FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Fachgespräch in Berlin


Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Institut für soziale Arbeit e.V. (Münster) vom 13. bis 14. Oktober 2005 in der Katholischen Akademie Berlin unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ein Fachgespräch zur Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Ziel der Tagung war es, den Auftrag des Gesetzgebers aufzugreifen und die Implementierung fachlicher Standards und Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten.
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 1. Oktober 2005 wurde der Kindesschutz aus rechtlicher Sicht konkretisiert - in der Praxis besteht jedoch vielerorts Unsicherheit im Hinblick auf einheitliche Standards und Verfahren.
Welche neuen Anforderungen stellt die Umsetzung des Gesetzes an die öffentlichen und freien Träger - und vor allem an die dort beschäftigten Fachkräfte? Der Umgang mit Kindeswohlgefährdung ist nicht erst seit Einführung des KICK ein Thema für die Kinder- und Jugendhilfe. So ist es nach wie vor Aufgabe jeder Hilfe zur Erziehung, die Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden. Auch im diagnostischen Bereich werden Screening-Verfahren bei Kindeswohlgefährdung schon angewandt. Diese existierenden, bereits erfolgreich in der Praxis angewandten Verfahrensweisen und Methoden können als hilfreiche Folie zur Präzisierung des Schutzauftrages dienen. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erstreckt sich nun jedoch auch auf Institutionen wie Kindergärten, Kindertageseinrichtungen oder Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, die bisher nicht in diesem Maße zu verbindlichen Kooperationen und Vereinbarungen verpflichtet waren. Hier zeichnet sich ein erheblicher Qualifizierungsbedarf der Fachkräfte ab. Die Ausgestaltung dieser vom Gesetzgeber geforderten Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern steht dabei im Spannungsfeld zwischen Vertrauensschutz und Informationspflicht zur Sicherung des Kindeswohls. Der Schutzauftrag in diesen Institutionen muss dabei als pädagogischer Auftrag begriffen werden und darf sich nicht auf einen reinen Meldeauftrag reduzieren. Sehr wohl muss aber in den Vereinbarungen deutlich werden, wie und in welchen Schritten der freie Träger den Schutzauftrag wahrnimmt - von der Risikoeinschätzung über die Beteiligung der Betroffenen und dem Hinwirken auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen bis hin zur Information an den öffentlichen Träger.
Auf der Grundlage der Positionen und Ergebnisse des Fachgespräches und Expertisen zu den zentralen Fragestellungen wird das Institut für soziale Arbeit e.V. im nächsten Schritt zeitnah eine Arbeitshilfe erstellen, die Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Orientierungen und Hilfestellungen geben und bei der Suche nach eigenen handlungsfeldspezifischen Lösungen hilfreich sein soll.
Pressemitteilung des Institut für soziale Arbeit e.V. vom 7.11.2005

 

 

 

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