FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Prozess um Misshandlung eines Babys
wird neu aufgerollt

 

Eltern waren in einem ersten Verfahren im Oktober 2002 freigesprochen worden

Halle/dpa. Ein Prozess um die brutale Misshandlung eines sechs Wochen alten Babys wird vom kommenden Dienstag an vor der dritten Strafkammer des Landgerichtes Halle neu aufgerollt. Die Eltern waren in einem ersten Verfahren im Oktober 2002 von der fünften Kammer des Landgerichts Halle freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber im Juli 2003 mit der Begründung aufgehoben, dass sich die Eltern nicht einer Verurteilung durch ihr Schweigen entziehen könnten.

Der heute 27 Jahre alten Mutter und dem 35-jährigen Vater war vorgeworfen worden, ihre am 13. November 2000 geborene Tochter von Ende Dezember 2000 bis 22. Januar 2001 gemeinsam schwer misshandelt und massiv verletzt zu haben. Die Mutter hatte schließlich einen Notarzt gerufen und erklärt, das Kind sei vom Wickeltisch gefallen. Der Arzt brachte das Baby aus der Wohnung des Paares in Hohenmölsen (Landkreis Weißenfels) in ein Krankenhaus.

Im Krankenhaus stellten Mediziner eine Vielzahl von Verletzungen fest. So waren unter anderem beide Arme und beide Beine sowie mehrere Rippen gebrochen. Ein Augenarzt diagnostizierte Blutungen an der Netzhaut, eine weitere Untersuchung ergab Hirnblutungen. Außerdem wurden Vaginalverletzungen festgestellt. Zudem hatte das Baby zahlreiche Blutergüsse im Gesicht und am Körper sowie Schürfwunden.

Ein rechtsmedizinischer Gutachter kam seinerzeit zu dem Schluss, dass es sich eindeutig um eine schwere Kindesmisshandlung handelte. Grund sei die Vielzahl unterschiedlicher Verletzungen, die dem Baby auch zu unterschiedlichen Zeiten beigebracht worden seien. Rätselhaft blieb, warum die Röntgenbilder von den Knochenbrüchen des Säuglings sowie von der Polizei gemachte Aufnahmen von der Wohnung des Paares im Verlauf des ersten Prozesses plötzlich verschwanden.

Bei einer Verurteilung droht den Eltern bis zu 15 Jahren Haft. Das Kind lebte kurzzeitig bei einer Pflegefamilie, lebt jetzt aber wieder bei der Mutter, die sich von ihrem Mann inzwischen getrennt hat.

Mitteldeutsche Zeitung erstellt 04.11.05

 

 

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