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Der Präsident des Landgerichtes Stendal, Dieter Remus, und der Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg (parteilos), haben gestern auf einer Pressekonferenz im Burger Landratsamt über die weiteren Umstände des Todes von Benjamin-Pascal informiert.
Burg / Schlagenthin. Nachdem am Dienstagmittag in Schlagenthin (Jerichower Land) die Leiche des kleinen Benjamin-Pascal S. (2) auf dem Grundstück seiner Eltern gefunden und das Ausmaß des Falls deutlich geworden war, geriet das Burger Jugendamt in die Kritik. Der Kreisbehörde wird vorgeworfen, zu wenig getan und so Mitschuld am Hungertod des Kleinkindes zu haben.
Der Volksstimme liegen inzwischen Unterlagen vor, die bestätigen, dass das Jugendamt nicht untätig war. Aus den Akten geht hervor, dass die Kreisbehörde bereits am 7. August 2003 – wenige Tage, nachdem die Familie aus dem Kreis Aschersleben-Staßfurt nach Stresow bei Burg umgezogen war – einen Hausbesuch durchgeführt hat. Grund dafür war eine Information über katastrophale Zustände innerhalb der Familie.
Am 13. August 2003 folgte dann der nächste Hausbesuch. Daran hatte auch ein Mitarbeiter des Familiengerichts Burg teilgenommen.
Am 1. Oktober 2003 bekamen die Eltern, Daniel B. und Sandra S ., Unterstützung durch die "sozialpädagogische Familienhilfe". Allerdings wurde diese drei Monate später beendet, weil das Paar mit dem Jugendamt nicht weiter zusammenarbeiten wollte.
Anzeigen wegen "Gefährdung des Kindeswohls" durch das Landratsamt an das Familiengericht datieren vom 6. Juli, 31. August 2004 (Beantragung eines Gutachtens), 15. September und 31. Dezember 2004 sowie vom 20. September 2005, 24. Oktober und 27. Oktober 2005.
Im Eilantrag durch den Landkreis vom 24. Oktober 2005 wurden der Entzug des elterlichen Sorgerechts für die Kinder Jessica, Justin, Jasmin, Benjamin (war da bereits verhungert, d. Red.), Constantin und Martin sowie die Übertragung der Vormundschaft auf das Jugendamt gefordert. Dem Gericht lagen zu diesem Zeitpunkt bereits Anträge vor, die das Sorgerecht der Mutter für Jessica, Justin, Benjamin und Constantin einschränken sollten. Nach der Geburt von Martin am 11. Oktober 2005 wurde der Antrag auf Entzug des Sorgerechtes ergänzt.
Über die Kernaussage des Gutachtens wurde gestern durch Landgerichtspräsident Dieter Remus informiert: Es sei "grenzwertig", die Eltern seien aber als erziehungsfähig eingestuft worden.
Im Zusammenhang mit der ambulanten Geburt Martins im Krankenhaus Burg liegt der Volksstimme ein Protokoll vor, das ein bezeichnendes Licht auf die Familienverhältnisse wirft: Am 21. Oktober 2005 hatte das Jugendamt einen Hausbesuch in Schlagenthin durchgeführt, um sich über die Wohnverhältnisse zu informieren. "Herr B. öffnete die Tür, verweigerte jedoch den Zutritt." Der Vater der sechs Kinder habe die Mitarbeiter beschimpft und den Sachbearbeiter mit einer Axt bedroht. Zudem sagte er, dass er auch in Zukunft nicht gewillt sei, das Jugendamt ins Haus zu lassen. Ein Gespräch mit seiner Lebenspartnerin Sandra S. untersagte er. "Ein Blick durch die Tür erlaubte die Sicht in Flur und Küche. Es bot sich ein chaotisches Bild, welches von äußerst starker Unsauberkeit und Unordnung gekennzeichnet war." Dazwischen diverse Haustiere. Es soll sich um fünf Hunde, vier Katzen sowie Kaninchen, Ratten und Schlangen gehandelt haben.
Das Fazit lautete: "Der Säugling kann nach Einschätzung des Jugendamtes ohne vorliegende Prüfung der häuslichen Verhältnisse nicht aus dem Krankenhaus entlassen werden."
Mehrmals im Monat war das Jugendamt vor Ort. Hin und wieder habe die Behörde dort auch einigermaßen ordentliche Zustände vorgefunden. Die Frage nach dem nicht anwesenden Benjamin wurde mit dessen Aufenthalt bei den Großeltern in Dessau beantwortet.
Die Qualität der Tatsachenermittlung und die Unaufrichtigkeit der Eltern, urteilte Dieter Remus, hätten der Justiz keine eindeutige, zwingende Handhabe geboten. Das Burger Jugendamt, so Amtsleiter Wilfried Werner, habe getan, was möglich war.
Volksstimme, 3-3-2006
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