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Kelheim (yz) Die rührende Bitte eines Zehnjährigen, der vor dem Kelheimer Schöffengericht darum flehte, seine wegen Kindesmisshandlung angeklagte Mutter nicht zu bestrafen, weil sie nichts getan habe, bereitete in der gestrigen Schöffengerichtsverhandlung Richter Clemens Prokop und seinen beiden Beisitzern Kopfzerbrechen. Um festzustellen, ob der Zehnjährige wirklich glaubhaft sei, soll nun ein Kinder-Psychologe hinzugezogen werden.
Seit 1998 sind der heute Zehnjährige und sein inzwischen sechs Jahre alter Bruder bei Pflegefamilien untergebracht, weil die eigene, damals 25-jährige Mutter mit den beiden Buben nicht fertig wurde. Die Pflegemutter hatte ebenso wie die Lehrerin der Buben an diesen erhebliche Vernarbungen an den Händen und im Gesicht festgestellt, die laut Aussage der Mutter von Eigenverletzungen der Kinder herrührten.
Nach dem Besuch bei der Mutter, die inzwischen mit einem um zehn Jahre jüngeren Mann zusammenlebt und von dem 18-Jährigen seit einigen Monaten auch ein Kind hat, stellte die Lehrerin im November vergangenen Jahres erhebliche Brandwunden an den Händen der Kinder fest. Die Pflegemutter übergab den Fall darauf dem Kelheimer Jugendamt, das Anzeige erstattete.
Vor dem Ermittlungsrichter hatte der Zehnjährige angegeben, dass sein kleiner Bruder ins Bett genässt habe. Um Bestrafungen aus dem Weg zu gehen, habe man mittels eines Bügeleisens versucht, den Fleck zu trocknen. Zur Strafe habe der junge "Stiefvater" beiden Buben mit dem heißen Bügeleisen die Finger verbrannt.
Gestern mussten sich beide Eltern wegen Kindesmisshandlung vor dem Kelheimer Schöffengericht verantworten. Dem jugendlichen "Stiefvater", der jede Schuld abstritt, wurde ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, weil er zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. Die Mutter behauptete, dass niemand die beiden Buben misshandelt habe, sondern dass diese sich ihre Verbrennungen beim Hantieren mit dem Bügeleisen selbst zugefügt hätten. Sie selbst habe nur sehr stark geschimpft, weil der eine der Buben ihr bereits einmal ein Bett angezündet habe.
Ärgerlich reagierte Richter Prokop auf die Aussagen der Pflegemutter, die sich seit der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter offenbar an nichts mehr erinnern wollte. Sichtlich empört registrierte er auch die Tatsache, dass die Pflegemutter den älteren Buben - der jüngere befindet sich inzwischen in einem Heim - eine Woche vor der gestrigen Verhandlung auf Besuch zu seiner Mutter geschickt habe.
Dort hat der Bub mit Mutter und "Stiefvater" eigenem Bekunden nach so schöne Stunden verlebt, dass er nun vor Gericht nichts Böses mehr über seine Eltern sagen wollte. Die Pflegemutter, die ihr Vorgehen damit begründete, dass sie den Kontakt zur leiblichen Mutter nicht abreißen lassen wolle, gab an, dass sie nicht wisse, ob alles stimme, was der Junge ihr und dem Ermittlungsrichter erzählt habe, weil er in letzter Zeit sehr aggressiv sei und nicht nur raufe, sondern auch stehle.
Möglicherweise, so mutmaßte sie, sei bei alldem Eifersucht gegen den neuen Vater und das neu hinzugekommene Geschwisterchen mit im Spiel. Früher bemerkte schwere Verletzungen an den Kindern, wie büschelweise herausgerissene Haare, blaue Flecken und blutig eingerissene Hautstellen an den Ohren, wusste sie nicht einzuordnen.
Da der Zehnjährige der Hauptzeuge in dem Prozess ist, soll nun ein psychologischer Sachverständiger die Glaubwürdigkeit des Kindes prüfen. Erst im Anschluss kann dann der Prozess im Gericht in Kelheim fortgesetzt werden. DONAUKURIER, 06.09.2001
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Kommentar: Hier hat das in vielen Jugendämtern um sich greifende Primat der Kontakte zur Herkunftsfamilie seine typischen Folgen gezeitigt: die Fortsetzung der traumatisierenden Schädigungen und das geradezu konspirative Bündnis zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie zum Schaden des Kindes. Der Herkunftsfamilie sollte zwar geholfen werden, das eigene Leben zu ordnen und die Fähigkeit zu verantwortungsvollen Umgangsformen zu entwickeln. Das kostet aber i.d.R. viel Zeit, und in dieser Zeit sollte das Kind eine ungestörte exklusive Bindung zu den Pflegeeltern aufbauen dürfen - möglichst unter kontinuierlicher psychologischer Supervision. Erst dann kann es stabil genug sein, die Begegnungen mit der leiblichen Mutter ohne zusätzliche Traumatisierungen zu verarbeiten, die sich oft schon aus der diffusen und beunruhigenden Erinnerung an die frühkindlichen Erlebnisse ergeben. Kurt Eberhard (Sept. 01)
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