FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Große Allianz für hartes Durchgreifen

Alle Parteien unterstützen die Justizsenatorin, die kriminelle Jugendliche früher aus den Familien holen will


Von Susanne Vieth-Entus


Parteiübergreifendes Lob für Justizsenatorin Karin Schubert (SPD): Ihre im Tagesspiegel erhobene Forderung, kriminelle oder gefährdete Kinder und Jugendliche unter Umständen aus ihren Familien herauszunehmen, wurde gestern nahezu einhellig begrüßt. Ebenso ihr Appell, dass Familiengerichte und Jugendämter besser kooperieren müssen. Die kritisierten Jugendämter gingen aber zum Teil auf Distanz zu der Senatorin.

„Das ist starker Tobak, wie Frau Schubert die Jugendhilfe angreift“, beklagte sich ihre Parteifreundin Sigrid Klebba, Jugendstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg. „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden und können nur eingreifen, wenn das Kindeswohl nachweislich gefährdet ist.“ Es sei für Sozialarbeiter schwierig zu erkennen, wann ein Kind an dem Punkt sei, an dem man es aus seiner Familie nehmen müsse.

Ganz andere Töne kamen aus Neukölln. Klebbas Kollege Thomas Blesing (SPD) teilt die Ansicht Schuberts, dass Sozialarbeiter mitunter zu zögerlich von der Möglichkeit Gebrauch machten, Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder zu entziehen. Inzwischen habe aber ein Umdenken eingesetzt. Blesing weiß in seinem Bezirk von zwei derartigen Fällen, die gerade vor dem Familiengericht anhängig sind. Bei einem der Jugendlichen gehe es um einen stadtbekannten Serienstraftäter, der seine Familie verlassen soll.

Blesing ist damit auf einer Linie mit Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD). „Viele Kinder starten in den Familien ihre kriminellen Karrieren“, sagt Buschkowsky, der früher in der Senatsjugendverwaltung tätig war und mit schwer erziehbaren oder gefährdeten Jugendlichen zu tun hatte. Er bedauert noch heute, dass die geschlossenen Jugendheime in Berlin abgeschafft wurden und lobt Schubert, die zumindest jetzt härter durchgreifen will. „Wir haben die richtige Justizsenatorin“, schwärmte Buschkowsky, nachdem er Schuberts Interview im Tagesspiegel gelesen hatte. Geradezu „grotesk“ findet er es, dass der mutmaßliche Mörder des siebenjährigen Christian in Zehlendorf nicht aus seiner Familie herausgenommen wurde, weil er das „nicht wollte“, wie das Jugendamt später begründete. „Wozu ist das Jugendamt denn da?!“, ärgert sich der streitlustige Bürgermeister.

Die Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD) weist die Kritik zurück. Die Ämter würden vielfältig tätig und kooperierten zunehmend mit Schulen, Jugendgerichten und Polizei, betont Schöttler. Zu Schuberts Forderung sagt sie: „Es ist schwierig, wenn suggeriert wird, dass eine einzelne Lösung für alle Fälle zum Erfolg führt. So einfach ist das nicht.“

Jugendsenator Klaus Böger (SPD) hielt sich gestern bedeckt und betonte, dass er „weder die Rechts- noch die Fachaufsicht“ über die bezirklichen Jugendämter habe. Allerdings begrüßt er es, „wenn Jugendämter und Jugendrichter systematisch zusammenarbeiten“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Uwe Goetze, erinnerte gestern daran, dass seit 2002 rund 169 Millionen Euro bei den Erziehungshilfen und der Familienförderung eingespart worden seien. Dies erschwere die präventive Arbeit der Jugendämter. Bei harten Fällen hält auch Goetze es für richtig, Kinder früh genug aus den Familien zu nehmen und ist damit nicht nur mit Schubert auf einer Linie, sondern auch mit Mieke Senftleben von der FDP und Elfi Jantzen von den Bündnisgrünen. Laut Jantzen scheuen aber viele Jugendämter diesen Schritt, weil sie früher in dem Ruf standen, zu häufig diesen Weg zu gehen. Andere Fachleute berichten, dass manche Jugendämter resigniert hätten, weil die Familiengerichte derartige Anträge generell abgelehnt hätten. Jetzt habe man eine Art „Lähmungszustand“.

Die Jugendpolitikerinnen Jantzen und Senftleben halten es aber nicht nur für geboten, in schweren Fällen die Kinder anderweitig unterzubringen. Sie plädieren auch dafür, dass die Schulen endlich von den Jugendämtern erfahren dürfen, welche Taten ein Schüler auf dem Kerbholz hat. Das müsse sich mit dem Datenschutzbeauftragten klären lassen, hofft Mieke Senftleben. Bildungssenator Böger plant nach eigenen Angaben inzwischen einen entsprechenden Vorstoß bei den Jugendämtern: „Das ist in Arbeit.“

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„Es gibt noch deutliche Lücken im System“

Im Kampf gegen die Jugendkriminalität will Justizsenatorin Karin Schubert jetzt die zuständigen Behörden an einen Tisch bringen

Frau Schubert, nach dem Mord an dem siebenjährigen Christian haben Sie sich gegen Gesetzesverschärfungen ausgesprochen. Aber muss die Öffentlichkeit vor jugendlichen Gewalttätern nicht besser geschützt werden?

Sicherlich. Wir müssen alles versuchen, solche Straftaten wie in Zehlendorf zukünftig zu verhindern. Und tatsächlich gibt es noch Lücken im Umgang mit jungen Serienstraftätern.

Welche?

Wenn in einer kindlichen Entwicklung etwas völlig schief läuft, müssen wir früher eingreifen. Dafür ist es aber nötig, dass Jugendämter, Familiengerichte und Jugendrichter eng zusammenwirken. Hier gibt es deutliche Lücken und deshalb sollen jetzt unter der Federführung der Jugendverwaltung alle an einen Tisch gebracht werden.

Beispiel Ken (Name geändert). Der 16-Jährige, der Christian getötet haben soll, ist früh aufgefallen. Das Jugendamt wollte den Jungen aber nicht aus seiner Familie nehmen, weil er selbst damit nicht einverstanden war.

Richtig. Wenn die Jugendämter feststellen, dass seitens des Kindes oder der Familie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit fehlt, greifen sie nicht ein. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo Kinder in den eigenen Familien seelisch verwahrlosen, wo ihnen weder Grenzen noch Werte vermittelt werden und die Familienoberhäupter zuweilen sogar selbst kriminell sind. Es ist irrwitzig, in diesen Fällen auf das Prinzip der Kooperation zu setzen.

Was müsste man tun?

Es gibt die gesetzliche Möglichkeit, dass Familienrichter den elterlichen Willen ersetzen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Aber dazu braucht das Familiengericht einen Antrag vom Jugendamt. Ich habe leider feststellen müssen, dass das so gut wie gar nicht vorkommt.

Was sagen die Jugendämter zu diesem Vorwurf?

Die sehen im Grunde genommen den Handlungsbedarf zwar, sagen aber, dass sie nicht mehr tun können, weil sie unterbesetzt sind. Das sind Lücken, die wir uns nicht leisten können. Wenn im Jugendamt der jeweilige Mitarbeiter viel zu viele Fälle bearbeiten muss, kann das nicht klappen.

Also scheitert wieder alles am Geld?

Allein daran kann es auch nicht liegen. Denn nach Aussage der Familienrichter klappt die Zusammenarbeit mit einigen Jugendämtern bereits jetzt recht gut. Deswegen will ich ja, dass alle gemeinsam klären: Was braucht das Jugendamt für einen entsprechenden Antrag? Was braucht das Familiengericht für einen entsprechenden Beschluss? Die erforderlichen Heimplätze hätten wir.

Aber geschlossene Heime wollen Sie für Berlin trotzdem nicht? Obwohl Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg damit gute Erfahrungen gesammelt haben…

Wirklich geschlossen sind diese Heime auch nicht. Im Prinzip geht es da nicht anders zu als in den Einrichtungen, die wir hier propagieren. In Berlin ist der Begriff „geschlossenes Heim“ nur so negativ besetzt, dass man ihn nach Möglichkeit vermeidet. Zusätzlich haben wir in der Stadt und im Umland bislang 16 Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Wir wollen 20 zusätzliche Plätze schaffen, um noch mehr Jugendliche aus der Untersuchungshaft rauszuholen. Damit kommen wir aus.

Parallel wollen Sie zukünftig früher eingreifen?

Wir müssen uns aber bereits kümmern, bevor die Kinder 14 Jahre alt und damit strafmündig sind. Das große Problem daran ist, dass das Erziehungsmonopol der Eltern grundgesetzlich festgelegt ist. Man kann nur wegen Gefährdung des Kindeswohls das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Doch in Familien, in denen sich die großen Geschwister oder sogar die Eltern kriminell verhalten, hätte ich keine Schwierigkeit zu sagen: Wenn das Kind weiter in der Familie bleibt, wissen wir, wo es landet.

Aber meinen nicht die meisten Jugendsozialarbeiter, für Kinder sei es immer noch besser, in einer schlechten Familie zu bleiben als in ein gutes Heim geschickt zu werden?

Dieses Denken ist weit verbreitet. Aber wenn Kinder in immer jüngerem Alter straffällig werden, muss uns das zum Umdenken zwingen. Hier sind schließlich Kinder gefährdet, die in eine Entwicklung hineinrutschen, die wir überhaupt nicht mehr aufhalten können, wenn sie erst einmal das Alter von Ken M. erreicht haben.

Die Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Funktioniert diese enge Zusammenarbeit auch mit den Jugendämtern?

Ich glaube, die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Jugendstaatsanwälten und Jugendrichtern funktioniert immer besser. Aber das notwendige übergreifende Denken muss noch besser werden. Dem steht in Berlin allerdings auch die Zentralisierung der jeweiligen Zuständigkeiten entgegen. Wir haben die Jugendämter in den Bezirken, die Jugendrichter in Moabit, die Familienrichter in Pankow-Weißensee und Tempelhof. Ich möchte, dass sie sich besser kennen. So weiß jeder, wen er persönlich anrufen kann, um einen Fall zu schildern und ihn zu bitten einzugreifen. Es gibt in Stuttgart ein wunderbares Modell: das Jugendrechtshaus. Dort sind alle handelnden Personen in einem Haus untergebracht, von der Jugendbehörde über den Jugend-, den Vormundschafts- und Familienrichter bis zur Heimaufsicht. In Berlin ist das bislang an der Größe der Stadt gescheitert.

Gleichzeitig prüfen Sie derzeit, bei jugendlichen Serientätern die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft zu lockern?

Wir überlegen, ob man mit einer entsprechenden Gesetzesänderung eher an die Intensivtäter herankommt. Ob man die Prognose für den Haftrichter bei Wiederholungsgefahr nicht etwas erleichtern kann, indem man sagt: Wer entsprechend viele Straftaten mit steigendem Kriminalitätsgehalt begangen hat, von dem kann erwartet werden, dass er weitere Taten begeht. Anderseits gibt es die Möglichkeit der Untersuchungshaft bei jungen Straftätern auch ohne eine solche Gesetzesänderung, wie die derzeit rund 150 Untersuchungshäftlinge in der Jugendanstalt beweisen.

Der Ermittlungsrichter, der Ken M. laufen gelassen hat, sagte in einem Interview, ihm hätten die Möglichkeiten gefehlt, sich vollständig über den Verdächtigen zu informieren.

Das ist nicht richtig. Der Richter arbeitet im Bereitschaftsgericht am Tempelhofer Damm. Es gibt dort jederzeit die Möglichkeit, auf sämtliche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Register zuzugreifen. Ich habe nicht umsonst für die entsprechende technische Ausrüstung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte gestritten.

Das Gespräch führten Katja Füchsel und Werner van Bebber

Tagesspiegel, 14.9.2005

Zum Thema
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Geschlossene Heime für jugendliche Intensivtäter?

 

Kommentar:
Dieses Interview mit der Justizsenatorin hat in Berlin und darüber hinaus einige Aufregung erzeugt, weil es gegen jahrzehntelang eingeübte Tabus verstößt, die von vielen ideologisch und ökonomisch daran interessierten Sozialpädagogen sorgfältig gehegt und verteidigt werden. Dagegen Wiesner aus dem Bundesfamilienministerium: "Es erscheint an der Zeit, dass die Jugendhilfe sich ihrer Verantwortung für alle Kinder bewusst wird und sich nicht länger hinter rechtlichen Gutachten zu einer Frage, die gar nicht ihren Verantwortungsbereich betrifft und deren Implikationen zudem anfechtbar sind, versteckt. Mit einer generellen Absage an geschlossene Unterbringung nimmt sie in Kaut, dass eine nicht unwesentliche Zahl von Kindern und Jugendlichen auf der Strecke bleibt und vom gesellschaftlichen Integrationsprozess ausgeschlossen wird.” (Wiesner, EREV, 3/2002, S. 24)

Frau Schubert hat völlig recht, wenn sie beklagt, daß viele Jugendämter viel zu spät eingreifen und sich gesetzeswidrig auf Elternrechte berufen, die aber nach unserer Verfassung gerade keinen Vorrang genießen, wenn Verwahrlosung droht (siehe Art. 6 GG). Glücklicherweise beweisen andere Jugendämter, daß es besser geht.

Das schwächste Argument beruft sich auf Zeitmangel, obgleich verspätete Interventionen viel mehr Arbeit bereiten, als rechtzeitige. Der Mangel an geeigneten Heimplätzen ist allerdings bittere Realität. Hier irrt die Senatorin, weil ihr die Heimplätze zur Abwendung der U-Haft einfallen. Die geschlossenen Heime zur Abwendung der U-Haft haben aber nichts zu tun mit den daneben notwendigen therapeutischen Heimen mit geschlossenen Abteilungen. Die ersteren dienen vorrangig Sicherheitsinteressen, die letzteren der Therapie dissozialer Kinder und Jugendlicher, die in vernachlässigenden, mißhandelnden und mißbrauchenden Familien traumatisiert wurden und vorübergehend am Weglaufen gehindert werden müssen, weil sie sonst in ihr Verderben rennen. Solche Heimplätze gibt es in Berlin leider gar nicht. Diejenigen, die sie immer gefordert haben, bekommen nun durch die zunehmenden Delikte gewalttätiger Kinder und Jugendlicher echte Realisierungschancen, müssen aber sehr aufpassen, daß sie nicht in falsche Bündnisse mit den law-und-order-Propagandisten geraten, die auf wegsperrende und strafende Disziplinierung setzen. (s. Sachgebiete
Wächteramt der Jugendämter und geschlossene Unterbringung)

Kurt Eberhard, Sept. 2005

 

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