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Vor dem Gelnhäuser Amtsgericht ist das Verfahren gegen eine ehemalige Jugendamtsmitarbeiterin des Main-Kinzig-Kreises vertagt worden. Sie habe durch gröbliche Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungpflicht drei Kinder gefährdet, darunter die verschwundene Sabrina, so der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft auf den Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung, im Extremfall auf Totschlag durch Unterlassung ausdehnen will, sollte die Leiche auftauchen.
GELNHAUSEN / BAD SODEN-SALMÜNSTER. Das Schicksal der im April 2000 von ihrer Mutter als entführt gemeldeten Sabrina aus Bad Soden-Salmünster-Romsthal kam während der siebenstündigen Verhandlung wiederholt zur Sprache. Während für Polizei und Staatsanwaltschaft das damals 19 Monate alte Kind realistisch betrachtet nicht mehr lebt und von seiner alkoholabhängigen und psychisch gestörten Mutter "vermutlich mit dem Müll abgeräumt wurde", so Oberstaatsanwalt Wolfgang Popp, glaubt die 52 Jahre alte angeklagte Diplom-Sozialpädagogin "nicht, dass sie tot ist". Angesichts des problembeladenen Familienumfeldes halten sich hartnäckig Gerüchte, das Kind könne verkauft worden sein.
Die Wohnung, die die Polizei seinerzeit vorfand, war "grauenerregend", berichtete ein Beamter: müllübersät, von bestialischem Gestank durchzogen, überall Fliegen und verschimmelte Speisereste, mehr als 100 leere Schnapsflaschen und auf den Kinderbetten gefüllte Windeln, in denen sich die Maden tummelten. Sabrinas fünfjähriger Bruder und ihre dreijährige Schwester wurden umgehend zu Pflegeeltern gebracht. Die völlig verwahrloste und apathische Christina litt derart unter eitrigen Ekzemen, dass sie tagelang auf einer Intensivstation lag. Selbst nach mehrfachem Baden ging von ihr noch ein starker "harn- und jaucheartiger Geruch" aus, wie ein forensischer Sachverständiger ausführte. Es sei denkbar, dass dem auch geistig und emotional erheblich beeinträchtigten Kind dauerhafte Schäden blieben.
"Es sträuben sich einem die Nackenhaare", so der Vorsitzende Richter Peter Schaum, wie die zwischenzeitlich wegen Brandstiftung in die Psychiatrie eingelieferte 32-jährige Mutter "die Mädchen gequält hat". Ein ganzes Jahr habe die Jugendamtsmitarbeiterin die "Käfighaltung und das Martyrium" der Kinder billigend in Kauf genommen, so der Staatsanwalt, der sich auf rund 40 Zeugenprotokolle beruft. Mehrfach sei die Angeklagte von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, dass in der Wohnung ständig die Rolläden heruntergelassen seien und die Kinder nie draußen gespielt hätten.
Ein Jahr vor der Eskalation habe eine Kinderärztin sie wegen in den "Scheidenbereich hineinwachsender harnverklebter Windeln" bei Christina auf die "katastrophale Pflege" hingewiesen und sie aufgefordert, "sofort etwas zu unternehmen". "Sie haben nichts getan, die Kinder aus ihrem Elend zu befreien", hielt Popp ihr vor und kritisierte, dass in den meisten Fällen nicht einmal erläuternde Aktenvermerke existierten. Noch im Dezember habe sie sich von der offensichtlich betrunkenen Mutter abwimmeln und trotz Terminvereinbarung zweimal den Zugang zur Wohnung verwehren lassen. Selbst danach habe die Sozialarbeiterin noch verlauten lassen, "nichts tun zu können". Dabei, so Popp, "waren Sie lange vorher nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Wohnung zu betreten und die gefährdeten Kinder notfalls in Obhut zu nehmen". - "Ich hätte als Nachbar mit Recht die Tür eingetreten", ergänzte Strafrichter Schaum.
Die Sozialarbeiterin hingegen sagte, sie habe sich nichts vorzuwerfen. Bei zwei vorher angekündigten Besuchen habe sie Wohnung und Kinder sauber angetroffen, lediglich Sabrina habe bei ihr einen unterentwickelten Eindruck hinterlassen. Widersprüchliche und relativierende Zeugenaussagen hätten sie verunsichert, mit der Brechstange vorzugehen und vor dem Familiengericht hinten runterzufallen. Als "Fehler" räumte die Angeklagte nur ein, die Kinder nicht einmal auf körperliche Schäden betrachtet zu haben.
Um den Prozess nicht "aufzublähen", unterbreitete die Staatsanwaltschaft das vom Amtsrichter als "großzügig" gewertete Angebot einer Bewährungsstrafe. Verteidigerin Irmgard Müller setzt weiter auf Freispruch, da ihre Mandantin nicht vorsätzlich gehandelt habe. In einem Arbeitsgerichtsprozess im Juni war der Diplom-Sozialpädagogin keine Dienstpflichtverletzung nachgewiesen und ihre Kündigung durch den Landkreis aufgehoben worden.
Der Prozess ist mit fünf Verhandlungstagen auf Dezember neu terminiert. Oberstaatsanwalt Popp kündigte eine "emotionsgeladene Zeugenvernehmung" an, da viele über die Untätigkeit des Jugendamtes verbittert seien. Zwischenzeitlich sei auch der Prozess gegen die Mutter anberaumt, die sich nie mehr nach dem Schicksal ihrer Kinder erkundigt habe.
Frankfurter Rundschau am 06.07.2001
s.a. Kreismitarbeiterin wird angeklagt v. 13.3.2001
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