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Präventive Besuche bei Familien von Neugeborenen wurden stark eingeschränkt Bezirke beklagen Personalabbau und Anstieg der „Verwahrlosungstendenzen“
Von Susanne Vieth-Entus
Der soziale Niedergang in Berlin schreitet voran, die Jugend- und Gesundheitsämter haben aber immer weniger Möglichkeiten, Problemfamilien zu erkennen. So kann es passieren, dass gefährdete Kinder jahrelang ohne Hilfe von außen bleiben. Inzwischen wird selbst bei den früher flächendeckenden Hausbesuchen bei Neugeborenen gespart.
„Wir beschränken uns auf ganz junge Mütter, auf Mütter, die schon mal auffällig waren, und auf die Fälle, in denen uns die Entbindungskliniken Drogenkonsum der Mutter gemeldet haben“, heißt es etwa aus dem Bezirksamt Neukölln. Hier wird nur noch zu jeder vierten Familie mit Neugeborenem Kontakt aufgenommen. In Friedrichshain-Kreuzberg ist es noch jede zweite Familie. Mehr könnten die wenigen verbliebenen Mitarbeiter nicht schaffen, bedauert Amtsärztin Helga Nawroth. Das sei umso schlimmer, als es „immer mehr Familien gibt, die Verwahrlosungstendenzen zeigen“.
Inzwischen ist es üblich geworden, selbst ein bloßes Telefonat mit den Eltern statistisch als „Erstkontakt“ zu werten. So erläutert Spandau, dass rund zehn Prozent der Familien nur „telefonisch beraten“ wurden, weitere 39 Prozent bekamen einen Hausbesuch oder stellten sich im Amt vor. Außerdem müssen die Familien die Initiative übernehmen: Sie bekommen Flyer ausgehändigt, in denen die Telefonnummern des Jugendgesundheitsdienstes angegeben sind.
In den ehemaligen Ost-Bezirken wie Lichtenberg und Treptow-Köpenick funktioniert dieses Kontrollinstrument besser: Hier werden über 90 Prozent der Familien mit Säuglingen kontaktiert. Wie nötig das ist, zeigt der „Bericht über die Kinder- und Jugendgesundheit“ von 2003: Demnach wurde es aufgrund der Hausbesuche berlinweit bei 17,5 Prozent der Säuglinge für nötig befunden, eine sozialpädiatrische oder sozialpädagogische Betreuung zu empfehlen. In einem sozial schwierigen Bezirk wie Tiergarten waren es sogar 63,5 Prozent.
Wenn Problemfamilien nicht anlässlich dieser Neugeborenenbesuche erkannt werden, kann es passieren, dass sie den Ämtern jahrelang verborgen bleiben, denn auch bei den sozialpädiatrischen Untersuchungen in den Kindertagesstätten werden nur 23 Prozent der Kinder erfasst. Erst anlässlich der Einschulungsuntersuchung erhalten die Ämter Gelegenheit, an alle Kinder heranzukommen. Dann sind viele von ihnen aber längst Opfer mangelnder Förderung geworden: Stundenlanger täglicher Fernsehkonsum, schlechte Ernährung, mangelnde Zuwendung führen dazu, dass tausende Kinder bereits als ABC-Schützen Problemkinder sind.
„Es gibt viele Familien, die durch Armut oder mangelnde Bildung ihre Kinder nicht fördern können“, konstatiert Jeffrey Butler, der in Mitte die Einschulungsuntersuchungen auswertet. In seinem Bezirk macht die untere soziale Schicht schon die Hälfte der Familien von Erstklässlern aus. Berlinweit gehört nur rund ein Drittel dazu. „Die soziale Situation wird immer schlimmer“, sagt auch Thomas Abel, der in Mitte die so genannten Risikokinder betreut. Durch die anhaltenden Einsparungen werde es immer schwieriger, Sozialarbeiter in die Familien zu schicken. Kinder müssten erst „blaue Flecken“ haben, damit diese Hilfen schnell in Gang gesetzt würden.
Die Diskussion darüber, wie Kinder vor Verwahrlosung bewahrt werden können, ist wieder aufgeflammt, nachdem in Spandau zwei Kinder in einer völlig verdreckten Wohnung aufgefunden worden waren. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass den Ämtern wohl kein Versagen vorgeworfen werden kann, weil sich die Situation der Familie erst in jüngster Zeit drastisch verschlechtert hatte.
Tagesspiegel, 23.11.2005
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Böger will frühere Pflichtuntersuchung für Kinder Verwahrlosung in Familien wird zu spät erkannt
Neue Vorwürfe gegen Spandauer Jugendamt
Jugendsenator Klaus Böger (SPD) möchte eine frühere Pflichtuntersuchung für Kinder. Derzeit müssen Kinder ein halbes Jahr vor der Einschulung untersucht werden. „Wir halten diesen Zeitpunkt für zu spät“, sagte Böger. Besondere sprachliche Defizite und Anzeichen von Verwahrlosung würden zu diesem Zeitpunkt zu spät erkannt. Da man jedes Kind schützen und fördern wolle, habe er eine Projektgruppe ins Leben gerufen, um diese frühere Pflichtuntersuchung zu ermöglichen. Er verstehe nicht, dass es so viele Bedenkenträger gebe, die frühere Untersuchungen ablehnen. „Kindeswohl geht vor Elternrecht, wenn es um den Schutz vor Vernachlässigung geht“, sagte Böger. Kritiker von Pflichtuntersuchungen argumentieren, dass Eltern ein grundgesetzlich garantiertes Recht haben, über die medizinische Behandlung ihrer Kinder entscheiden zu dürfen.
Zwar gibt es für Kinder bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres auch jetzt schon neun Vorsorgeuntersuchungen, die aber freiwillig sind. Kinderärzte und der Kinderschutzbund halten es nicht für praktikabel, die Untersuchungen gesetzlich vorzuschreiben. „Das geht bei dem System der niedergelassenen Ärzte auch gar nicht“, sagt Elke Jäger-Roman, die Vorsitzende des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte. Denn nur staatliche Stellen könnten die Einhaltung auch kontrollieren. Da es aber sinnvoll sei, Kinder regelmäßig untersuchen zu lassen, müsse es Anreize für Eltern geben, damit sie mit ihren Kindern zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen. Fast alle Neugeborenen werden untersucht, nach dem ersten Lebensjahr nehmen die Untersuchungen aber ab. Kinderärzte beklagen auch, dass es zwischen dem zweiten und dem vierten Lebensjahr keine Vorsorgeuntersuchung gibt.
Die Frage, wie man früher an Problemfamilien herankommen kann und ob die Jugendämter alle Möglichkeiten nutzen, ist wieder aktuell geworden, nachdem vergangene Woche zwei Kinder in einer völlig verwahrlosten Spandauer Wohnung aufgefunden worden waren. Beim älteren Kind wurde eine Verzögerung der sprachlichen Entwicklung festgestellt. Jugendstadträtin Ursula Meys wies den Vorwurf zurück, ihr Amt habe nicht hinreichend auf Hinweise der Wohnungsbaugesellschaft reagiert, wonach mit der Familie möglicherweise etwas nicht stimme. Allerdings bestehen Widersprüche zwischen der Aktenlage des Jugendamtes und den Angaben der Wohnungsbaugesellschaft Deutschbau. Deren Niederlassungsleiter Matthias Stock wies gestern darauf hin, dass das Jugendamt zweimal auf mögliche Missstände in der Familie hingewiesen wurde: im April und im September 2004. Die Familie war aufgefallen, weil die Jalousien „nicht mehr bewegt wurden“, weil es aus der Wohnung stank und weil das damals fünfjährige Kind auffällige Sprachprobleme aufgewiesen habe.
„Den Anruf vom April können wir nicht rekonstruieren“, sagte Jugendamtsleiter Gerd Mager. Die zuständige Mitarbeiterin habe glaubhaft versichert, keinen Anruf erhalten zu haben. Man habe erst im September von dem Fall erfahren und die Familie angerufen. Man habe keinen besonderen Anlass zur Sorge gesehen, weil man inzwischen von der Deutschbau wusste, dass eine Wohnungsbegehung im April keine besonderen Beanstandungen ergeben habe. Deshalb sei der Entschluss gefallen, die Einschulungsuntersuchung des inzwischen sechsjährigen Kindes abzuwarten.
Mager beharrt darauf, dass sein Amt richtig gehandelt habe: „Dass es aus einer Wohnung stinkt, erleben wir ständig“, rechtfertigte er die abwartende Haltung der Mitarbeiter. Es stinke auch dann, „wenn ich Blumenkohl koche“.
Weil es Hinweisen nur zögerlich nachging, stand das Spandauer Jugendamt schon 2003 in der Kritik. Damals ging es um ein 19 Monate altes Mädchen, das von seiner Mutter schwer misshandelt worden war. Erste Hinweise an das Amt hatte es 14 Monate zuvor gegeben. Doch nach einem Besuch der Mutter im Amt hatte die Behörde auf eine Wohnungskontrolle verzichtet und den Fall zu den Akten gelegt. Die Bezirksverordneten beschlossen damals als Konsequenz, den beim Gesundheitsamt angesiedelten Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit dem Jugendamt zusammen zu legen, um die Zuständigkeiten zu bündeln. Doch das Vorhaben wurde nie realisiert, weil das Bezirksamt die generelle Neuordnung der Zuständigkeiten in den Bezirken abwarten wollte.
Tagesspiegel, 24.11.2005
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Und wieder wurde ein Kind misshandelt
Ärzte entdecken Brüche / Verdacht gegen Eltern Justizsenatorin will schnelleren Kindesentzug
Ein neuer Verdacht der Kindesmisshandlung ist am gestern bekannt geworden: Eine 39-jährige Frau und ihr 26-jähriger Lebensgefährte aus Friedrichshain sollen ihren vier Monate alten Sohn misshandelt haben. Die Britin und der Deutsche wurden gestern Abend einem Haftrichter vorgeführt. Der sah bei beiden keinen hinreichenden Tatverdacht und ließ sie frei.
Bereits am 19. Oktober wurde der Säugling von der Mutter ins Krankenhaus gebracht – wegen einer Beinverletzung. Hier bestand noch kein Misshandlungsverdacht. Doch später stießen die Ärzte auf ältere Verletzungen: Gehirnblutungen, Hämatome und Knochenbrüche. Diese seien „eindeutig gewaltsamen Ursprungs“, hieß es bei der Polizei.
Nachdem die Mediziner die Eltern mit dem Vorwurf der Kindesmisshandlung konfrontiert hatten, sollen diese sich „unkooperativ und uneinsichtig“ gezeigt haben. Deshalb alarmierten die Ärzte Polizei und Jugendamt. „Bislang ist die Familie bei uns nicht bekannt“, sagte der Jugendamtsdirektor von Friedrichshain, Thomas Harkenthal. Er kann nicht bestätigen, dass die Eltern im Gespräch mit den Sozialarbeitern unkooperativ waren. „Sie haben uns erklärt, dass der Junge anfällig ist für Knochenbrüche, da er an einer speziellen Krankheit leidet“, sagte Harkenthal. Genau dies werde von den behandelnden Ärzten geprüft, hieß es gestern bei der Polizei.
Vernachlässigte Kinder, misshandelte Kinder, straffällige Kinder – es gibt schlicht zu viele Fälle, sagt Justizsenatorin Karin Schubert (SPD). „Da läuft was schief in unserer Gesellschaft.“ Um früher eingreifen zu können, gebe es derzeit intensive Beratungen mit Jugendsenator Klaus Böger, Innensenator Ehrhart Körting (beide SPD) und allen Berliner Jugendstadträten. Man habe sich vorerst darauf geeinigt, dass die Jugendämter künftig die Familiengerichte früher von Problemfällen informieren sollen.
Außerdem prüft die Justizbehörde eine Gesetzesinitiative, die Erziehungshilfen gegen den Willen der Eltern ermöglicht. Demnach sollten Familienrichter Sanktionen wie den zeitweisen Kindesentzug aussprechen können, wenn eine Problemfamilie die Kooperation verweigert. „Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, müssen Familienrichter künftig früher eingreifen“, sagt Schubert.
Eine andere Möglichkeit, Kinder zu schützen, sieht Sozial-Senatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei): Sie will Hebammen stärker in die Prävention einbeziehen. Hebammen könnten versuchen, den Eltern die regelmäßigen Untersuchungen kleiner Kinder nahe zu legen, sagt Knake-Werner. Wenig hält sie vom Vorschlag der CDU-Fraktion, die Eltern zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt zu verpflichten: Das sei ein vermutlich nicht durchsetzbarer Eingriff ins Elternrecht. Sie setze eher auf Überzeugung: Hebammen, Kinderärzte, Erzieherinnen und Erzieher müssten im Hinblick auf vernachlässigte Kinder noch aufmerksamer werden.
Tagesspiegel, 24.11.2005
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