FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Staatsanwaltschaft ermittelt - Drei Kinder bei Wohnungsbrand in Rostock getötet

In Rostock Niklotstrasse sind in der Nacht zu Donnerstag drei kleine Mädchen bei einem Wohnungsbrand ums Leben gekommen.


Die drei Mädchen, ein dreijähriges Zwillingspaar und ihre eineinhalb Jahre alte Schwester, waren nach Polizeiangaben vermutlich an Rauchgasen erstickt. Ursache war ein gegen 1.30 Uhr ausgebrochener Schwelbrand. Die allein erziehende 31-jährige Daniela W. entdeckte die leblosen Körper der Kinder bei ihrer Rückkehr in die Wohnung im Stadtteil Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Zahlreiche Rettungskräfte von Feuerwehr, Rotem Kreuz und Kliniken waren im Einsatz.

Die Brandermittler der Kriminalpolizei und die Feuerwehr Rostock gehen davon aus, dass der Brand durch ein brennendes Teelicht entstand. Warum die Mutter dieses brennen ließ und die kleinen Mädchen unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen worden waren, ist den Ermittlern ein Rätsel.

Nach ersten Erkenntnissen von MVregio soll Daniela W. beim Jugendamt Rostock bereits auffällig sein und schon verschiedene Hilfsangebote durch die Behörde bekommen haben. Anwohner berichten, dass die Mutter nachts häufig "um die Ecken geschlichen sei". So sollen die Kinder sogar schon einmal um 4 Uhr früh im Treppenflur gestanden und ihre Mutter gesucht haben.

Offenbar hatte die Mutter dieses Mal, als sie gegen 22 Uhr die Wohnung verlies, das brennende Teelicht vergessen. Anschließend soll sie sich in umliegenden Szenekneipen ca. drei Stunden aufgehalten haben. Der Vater der drei Mädchen, der 31-jährige Jens A., war zur Tatzeit nicht zugegen. Er arbeitet als Segel- und Wassersportlehrer in Port de Pollenca auf Mallorca.

Inzwischen hat Herr Lückemann von der Staatsanwaltschaft Rostock bestätigt, dass ein Strafverfahren wegen Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet wurde. Das Strafmaß liegt in einem solchen Fall bei bis zu 5 Jahren.

MVregio, 13.10.05

 

 

 

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