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Babenhausen/Darmstadt (guf) Um schreckliche Vorwürfe geht es in einem Prozess gegen einen Babenhäuser, der zurzeit vor der 3. Strafkammer des Darmstädter Landgerichts unter Richter Ralf Engeholm verhandelt wird. Als Nebenklägerin wurde am Montag die inzwischen 18-jährige C. befragt. Sie wirft dem Lebensgefährten und jetzigem Ehemann ihrer Mutter vor, sie von 1993 bis 1994 in der damaligen Familienwohnung in Schaafheim mehrfach sexuell missbraucht zu haben.
Der 52-jährige J. wies alle Vorwürfe von sich. Er bezeichnete seinerseits die Nebenklägerin als üble Lügnerin. Der berufslose Sozialhilfeempfänger aus Babenhausen beteuerte, er habe gemeinsam mit seiner jetzigen Frau fünf Jahre lang auf dem Jugendamt dafür gekämpft, dass die Kinder bei ihnen wohnen dürften.
Einfache Fragen nach dem Alter der drei Kinder oder deren Beziehung zur Mutter konnte er allerdings nicht beantworten. Seiner Meinung nach hätte die damals zehnjährige N. den sexuellen Missbrauch erfunden, um wieder zurück ins Heim zu kommen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung verfolgte der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen in den Stuhl zurückgelehnt mit abwehrender, genervter Miene und würdigte die junge Frau keines Blickes.
In langwieriger Kleinarbeit versuchte das Gericht herauszufinden, was während der kurzen Zeit vorgefallen war, in der das Mädchen bei der Mutter lebte. Den größten Teil ihres Lebens haben C., ihr älterer Bruder und die Halbschwester in Heimen und Pflegefamilien verbracht, nachdem der Vater der jüngeren Schwester die Kinder schwer misshandelt hatte.
"Ich sehne mich nach einer Familie, wie alle anderen sie haben", klagte die junge Frau mit Tränen in den Augen. Verzweifelt, nach unzähligen Versuchen, in der Mutter eine fürsorgliche Bezugsperson zu finden, hat sie diese Hoffnung offensichtlich endgültig aufgegeben. Erschwerend für die Nebenklägerin ist, dass Mutter und Geschwister zum Angeklagten stehen und ihre Beschuldigungen als unglaubwürdig abweisen.
Unterstützt von der Wiesbadener Anwältin Claudia Burgsmüller versuchte die 18-Jährige dennoch, dem Gericht zu schildern, was geschehen war. Sie habe nicht gleich über die Vorfälle sprechen können. Erst viel später - nach längerem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie - habe sie die Dinge beim Namen nennen können. Die anstrengende Befragung, die bis zum späten Nachmittag des ersten der drei anberaumten Verhandlungstage dauerte, musste angesichts der psychischen Belastung oft unterbrochen werden.
"Lagen Sie mit dem Bauch oder mit dem Rücken zu ihm?" Immer wieder quälende Fragen und die Ergänzungen, welche der vier zur Verhandlung stehenden "Geschichten" gerade gemeint sei. "Es geht um Ihre Glaubwürdigkeit", betonten Engeholm und seine Kollegin Barbara Bunk eindringlich. "Nur Sie und der Angeklagte wissen, was wirklich passiert ist." Um diese Glaubwürdigkeit zu ergründen, sei man auf "Aussagekonstanz" angewiesen, erklärte der Richter.
Überzeugend und detailliert beschrieb das mutmaßliche Opfer, wie sie - die damals noch bei den Pflegeeltern lebte und nur am Wochenende "nach Hause" kam - vom Freund der Mutter sexuell missbraucht wurde. Von "Vergewaltigung" spricht das Mädchen, dem nicht klar ist, dass dieser Begriff vor Gericht nur Geltung gefunden hätte, wenn sie sich gewehrt hätte, als der Mann mit ihr den Beischlaf vollzog. Unmöglich scheint es zu klären, von welchem "Fall" jeweils gesprochen wird, denn sie erinnert sich während der sechs Monate "zu Hause" kontinuierlich an Übergriffe, die sie weder trennen noch zeitlich definieren kann. Als sie sich nicht mehr anders zu helfen wusste, sei sie schließlich gemeinsam mit der Schwester durchgebrannt. Bereits damals wurden Polizei und Jugendamt eingeschaltet. "Die Akten wurden jedoch nicht an uns weitergeleitet", kritisierte Staatsanwalt Lutz Steuerwald. Die Verhandlung wird am kommenden Montag mit der Zeugenaussage der Mutter fortgesetzt. Offenbach Post v. 17.10.2001
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