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MANNHEIM (joe). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und anderer Straftaten hat das Mannheimer Landgericht gestern einen 41-jährigen Mann aus der Schweiz verurteilt. Er muss drei Jahre und neun Monate in Haft.
Der in seiner Heimat bereits zweimal einschlägig vorbestrafte Schreiner hatte im vorigen Jahr in seiner Mannheimer Wohnung Kindern Pornofilme vorgeführt und kinderpornografische Aufnahmen gemacht. Dabei hatte er an einem 13-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen und dem Jungen zwei Mark pro Drehminute bezahlt.
Der Mann war im März 2000 nach Deutschland gekommen, nachdem er zuvor in der Schweiz eine vierjährige Freiheitsstrafe verbüßt hatte. Einer der Gründe für seinen Umzug war angeblich die im Vergleich zur Schweiz um zwei Jahre niedrigere Altersgrenze für sexuelle Übergriffe auf Jugendliche in Deutschland. Der Mann habe sich gezielt Straßenkinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien ausgesucht, die bei ihm Geborgenheit gefunden hätten, erklärte eine psychiatrische Sachverständige im Verfahren. Auch der 13-Jährige habe für einige Zeit bei ihm gelebt - mit dem Einverständnis des zuständigen Jugendamtes.
Wie es dazu kommen konnte, ließ sich gestern allerdings nicht klären. Nach Auskunft des Rechtsanwalts des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft war der 13-Jährige, ehe er den Schweizer kennen lernte, in einem Heim untergebracht und dort ausgerissen. Danach habe er für kurze Zeit bei seiner Mutter gelebt. Anschließend sei er dann, mit Zustimmung seiner Mutter und des Jugendamtes, fünf Monate lang bei dem einschlägig vorbestraften Mann geblieben; angeblich, um die Zeit zu überbrücken, bis man einen neuen Heimplatz für ihn gefunden hätte. Um welches Jugendamt es sich handelte, blieb unklar. Die Vorsitzende Richterin erklärte auf Anfrage nur, es gehe nicht um die Behörde in Mannheim, sondern um ein "auswärtiges Jugendamt''. Nach Angaben von Prozessbeteiligten kommt das 13-jährige Opfer ursprünglich aus dem Landkreis Bergstraße.
Demnach wäre im Fall von familiären Problemen das Jugendamt des Landratsamts in Heppenheim für ihn zuständig. Dort war gestern allerdings keine Stellungnahme zu bekommen. Das gesamte Amt sei bei einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung, erklärte ein Mitarbeiter. Eine Sprecherin der Wohngemeinde der Mutter des Jungen bestätigte lediglich, dass Kind und Eltern der Gemeindeverwaltung bekannt seien. Stuttgarter Zeitung - 5.9.2001
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