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Zu dem Beitrag "Babyklappe in Magdeburg eröffnet / FDP fordert Gesetz für die "anonyme Geburt", Volksstimme vom 4. Mai 2006, schreiben Dr. Michael Löttge, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Städtischen Klinikum Magdeburg, und Dr. Barbara Knittel, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin:
Bereits im Jahr 2000 war das Thema "anonyme Geburt" in der Stadt Magdeburg aktuell. Die aus der damaligen Zeit noch diensttuenden Chefärzte erinnern sich gut an diese Diskussion und sehen sich deshalb auch veranlasst, dazu nochmals Stellung zu nehmen.
Im Rahmen eines protokollierten Gespräches in der Stadt Magdeburg am 10. Dezember 2001, an der die Vertreter des Jugendamtes, des Amtes 31, die Chefärzte sowie die Pflegedienstleiter teilnahmen, wurde erstmals das Vorgehen bei einer anonymen Geburt festgelegt.
Dieses Vorgehen wurde von allen Kliniken der Stadt akzeptiert und in den Maßnahmekatalog der geburtshilflichen Kliniken aufgenommen.
Beschlossen wurde: dass die Geburtsanzeige nur mit den vorhandenen Daten (Geburtsgewicht, Geburtslänge, Geschlecht, Geburtsverlauf) erfolgen soll.
Mit der Geburt werden die Meldungen an das Jugendamt und das Gesundheitsamt der Stadt Magdeburg abgegeben. Um dem Recht des Kindes nach Kenntnis seiner biologischen Wurzeln zu entsprechen, wurde eine entsprechende Vereinbarung für das Kind getroffen. Dies beinhaltet einen Brief der Mutter an das Kind, der versiegelt wird und im Krankenhaus für 18 Jahre verbleiben soll. Danach hat das Kind das Recht, den Brief abzufordern. Bei Nichtabforderung des Briefes nach 18 Jahren wurde vereinbart, den Brief danach an das Jugendamt weiterzuleiten, wo der Brief dann für weitere 80 Jahre verwahrt werden soll.
Die Möglichkeit, das anonym geborene Kind zu adoptieren, ist für zukünftige Adoptiveltern erst nach zehn Wochen gegeben. Solange hat das Jugendamt die Vormundschaft. Im Zeitraum von zehn Wochen hat die leibliche Mutter das Recht, nach Beratung durch entsprechende soziale staatliche oder nichtstaatliche Hilfsorganisationen das Kind wieder zurückzubekommen. Während dieser Zeit nach der Entbindung wird die Mutter über alle Möglichkeiten der Hilfe insbesondere auch der sozialen Unterstützung ausführlich informiert.
Diese durch uns damals vereinbarten Regelungen stellen zwar im Zusammenhang mit dem Personenstandsgesetz eine Gesetzwidrigkeit dar, sie werden jedoch maximal mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. In keinem Falle ist bisher von dieser Ordnungsstrafe Gebrauch gemacht worden. Der Name der zukünftigen Adoptionseltern wird im Rahmen der Adoption und entsprechend der Forderungen des Personenstandsgesetzes vermerkt und aufgezeichnet.
Die damals am 10. Dezember 2001 getroffenen Regelungen werden durch die Hilfsangebote in der Klinik (Sozialdienst) und durch die Hilfsangebote staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen unterstützt. Somit sind die Vereinbarungen vom 10. Dezember 2001, die für alle geburtshilflichen Kliniken der Stadt Magdeburg (Frauenklinik des Städtisches Klinikums Magdeburg, Universitäts-Frauenklinik, Klinik St. Marienstift) Gültigkeit haben, sowohl für die Mutter, die unter entsprechenden sicheren und hygienischen Bedingungen ihr Kind zur Welt bringen kann, als auch für das Kind, das unter optimalen Bedingungen geboren wird und anschließend eine gute Betreuung durch die zukünftigen Eltern bekommt, akzeptabel.
Zusätzlich ist durch den Brief, den die Mutter an das Kind schreibt, für das Kind jederzeit die Möglichkeit gegeben, etwas über seine Herkunft, insbesondere seine biologischen Wurzeln, zu erfahren.
Die Vereinbarungen vom 10. Dezember 2001 wurden durch die damaligen Beteiligten in höchstverantwortlicher Weise für Mutter und Kind ausgearbeitet, und wir glauben, dass diese Regelungen, die auch heute noch gültig sind, unter den derzeitigen gesetzlichen Voraussetzungen die bestmögliche Betreuung von Mutter und Kind ermöglichen.
Wir halten es für sehr wichtig, nochmals auf diese den Mütter und Kindern gegebenen Möglichkeiten hinzuweisen, um die aus unserer Sicht wenig sinnvolle Diskussion um die Schaffung einer Babyklappe zu beenden.
Volksstimme, 12.5.2006
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