schutzes der Bevölkerung sei nicht hinzunehmen, "daß Sexualstraftäter gleich tickenden Zeitbomben unerkannt in den Akten der Jugendämter schlummern".

Die Welt, 27. Juni 2006

 

 

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