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Der Senat zieht Konsequenzen aus dem tragischen Tod von Jessica. Einige Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden, andere sind auf den Weg gebracht. Dazu gehören beispielsweise die Einführung des Schulzwangs und die Vorbereitung einer telefonischen Hotline zum Kinderschutz. Die Jugendämter werden künftig einen verlässlicheren Zugriff auf wichtige Informationen über Eltern haben, die bereits mit Kindeswohlgefährdungen aktenkundig geworden sind. Darüber hinaus soll ein ganzer Katalog von Maßnahmen dazu dienen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen stärker zu vernetzen und damit die Handlungsmöglichkeiten der Jugendämter zu optimieren. Außerdem wird geprüft, wie die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder möglichst verbindlich werden können.
Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram erklärt dazu: „Wo Eltern versagen oder gar mit krimineller Energie ihren Kindern schaden, wird zu Recht erwartet, dass der Staat zur Stelle ist und die Kinder schützt. Dabei darf den Behörden die größtmögliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt abverlangt werden. Andererseits sollten wir nicht verkennen: In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann es auch insoweit keine absolute Sicherheit geben. Der Staat kann nicht das Erziehungsverhalten aller Eltern vorsorglich überwachen. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass möglichst niemand wegschaut und möglichst viele Sicherungen bestehen, die bewirken, dass die zuständigen Behörden auf kritische Situationen aufmerksam werden und handeln können.“
Für die Behörde für Bildung und Sport ergänzt Frau Senatorin Alexandra Dinges-Dierig:
„Der tragische Fall Jessica verpflichtet uns, das Netz behördlicher Maßnahmen enger zu knüpfen. Mit der verpflichtenden Vorstellung der viereinhalbjährigen Kinder an den Schulen ein Jahr vor der Einschulung, der schulärztlichen Untersuchung der Fünf- bis Sechsjährigen bei der Einschulung und der konsequenten Anwendung des Schulzwangs im Falle eines Fernbleibens von der Schule, wird der Staat auch notfalls gegen den Willen der Eltern die Zukunft der Kinder schützen. Ein zentrales Schülerregister wird zukünftig alle staatlichen Stellen bei der Durchsetzung der Schulpflicht unterstützen.“
Ein Überblick über die getroffenen Maßnahmen ist aus der Anlage zu entnehmen. Hervorzuheben sind vier zentrale Maßnahmen.
Durchsetzung der Schulpflicht
Im „Fall Jessica“ haben die Mitarbeiter der Behörde nach mehreren vergeblichen Hausbesuchen angenommen, das Kind sei zwar in Hamburg gemeldet, wohne aber tatsächlich nicht hier. Das hat sich als tragischer Irrtum erwiesen. Um die Wiederholung eines solchen Irrtums künftig zu vermeiden, ist im Hamburgischen Schulgesetz der Schulzwang eingeführt worden. Das Gesetz ist am 18. Mai 2005 in Kraft getreten. Seitdem darf die Behörde bereits bei einer nicht erfolgten Anmeldung zur Schule, aber auch bei einem Fernbleiben von der Schule mit richterlicher Genehmigung in Wohnungen eindringen, um nach schulpflichtigen Kindern zu suchen. Darüber hinaus hat die Behörde für Bildung und Sport durch eine Dienstanweisung angeordnet, dass ein Fall erst abgeschlossen werden kann, wenn entweder klar ist, wo sich das schulpflichtige Kind aufhält, oder festgestellt wird, dass es nicht in Hamburg schulpflichtig ist. Wenn es nötig ist, werden weitere Behörden eingeschaltet.
Bis zum 21. September 2005 hatte die Behörde für Bildung und Sport in 16 Fällen Schulzwang angeordnet, in 10 Fällen hat das Verwaltungsgericht bereits das Eindringen in die Wohnung zur Nachschau nach dem Kinde gestattet. In vier dieser Fälle konnten Anmeldung oder Vorstellung erreicht werden, drei Kinder waren nachweislich verzogen und wurden amtlich abgemeldet, drei Fälle sind noch in Bearbeitung, etwa weil nach einem vergeblichen Besuch noch weitere Wohnungen aufgesucht werden müssen.
Telefon-Hotline der Jugendämter beim KJND
Die Rufnummer des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung wird noch in diesem Jahr zu einer zentralen telefonischen „Hotline Kinderschutz“ für Hamburg ausgebaut, die täglich 24 Stunden erreichbar ist. Dort werden alle eingehenden Hinweise auf Gefährdungen von Kindern entgegengenommen. Die Mitarbeiter des KJND vermitteln die Anrufer entweder direkt an die Ansprechpartner im Jugendamt oder handeln selbst. Bei Hinweisen, die in den Abend- und Nachtstunden oder an Wochenenden eingehen, wird der KJND sofort aktiv und informiert am nächsten Werktag die Jugendämter.
Mit der Kinderschutz-Hotline wird es für Bürger und Institutionen eine zentrale Stelle geben, die sich sofort um Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen kümmert und weiterhilft. Niemand wird mit dem bloßen Hinweis, welches Amt zuständig sei, weiter verwiesen. Gleichzeitig soll die Hotline dazu dienen, eventuell vorhandene Hemmschwellen, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu melden, so niedrig wie möglich zu machen.
Aufbewahrung von Informationen im Jugendamt („Elternakte“)
Der Fall Jessica hat auch gezeigt: In den Jugendämtern dürfen vorhandene Informationen über Eltern nicht verloren gehen, bei denen schon einmal Erziehungsprobleme aufgetaucht sind und das Jugendamt deswegen tätig werden musste. Im Informationssystem PROJUGA, das bei den Jugendämtern eingesetzt wird, können die Mitarbeiter einen Elternnamen eingeben und erhalten dann einen Überblick über alle Akten der Hamburger Jugendämter, in denen dieser Elternteil vorkommt. In PROJUGA bleiben die entsprechenden Daten so lange gespeichert wie die jeweiligen Akten in den Jugendämtern aufbewahrt werden. Für alle Akten, in denen Fälle von Kindeswohlgefährdung dokumentiert sind, wird die Aufbewahrungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Aufbewahrungsfristen beziehen sich jeweils auf das letzte in der Akte dokumentierte Ereignis oder Handeln des Jugendamtes. Auf diese Weise bleiben in PROJUGA die Informationen über die betreffenden Eltern erhalten.
Im kommenden Jahr wird zudem in einem Jugendamt der Modellversuch „Baby im Bezirk“ gestartet. Das Einwohneramt wird dabei dem Jugendamt regelhaft mitteilen, ob es Geburten oder Zuzüge von Kindern gegeben hat. Mit Hilfe von PROJUGA prüft das Jugendamt dann in jedem Fall – das heißt auch ohne Anlass oder Hinweis auf Kindeswohlgefährdung –, ob es bereits Einträge zu den jeweiligen Sorgeberechtigten gibt. Sollte der Modellversuch zum Ergebnis haben, dass dieses Vorgehen dem frühzeitigen Erkennen von Kindeswohlgefährdungen zugute kommt, wird die Maßnahme flächendeckend umgesetzt.
Verbindlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist bisher die einzige amtsärztliche Untersuchung, an der jedes fünf- bis sechsjährige Kind teilgenommen haben muss. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit prüft zurzeit, ob und wie auch die Früherkennungsuntersuchungen des Gesundheitswesens zu Pflicht-Untersuchungen gemacht werden können. Das könnte zusätzliche Chancen zum frühzeitigen Erkennen von Gefährdungen und zu helfenden Interventionen für das Kindeswohl eröffnen. Bis zum Jahresende soll das Ergebnis vorliegen.
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